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Das Arbeitszeugnis

Da in Deutschland zu einer vollständigen und aussagekräftigen Bewerbung auch die Arbeitszeugnisse gehören, ist es sinnvoll, zu verstehen, was hinein gehört, wie du es lesen musst und ob du ein Recht darauf hast.

Recht auf ein Arbeitszeugnis

Egal ob Werkstudententätigkeit oder Praktikum – du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis zum Ende deiner Tätigkeit. Du solltest dir auch immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Auch wenn der Job nichts mit deinem Studium zu tun hatte, kann eine positive Gesamteinschätzung deiner Person und Arbeitsweise durch die Zeugnisse nie schaden. Bei einer längeren und noch andauernden Werkstudententätigkeit kannst du auch nach einem Zwischenzeugnis für die Bewerbungsphase fragen. Während du Arbeitszeugnisse zu Praktika bei deinen Bewerbungen als Anlage mitschicken musst, entscheidest du bei Nebenjobs selbst, ob du das Zeugnis zu deinen Bewerbungsunterlagen legen willst. Somit kannst du Arbeitszeugnisse mit schlechten Beurteilungen, ungeschickten Formulierungen der Zeugnissprache oder mit Geheimcodes geschickt aussortieren.

Wenn du vergessen hast, das Zeugnis anzufordern, könntest du theoretisch bis zu drei Jahren später dich noch darum bemühen. Doch selten ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach so langer Zeit für den Arbeitgeber noch möglich. Wechselst du in einem Job den Bereich ist es immer ratsam, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen, damit deine Leistungen mit aktuellen Formulierungen versehen sind.

»Wichtig: Lass dir unbedingt am Ende jeder Tätigkeit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.«

Wie muss ein Arbeitszeugnis formal aussehen?

Zum Arbeitszeugnis gibt es klare Formalitäten bei den Formulierungen: Der Arbeitgeber muss das Zeugnis auf offiziellen Geschäftspapier ausstellen und es muss von der richtigen verantwortlichen Person unterschrieben sein. Es muss klar als Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis oder ggf. Praktikantenzeugnis gekennzeichnet sein. Dies erfolgt in der Regel als Überschrift. Es wird kein Adressfeld ausgefüllt, somit darf das Dokument nicht an dich adressiert sein. Unzulässig sind Hervorhebungen wie Fettdruck, Anführungsstriche und Unterstreichungen. Das Arbeitszeugnis sollte frei von Rechtschreibfehlern sein. Arbeitszeugnisse sind in der Regel in der typischen Zeugnissprache mit den üblichen Geheimcodes formuliert.

Die Länge des Arbeitszeugnisses ist ein bis zwei DIN A4-Seiten. Je anspruchsvoller die Tätigkeit war, desto länger ist das Arbeitszeugnis. Somit ist es in Ordnung, wenn das Arbeitszeugnis für ein kurzes Praktikum entsprechend kurz ausfällt.

»Wichtig: Wenn du dein Arbeitszeugnis bekommst, checke sofort, ob die formalen Kriterien erfüllt sind und die Formulierungen passen. Wenn nicht, fordere eine korrigierte Version des Arbeitszeugnisses an. Dies gilt auch für ein Zwischenzeugnis.«


Arbeitszeugnis: Inhalt

Im Arbeitszeugnis sollten dein vollständiger Name und Vorname angegeben sein. Ob dein Geburtsdatum und -ort sowie deine Wohnanschrift erwähnt werden, liegt in deiner Entscheidung. Bitte achte darauf, dass dein Titel - falls vorhanden - richtig erwähnt wird. Die Angabe des Ein- und Austrittsdatums sowie die Art der Beschäftigung (z. B. Teilzeit, Befristung oder längere Unterbrechungen) sind auf jeden Fall erforderlich. Es ist wichtig, dass deine Tätigkeitsbezeichnung im Arbeitszeugnis korrekt genannt wird. Deine Tätigkeitsbereiche und Verantwortlichkeiten sollten klar und präzise mit aktiven Formulierungen beschrieben sein. Sollten hier Unklarheiten bestehen, kannst du um Korrektur von Inhalten und Formulierungen bitten. Abschließend sollte eine Gesamtbeurteilung das Arbeitszeugnis zusammenfassen, was als das Herzstück des Zeugnisses gilt. Deine Tätigkeitsbeschreibung sollte auf Fakten beruhen und in der Regel mit objektiven Formulierungen beschrieben werden. In der Beurteilung hingegen wird die persönliche Einschätzung deutlich, wobei auch die Geheimcodes der Zeugnissprache enthalten sein können. Diese Punkte interessieren zukünftige Arbeitgeber besonders. Daher können auch Arbeitszeugnisse aus fachfremden Tätigkeiten interessant sein, sofern die Geheimcodes und Formulierungen positiv ausfallen.

