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Das Arbeitszeugnis

Da in Deutschland zu einer vollständigen und aussagekräftigen Bewerbung auch die Arbeitszeugnisse gehören, ist es sinnvoll, zu verstehen, was hinein gehört, wie du es lesen musst und ob du ein Recht darauf hast.

Recht auf ein Arbeitszeugnis

Egal ob Werkstudententätigkeit oder Praktikum – du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis zum Ende deiner Tätigkeit. Du solltest dir auch immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Auch wenn der Job nichts mit deinem Studium zu tun hatte, kann eine positive Gesamteinschätzung deiner Person und Arbeitsweise durch die Zeugnisse nie schaden. Bei einer längeren und noch andauernden Werkstudententätigkeit kannst du auch nach einem Zwischenzeugnis für die Bewerbungsphase fragen. Während du Arbeitszeugnisse zu Praktika bei deinen Bewerbungen als Anlage mitschicken musst, entscheidest du bei Nebenjobs selbst, ob du das Zeugnis zu deinen Bewerbungsunterlagen legen willst. Somit kannst du Arbeitszeugnisse mit schlechten Beurteilungen, ungeschickten Formulierungen der Zeugnissprache oder mit Geheimcodes geschickt aussortieren.

Wenn du vergessen hast, das Zeugnis anzufordern, könntest du theoretisch bis zu drei Jahren später dich noch darum bemühen. Doch selten ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach so langer Zeit für den Arbeitgeber noch möglich. Wechselst du in einem Job den Bereich ist es immer ratsam, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen, damit deine Leistungen mit aktuellen Formulierungen versehen sind.

»Wichtig: Lass dir unbedingt am Ende jeder Tätigkeit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.«

Wie muss ein Arbeitszeugnis formal aussehen?

Zum Arbeitszeugnis gibt es klare Formalitäten bei den Formulierungen: Der Arbeitgeber muss das Zeugnis auf offiziellen Geschäftspapier ausstellen und es muss von der richtigen verantwortlichen Person unterschrieben sein. Es muss klar als Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis oder ggf. Praktikantenzeugnis gekennzeichnet sein. Dies erfolgt in der Regel als Überschrift. Es wird kein Adressfeld ausgefüllt, somit darf das Dokument nicht an dich adressiert sein. Unzulässig sind Hervorhebungen wie Fettdruck, Anführungsstriche und Unterstreichungen. Das Arbeitszeugnis sollte frei von Rechtschreibfehlern sein. Arbeitszeugnisse sind in der Regel in der typischen Zeugnissprache mit den üblichen Geheimcodes formuliert.

Die Länge des Arbeitszeugnisses ist ein bis zwei DIN A4-Seiten. Je anspruchsvoller die Tätigkeit war, desto länger ist das Arbeitszeugnis. Somit ist es in Ordnung, wenn das Arbeitszeugnis für ein kurzes Praktikum entsprechend kurz ausfällt.

»Wichtig: Wenn du dein Arbeitszeugnis bekommst, checke sofort, ob die formalen Kriterien erfüllt sind und die Formulierungen passen. Wenn nicht, fordere eine korrigierte Version des Arbeitszeugnisses an. Dies gilt auch für ein Zwischenzeugnis.«


Arbeitszeugnis: Inhalt

Im Arbeitszeugnis sollte dein Name und Vorname stehen. Ob aber auch dein Geburtstag und –Ort erwähnt wird, kannst du entscheiden. Das gleiche gilt für deine Wohnanschrift. Auf alle Fälle sollten dein Titel korrekt erwähnt werden, wenn du schon welche hast. Das Ein- und Austrittsdatum sollte auch erwähnt sein sowie die Art der Beschäftigung (Teilzeit, Befristungen oder auch längere Unterbrechungen). Wichtig ist auch die korrekte Tätigkeitsbezeichnung im Arbeitszeugnis Zeugnis. Dann sollten deine Tätigkeitsbereiche und Verantwortlichkeiten verständlich und mit aktiven Formulierungen beschrieben sein. Sollte hier etwas fehlen, kannst du auf alle Fälle nachhaken und um Korrektur von Inhalten und Formulierungen bitten.

Zum Schluss sollte eine Gesamtbeurteilung das Arbeitszeugnis abschließen, die das Herzstück des Arbeitszeugnisses ist. Deine Tätigkeitsbeschreibung lässt sich an Fakten nachprüfen und wird in der Regel mit objektiven Formulierungen beschrieben. In der Beurteilung hingegen kommt die persönliche Einschätzung zu Tragen und enthält damit auch die Geheimcodes der Zeugnissprache. Gerade dieser Punkt interessiert zukünftige Arbeitgeber besonders. Deshalb können auch Arbeitszeugnisse von fachfremden Tätigkeiten interessant sein, wenn Geheimcode und Formulierungen positiv ausfallen. Positiv sind hier die Verstärkungen der Zeugnissprache wie zum Beispiel jederzeit, äußerst oder in hohem Maße. Bei der Beurteilung ist es schwierig eine Änderung der Formulierungen zu erwirken, wenn du nicht einverstanden bist. Dies ist nur dann möglich, wenn Dinge unklar oder unverständlich formuliert wurden.

