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Kontaktaufnahme und Bewerbung

Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?

Mit der eigenständigen Suche und Bewerbung kannst du dich frühzeitig mit Chancen und Risiken des Arbeitsmarktes, aber auch mit den Kommunikationsstrukturen und den Anforderungen an Bewerber/innen vertraut zu machen. Die Wege einen Praktikumsplatz zu finden, sind vielfältig. Du kannst dich auf offene Stellen bewerben oder selbst aktiv werden und dich initiativ bei deinem »Wunschunternehmen« bewerben.

Nutze Berufsstart als Informationsquelle - die Jobbörse für Studenten und Absolventen Berufsstart bietet viele attraktive Stellenangebote für den Berufseinstieg, Praktika und Abschlussarbeiten. Darüber hinaus unterstützt Berufsstart dich mit Informationen rund um das Studium und die Karriereplanung, sowohl mit Printausgaben als auch Online. https://www.berufsstart.de/

Das Jobportal von Berufsstart wird von rund 250 Universitäten und Hochschulen genutzt, die das Jobportal-Netzwerk bilden. Dort stehen Studenten und Absolventen alle Angebote direkt zur Verfügung.

Berufsstart bietet zudem vielfältige weitere Informationen zu Themen, rund um dem Berufseinstieg. Von der ersten Kontaktaufnahme, über die Bewerbung und Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch inklusive des möglichen Einstiegsgehalts, der Vorbereitung auf ein Assessment Center oder der Bewerbung im Ausland, werden alle relevanten Aspekte für den erfolgreichen Berufsstart behandelt. https://www.berufsstart.de/karriere/

Darüber hinaus werden die Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Studien zu aktuellen Themen auf Berufsstart zur Verfügung gestellt. Der Jobmessen-Kalender informiert über die aktuellen Recruiting-Events, die nach Städten, Bundesländern und Veranstaltern gefiltert werden können sowie Tipps für die Vorbereitung des Messebesuches bietet.

Jobmessen

Messen bieten eine gute Gelegenheit, um mit Unternehmen in Kontakt zu kommen. Nachdem du geeignete Jobmessen für dein Berufsfeld gefunden hast, recherchiere Hintergrundinformationen über dein »Wunschunternehmen«. Während der Messe kannst du dich mit wenig Aufwand in einem ersten Gespräch über einen Praktikumsplatz bzw. Einstiegsmöglichkeiten informieren. Die Ausstellerkataloge, die in der Regel online zu finden sind, kannst du als Informationsgrundlage für Initiativbewerbungen nutzen. Weitere Informationen zu Terminen und Orten erhältst du auf: https://www.berufsstart.de/jobmessen/

Die Standardwerke für deinen Berufseinstieg

Die Printmedien sind immer noch eine gute Informationsquelle, wenn es darum geht, einen Praktikumsplatz zu organisieren. In den Ausgaben »Berufsstart Wirtschaft«, »Berufsstart Technik« oder »Unternehmen stellen sich vor« erfährst du, welche Unternehmen im angestrebten Tätigkeitsfeld expandieren oder welche Qualifikationsprofile in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern gefordert werden. Darüber hinaus werden hier die Ansprechpartner/innen genannt, die für die Kontaktaufnahme wichtig sind. Der zusammengestellte Adressenkatalog von Unternehmen und Institutionen ermöglicht dir eine gezielte Suche.

Das Career-Center bzw. der Fachbereich an deiner Hochschule erhält die Berufsstart-Ausgaben kostenfrei. Frag zunächst dort nach oder weise deinen Professor auf die Möglichkeit der kostenfreien Buchbestellung hin.

Hier ein kleiner überblick zu den Printmedien von Berufsstart:
https://www.berufsstart.de/personalsuche/medien/print.php

Checkliste Praktikumsplatz suchen (Verschiedene Strategien nutzen!)
› Bewerben auf ausgeschriebene Praktikumsstellen (https://www.berufsstart.de/)
› Jobportal-Netzwerk (https://www.jobportal-netzwerk.de)
› Jobmessen bzw. Fachmessen (ggf. Ausstellerkataloge) (https://www.berufsstart.de/jobmessen/)
› Print-Medien (https://www.berufsstart.de/personalsuche/medien/print.php)
› Familie, Freunde, Bekannte
› Dozent/Innen, Hochschullehrer/innen

Soll ich das Unternehmen einfach anrufen?

Durch deine Recherche weißt du, ob es passende Angebote für dich gibt. In diesem Fall bewerbe dich direkt. Falls du Fragen zu den Anforderungen hast, rufe das Unternehmen an. Die folgende Checkliste hilft dir bei der Vorbereitung deines Telefonats.