»Es ist schwierig, Änderungen an den Formulierungen in der Beurteilung zu erwirken, es sei denn, sie sind unklar oder unverständlich formuliert. Es ist wichtig sicherzustellen, dass dein Tätigkeitsbereich und deine Verantwortlichkeiten korrekt beschrieben sind und alle relevanten Aspekte berücksichtigt wurden. Die Formulierungen sollten klar und präzise sein.«

Wenn du mit bestimmten Inhalten nicht zufrieden bist oder ungerechtfertigte Formulierungen durch Geheimcodes identifizierst, kannst du natürlich ein klärendes Gespräch anstreben. Dabei ist es wichtig, deine Argumentation zu begründen.

Was sollte nicht im Arbeitszeugnis stehen?

Ein Arbeitgeber darf bei der Beurteilung grundsätzlich nur den gesamten Arbeitszeitraum berücksichtigen und nicht an einer einzelnen Situation seine Beurteilung festmachen. Bei längeren Tätigkeiten ist es wichtig, an ein Zwischenzeugnis zu denken, um eine umfassende Bewertung zu erhalten. Negative Aspekte dürfen nur erwähnt werden, wenn Beweise vorhanden sind. Krankheiten, Abmahnungen oder Fehlzeiten sollten nicht erwähnt werden, es sei denn, sie waren ungebührlich lang. Private Angelegenheiten haben nichts im Arbeitszeugnis zu suchen. Eine Betriebsratszugehörigkeit oder Kündigungsgründe, die die Person des Mitarbeiters betreffen, dürfen ebenfalls nicht erwähnt werden.

»Wichtig: Es ist ratsam, das Arbeitszeugnis genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine unzulässigen Informationen oder Formulierungen enthalten sind. Falls solche vorhanden sind, können sie entfernt werden.«

Arbeitszeugnis - Codewörter

Ja, sie existieren wirklich - die Codewörter bzw. ein Geheimcode in der Zeugnissprache. Arbeitszeugnisse sollen grundsätzlich wohlwollend formuliert sein, selbst wenn der Arbeitgeber mit den Leistungen des Mitarbeiters nicht zufrieden war. Aus diesem Grund haben sich künstliche Überhöhungen und Geheimcodes entwickelt, durch die das Zeugnis übertrieben wirken kann. Diese Geheimcodes sind mittlerweile bekannt und können leicht in Büchern und im Internet nachgeschlagen werden. Dadurch wird jedem klar, dass zum Beispiel die Formulierung "er hat sich stets bemüht" auf eine mangelhafte Leistung hinweist, während "er hat seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt" eine sehr gute Bewertung darstellt. Es ist ebenso wichtig, die Schlüsselwörter der relevanten Kompetenzen für die Stelle im Arbeitszeugnis zu verwenden. Wenn Kreativität und analytisches Denken für die Position von Bedeutung sind, sollten diese Begriffe idealerweise auch in der Bewertung auftauchen. Das macht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

»Tipp: Um die Bewertung des Arbeitszeugnisses besser zu verstehen, ist es ratsam, im Internet nach den üblichen Begriffen zu recherchieren.«

Wer schreibt dein Arbeitszeugnis?

In kleineren Unternehmen ist es Aufgabe des Inhabers das Zeugnis zu schreiben. In großen Unternehmen macht das die Personalabteilung. Beide ziehen aber in der Regel den Fachvorgesetzten oder Supervisor beim Praktikum zu Rate. Da nur diese letztendlich deine Arbeit beurteilen können.

Es gibt auch Arbeitgeber, die euch selbst das Zeugnis schreiben lassen. So eine Selbstbeurteilung ist natürlich möglich. Doch solltest du in diesem Fall unbedingt die gängige Literatur zum Schreiben von Arbeitszeugnissen hinzuziehen. Der Arbeitgeber kann deinen Entwurf selbstverständlich noch verändern. Fühlst du dich dieser Aufgabe nicht gewachsen, kannst du sie an den Arbeitgeber zurückgeben, da es seine Pflicht ist, dir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

»Tipp: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dir ein Arbeitszeugnis auszustellen und kann diese Aufgabe nicht an dich übergeben. Wenn der Arbeitgeber dich um Hilfe bittet und du es dir zutraust, kannst du Teile formulieren und z.B. deinen Tätigkeitsbereich für das Arbeitszeugnis beschreiben.«

Arbeitszeugnis: Fazit

Das Arbeitszeugnis gehört mittlerweile zu den ungeliebten Dokumenten, da es durch die vielen Verklausulierungen an Glaubwürdigkeit verloren hat. Trotzdem gehört es immer noch ganz selbstverständlich in die Bewerbungsunterlagen und wird vom zukünftigen Arbeitgeber auch gelesen. Somit sind die Arbeitszeugnisse neben Notenspiegel und Abschlusszeugnissen, die wichtigsten Nachweise, die den Lebenslauf untermauern.
zuletzt aktualisiert am 11.03.2024
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