Das Arbeitszeugnis
Da in Deutschland zu einer vollständigen und aussagekräftigen
Bewerbung auch die Arbeitszeugnisse gehören, ist es sinnvoll, zu verstehen, was hinein gehört, wie du es lesen musst und ob du ein Recht darauf hast.
Recht auf ein Arbeitszeugnis
Egal ob Werkstudententätigkeit oder
Praktikum – du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis zum Ende deiner Tätigkeit. Du solltest dir auch immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Auch wenn der
Job nichts mit deinem Studium zu tun hatte, kann eine positive Gesamteinschätzung deiner Person und Arbeitsweise durch die
Zeugnisse nie schaden. Bei einer längeren und noch andauernden Werkstudententätigkeit kannst du auch nach einem Zwischenzeugnis für die Bewerbungsphase fragen. Während du Arbeitszeugnisse zu
Praktika bei deinen Bewerbungen als Anlage mitschicken musst, entscheidest du bei Nebenjobs selbst, ob du das Zeugnis zu deinen Bewerbungsunterlagen legen willst. Somit kannst du Arbeitszeugnisse mit schlechten Beurteilungen, ungeschickten Formulierungen der Zeugnissprache oder mit Geheimcodes geschickt aussortieren.
Wenn du vergessen hast, das Zeugnis anzufordern, könntest du theoretisch bis zu drei Jahren später dich noch darum bemühen. Doch selten ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach so langer Zeit für den
Arbeitgeber noch möglich. Wechselst du in einem
Job den Bereich ist es immer ratsam, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen, damit deine Leistungen mit aktuellen Formulierungen versehen sind.
»Wichtig: Lass dir unbedingt am Ende jeder Tätigkeit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.«
Zum Arbeitszeugnis gibt es klare Formalitäten bei den Formulierungen: Der
Arbeitgeber muss das Zeugnis auf offiziellen Geschäftspapier ausstellen und es muss von der richtigen verantwortlichen Person unterschrieben sein. Es muss klar als Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis oder ggf. Praktikantenzeugnis gekennzeichnet sein. Dies erfolgt in der Regel als Überschrift. Es wird kein Adressfeld ausgefüllt, somit darf das Dokument nicht an dich adressiert sein. Unzulässig sind Hervorhebungen wie Fettdruck, Anführungsstriche und Unterstreichungen. Das Arbeitszeugnis sollte frei von Rechtschreibfehlern sein. Arbeitszeugnisse sind in der Regel in der typischen Zeugnissprache mit den üblichen Geheimcodes formuliert.
Die Länge des Arbeitszeugnisses ist ein bis zwei DIN A4-Seiten. Je anspruchsvoller die Tätigkeit war, desto länger ist das Arbeitszeugnis. Somit ist es in Ordnung, wenn das Arbeitszeugnis für ein kurzes
Praktikum entsprechend kurz ausfällt.
»Wichtig: Wenn du dein Arbeitszeugnis bekommst, checke sofort, ob die formalen Kriterien erfüllt sind und die Formulierungen passen. Wenn nicht, fordere eine korrigierte Version des Arbeitszeugnisses an. Dies gilt auch für ein Zwischenzeugnis.«
Arbeitszeugnis: Inhalt
Im Arbeitszeugnis sollten dein vollständiger Name und Vorname angegeben sein. Ob dein Geburtsdatum und -ort sowie deine Wohnanschrift erwähnt werden, liegt in deiner Entscheidung. Bitte achte darauf, dass dein Titel - falls vorhanden - richtig erwähnt wird. Die Angabe des Ein- und Austrittsdatums sowie die Art der Beschäftigung (z. B. Teilzeit, Befristung oder längere Unterbrechungen) sind auf jeden Fall erforderlich. Es ist wichtig, dass deine Tätigkeitsbezeichnung im Arbeitszeugnis korrekt genannt wird. Deine Tätigkeitsbereiche und Verantwortlichkeiten sollten klar und präzise mit aktiven Formulierungen beschrieben sein. Sollten hier Unklarheiten bestehen, kannst du um Korrektur von Inhalten und Formulierungen bitten. Abschließend sollte eine Gesamtbeurteilung das Arbeitszeugnis zusammenfassen, was als das Herzstück des Zeugnisses gilt. Deine Tätigkeitsbeschreibung sollte auf Fakten beruhen und in der Regel mit objektiven Formulierungen beschrieben werden. In der Beurteilung hingegen wird die persönliche Einschätzung deutlich, wobei auch die Geheimcodes der Zeugnissprache enthalten sein können. Diese Punkte interessieren zukünftige
Arbeitgeber besonders. Daher können auch Arbeitszeugnisse aus fachfremden Tätigkeiten interessant sein, sofern die Geheimcodes und Formulierungen positiv ausfallen.