»Wichtig: Kontrolliere unbedingt, ob dein Tätigkeitsbereich und dein Verantwortlichkeiten korrekt beschrieben wurden, ob alle Aspekte berücksichtigt sind. Die Formulierungen sollten klar und präzise sein.«



Wenn du mit Inhalten nicht zufrieden bist und ungerechtfertigte Formulierungen durch den Geheimcode identifizierst, kannst du natürlich ein klärendes Gespräch bitten. Deine Argumentation solltest du aber begründen können.

Was sollte nicht im Arbeitszeugnis stehen?

Ein Arbeitgeber muss bei der Beurteilung grundsätzlich den gesamten Arbeitszeitraum berücksichtigen und kann nicht an einer einzelnen Begebenheit seine Beurteilung festmachen. Deshalb ist es so wichtig, bei längeren Tätigkeiten an ein Zwischenzeugnis zu denken. Negatives darf nur erwähnt werden, wenn Beweise vorhanden sind. Nicht einfließen dürfen Krankheiten, Abmahnungen oder Fehlzeiten. Diese können nur erwähnt werden, wenn sie ungebührlich lang waren. Privates hat auch nichts im Arbeitszeugnis zu suchen. Erwähnt werden dürfen auch nicht eine Betriebsratszugehörigkeit oder Kündigungsgründe, die die Person des Mitarbeiters betreffen.

»Wichtig: Checke unbedingt, ob unzulässige Informationen oder Formulierungen im Arbeitszeugnis stehen. Diese kannst du entfernen lassen.«


Arbeitszeugnis - Codewörter

Ja, es gibt diese Codewörter bzw. den Geheimcode der Zeugnissprache. Das Arbeitszeugnis soll grundsätzlich wohlwollend formuliert sein, auch wenn der Arbeitgeber mit den Leistungen des Mitarbeiters nicht zufrieden war. So haben sich künstliche Überhöhungen bzw. Geheimcodes entwickelt, durch die das Zeugnis recht überzogen wirkt. Die Geheimcodes sind mittlerweile bekannt und können bequem in Literatur und Internet abgefragt werden. So wird jedem klar, dass „er hat sich stets bemüht“ auf eine mangelhafte Leistung zurückgeht. Wohingegen „er hat seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt“ eine sehr gute Beurteilung ist.

Es sollten auch die Schlüsselwörter der Kompetenzen enthalten sein, die für den Job relevant sind. Ist Kreativität und analytisches Denken für den Job wichtig, sollten diese Schlagwörter am besten auch in der Beurteilung stehen. Das macht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

»Tipp: Um deine Beurteilung des Arbeitszeugnisses besser zu verstehen, kannst du im Internet nach den gängigen Begriffen recherchieren.«

Wer schreibt dein Arbeitszeugnis?

In kleineren Unternehmen ist es Aufgabe des Inhabers das Zeugnis zu schreiben. In großen Unternehmen macht das die Personalabteilung. Beide ziehen aber in der Regel den Fachvorgesetzten oder Supervisor beim Praktikum zu Rate. Da nur diese letztendlich deine Arbeit beurteilen können.

Es gibt auch Arbeitgeber, die euch selbst das Zeugnis schreiben lassen. So eine Selbstbeurteilung ist natürlich möglich. Doch solltest du in diesem Fall unbedingt die gängige Literatur zum Schreiben von Arbeitszeugnissen hinzuziehen. Der Arbeitgeber kann deinen Entwurf selbstverständlich noch verändern. Fühlst du dich dieser Aufgabe nicht gewachsen, kannst du sie an den Arbeitgeber zurückgeben, da es seine Pflicht ist, dir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

»Tipp: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dir ein Arbeitszeugnis auszustellen und kann diese Aufgabe nicht an dich übergeben. Wenn der Arbeitgeber dich um Hilfe bittet und du es dir zutraust, kannst du Teile formulieren und z.B. deinen Tätigkeitsbereich für das Arbeitszeugnis beschreiben.«

Arbeitszeugnis: Fazit

Das Arbeitszeugnis gehört mittlerweile zu den ungeliebten Dokumenten, da es durch die vielen Verklausulierungen an Glaubwürdigkeit verloren hat. Trotzdem gehört es immer noch ganz selbstverständlich in die Bewerbungsunterlagen und wird vom zukünftigen Arbeitgeber auch gelesen. Somit sind die Arbeitszeugnisse neben Notenspiegel und Abschlusszeugnissen, die wichtigsten Nachweise, die den Lebenslauf untermauern.
zuletzt aktualisiert am 11.03.2024
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