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Mindestlohn Praktikum

Was Praktikanten zum Mindestlohn wissen sollten! Für freiwillige Praktika gibt es die Regelung zum Mindestlohn pro Arbeitsstunde in einem Praktikum.

Einen Mindestlohn für freiwillige Praktika haben der Bundestag und der Bundesrat mit dem Mindestlohngesetz - »Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie« in Kraft gesetzt. Gerade wenn es um das Thema Praktikum geht sind einige wichtige Fragen unklar. Hier ein paar Punkte, die zu beachten sind!

Wann greift der gesetzliche Mindestlohn beim Praktikum?

Nicht alle, die ein Praktikum absolvieren haben Anspruch auf den Mindestlohn. Ausnahmen gibt es für die universitären Pflichtpraktika sowie die Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten, die vor oder während des Studiums absolviert werden. Einen Anspruch auf den Mindestlohn haben Praktikanten außerhalb eines Studiums mit einem Studienabschluss, also bei einem Graduiertenpraktikum. Außerdem werden alle freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern, minimal mit dem Mindestlohn vergütet. Nebenjobs als Student oder Absolvent/in fallen grundsätzlich auch unter den Mindestlohn, vorausgesetzt du bist volljährig.

Steuerabzüge und Beiträge zur Sozialversicherung

Müssen Praktikanten durch den gesetzlichen Mindestlohn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen? - Ja, denn auch Praktikanten gelten gemäß dem Mindestlohngesetz als vollwertige Arbeitnehmer, so greifen auch dieselben Vorgaben und Regelungen. Das heißt, die üblichen Sozialabgaben, wie Renten- und Pflegebeiträge sowie Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung sind zu entrichten. Außerdem kommen Steuern hinzu, die von der Höhe des Bruttoverdiensts abhängig sind. Hier ist der so genannte Grundfreibetrag von 11.604Euro (2024) jährlich ausschlaggebend.

Wie sieht es mich dem Mindestlohn bei ausländischen Praktikanten aus, die in Deutschland ein Praktikum absolvieren?

Auch ausländische Praktikanten, die in Deutschland ein Praktikum absolvieren, haben grundsätzlich Anspruch auf 12,41 Euro Mindestlohn. Ausländische Unternehmen, die in Deutschland einen Unternehmenssitz haben, sind von dieser Regelung nicht ausgenommen und müssen den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

Was bedeutet der Mindestlohn für dich?

Wenn du eine Praktikumsstelle mit 40 Stunden pro Woche hast und der Mindestlohn bei dir greift, kannst du mit einem Bruttomonatsgehalt von 1.985 Euro rechnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt dazu auch einen Mindestlohn-Rechner zur Verfügung. Vergleiche es doch mal mit dem Durchschnittsmonatsgehalt im öffentlichen Dienst für Berufseinsteiger als Bachelor (Gehaltsgruppen E 9/E 10, Stufe 1) mit um 3.099 / 3.490 Euro und als Master (E 13, Stufe 1) mit knapp 4.200 Euro. Daher ist es schon wichtig, dass sich die Gehälter anpassen, da du in einem Praktikum durchaus dein gelerntes Wissen anwenden kannst. (Alle Angaben ohne Gewähr.)

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