»Es ist schwierig, Änderungen an den Formulierungen in der Beurteilung zu erwirken, es sei denn, sie sind unklar oder unverständlich formuliert. Es ist wichtig sicherzustellen, dass dein Tätigkeitsbereich und deine Verantwortlichkeiten korrekt beschrieben sind und alle relevanten Aspekte berücksichtigt wurden. Die Formulierungen sollten klar und präzise sein.«
Wenn du mit bestimmten Inhalten nicht zufrieden bist oder ungerechtfertigte Formulierungen durch Geheimcodes identifizierst, kannst du natürlich ein klärendes Gespräch anstreben. Dabei ist es wichtig, deine Argumentation zu begründen.
Was sollte nicht im Arbeitszeugnis stehen?
Ein
Arbeitgeber darf bei der Beurteilung grundsätzlich nur den gesamten Arbeitszeitraum berücksichtigen und nicht an einer einzelnen Situation seine Beurteilung festmachen. Bei längeren Tätigkeiten ist es wichtig, an ein Zwischenzeugnis zu denken, um eine umfassende Bewertung zu erhalten. Negative Aspekte dürfen nur erwähnt werden, wenn Beweise vorhanden sind. Krankheiten, Abmahnungen oder Fehlzeiten sollten nicht erwähnt werden, es sei denn, sie waren ungebührlich lang. Private Angelegenheiten haben nichts im Arbeitszeugnis zu suchen. Eine Betriebsratszugehörigkeit oder Kündigungsgründe, die die Person des Mitarbeiters betreffen, dürfen ebenfalls nicht erwähnt werden.
»Wichtig: Es ist ratsam, das Arbeitszeugnis genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine unzulässigen Informationen oder Formulierungen enthalten sind. Falls solche vorhanden sind, können sie entfernt werden.«
Arbeitszeugnis - Codewörter
Ja, es gibt diese Codewörter bzw. den Geheimcode der Zeugnissprache. Das Arbeitszeugnis soll grundsätzlich wohlwollend formuliert sein, auch wenn der
Arbeitgeber mit den Leistungen des Mitarbeiters nicht zufrieden war. So haben sich künstliche Überhöhungen bzw. Geheimcodes entwickelt, durch die das Zeugnis recht überzogen wirkt. Die Geheimcodes sind mittlerweile bekannt und können bequem in Literatur und Internet abgefragt werden. So wird jedem klar, dass „er hat sich stets bemüht“ auf eine mangelhafte Leistung zurückgeht. Wohingegen „er hat seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt“ eine sehr gute Beurteilung ist.
Es sollten auch die Schlüsselwörter der Kompetenzen enthalten sein, die für den
Job relevant sind. Ist Kreativität und analytisches Denken für den
Job wichtig, sollten diese Schlagwörter am besten auch in der Beurteilung stehen. Das macht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.
»Tipp: Um deine Beurteilung des Arbeitszeugnisses besser zu verstehen, kannst du im Internet nach den gängigen Begriffen recherchieren.«
Wer schreibt dein Arbeitszeugnis?
Die Verantwortung für die Erstellung deines Arbeitszeugnisses variiert je nach Unternehmensgröße. In kleinen Betrieben übernimmt in der Regel der Geschäftsführer oder Inhaber diese Aufgabe, während in größeren Firmen die Personalabteilung zuständig ist. Unabhängig von der Unternehmensgröße ist es jedoch üblich, dass der direkte Vorgesetzte oder der Betreuer deines Praktikums mit einbezogen wird, da diese Personen am besten über deine Leistungen und Fähigkeiten Auskunft geben können. Manche
Arbeitgeber bieten dir die Möglichkeit, den Entwurf deines Arbeitszeugnisses selbst zu verfassen. Diese Option ermöglicht eine Selbstbewertung, erfordert jedoch, dass du dich mit den Formulierungen von Arbeitszeugnissen vertraut machst. Der
Arbeitgeber hat das Recht, an deinem Entwurf noch Änderungen vorzunehmen.
»Tipp: Es ist die Pflicht deines Arbeitgebers dir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Wenn dein Arbeitgeber dich um Unterstützung bittet, kannst du durchaus bestimmte Inhalte, wie beispielsweise eine Beschreibung deiner Tätigkeitsfelder, beisteuern.«
Arbeitszeugnis: Fazit
Das Arbeitszeugnis gehört mittlerweile zu den ungeliebten Dokumenten, da es durch die vielen Verklausulierungen an Glaubwürdigkeit verloren hat. Trotzdem gehört es immer noch ganz selbstverständlich in die Bewerbungsunterlagen und wird vom zukünftigen
Arbeitgeber auch gelesen. Somit sind die Arbeitszeugnisse neben Notenspiegel und Abschlusszeugnissen, die wichtigsten Nachweise, die den
Lebenslauf untermauern.
zuletzt aktualisiert am 11.03.2024
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