Checkliste Telefonkontakt
› Richtige Ansprechpartner/innen für Praktika bzw. Personalprozesse in den Print-Medien finden
› Welches Ziel hat das Telefonat?
› Details zur vorhandenen Stelle klären
› Praktikum im gewünschten Berufsfeld möglich
› Welche Bedingungen müssen (auf beiden Seiten) dafür erfüllt werden?
› Welche Bewerbungsform, z.B. per E-Mail, ist gewünscht?

Bereite das Telefonat vor:
› Recherchiere das Unternehmen auf Berufsstart - nutze die Verlinkungen zu der Homepage des Unternehmens
› Eigenen Lebenslauf in Stichworten parat haben
› Eigene Vorstellungen zu Inhalten und Aufgaben im Praktikum nennen und beschreiben können
› Fragen vorbereiten: z.B. zu Tätigkeitsbereichen des Unternehmens (Achtung vorher auf der Homepage recherchieren!)
› Während des Telefonats Notizen machen. Falls du unsicher bist, probe ein »Pseudo-Telefonat« mit einer guten Freundin bzw. einem guten Freund.

Wenn du den Wunsch hast, das Unternehmen/die Institution direkt aufzusuchen, um sich gleich persönlich vorzustellen, empfehlen wir dir, vorher anzurufen. In der Regel sind die zuständigen Personen in einem engen Zeitkorsett, so dass ein unangemeldetes Gespräch negative Auswirkungen haben kann. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass ein erfolgreiches Face-to-Face-Gespräch auch davon abhängt, wie sicher du dich selbst fühlst. Im Zweifel ist das Telefonat die einfachste und effektivste Methode für eine Kontaktaufnahme. Ferner bietet dir das Informationsgespräch am Telefon im ersten Schritt ausreichend Gelegenheit, deine Person positiv zu präsentieren. Im übrigen ist die Zusage einer Praktikumsstelle aufgrund eines Erstgespräches äußerst selten. In der Regel wird neben einem Gespräch (ob nun persönlich oder per Telefon) noch eine schriftliche Bewerbung gefordert. Natürlich ist auch ein Erstkontakt über eine E-Mail möglich. Allerdings sollte diese Möglichkeit nur unter zwei Bedingungen gewählt werden:
1. Telefonisch lässt sich auch nach mehrmaligen Versuchen über die Woche niemand erreichen.
2. Es wird auf der Homepage ausdrücklich eine Ansprechperson mit E-Mail-Adresse für diesen Aufgabenbereich genannt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass deine Anfrage nicht weitergeleitet wird.

Bewerbung

Jede Bewerbung ist Werbung in eigener Sache. Für eine Bewerbung um eine Praktikumsstelle gelten die gleichen Anforderungen wie für eine Bewerbung um eine Absolvent/innenstelle. Deine Bewerbung sollte daher folgendes beinhalten:
› Anschreiben
› Lebenslauf mit Foto (optional)
› Zeugnisse

Hinweis: Praktische Tipps für die schriftliche Bewerbung und das Vorstellungsgespräch findest du zusätzlich auf Berufsstart und ebenfalls in den Print-Medien »Richtig Bewerben = Bewerben mit Erfolg« von Dipl.-Ing. (FH) M.A. Angela Schütte (Karriereberaterin).

A) Das Anschreiben

Bewirbst du dich auf eine ausgeschriebene Position, dann solltest du im Anschreiben deine Kompetenzen und Fähigkeiten bezogen auf die Anforderungen darstellen und argumentieren. Die Adressaten wollen erkennen, mit welcher Motivation du dich ausgerechnet in diesem Unternehmen bewirbst. Auch solltest du an dieser Stelle Bezug auf dein bereits geführtes Telefonat/persönliches Gespräch nehmen. Bewirbst du dich initiativ, solltest du die verschiedenen Aspekte deines gewünschten Tätigkeitsfeldes aufgreifen und benennen. Insbesondere deine während des Studiums (oder auch schon vorher) erworbenen Fachkenntnisse sowie Schlüsselqualifikationen solltest du hier darstellen, um den Unternehmen/den Institutionen aufzuzeigen, aus welchem Grund gerade du für diese Stelle besonders geeignet bist.

B) Der Lebenslauf

Der Lebenslauf sollte tabellarisch abgefasst werden. Dabei kannst du entscheiden, ob du chronologisch auf- oder absteigend beginnen willst. Eine klassische Gestaltung in einer Schriftart ist in den allermeisten Fällen zielführend. Ein Foto kann rechts oben oder auf ein Deckblatt geklebt werden.

In deinen Lebenslauf gehören:
› Vor- und Nachname
› Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
› Geburtsdatum und -ort
› Familienstand
› Schulausbildung [Schultyp(en) und Schulabschluss]
› Hochschulstudium (Name der Universität, Fächer, Schwerpunkte)
› Berufsausbildung (wenn vorhanden)
› Weiterbildungen
› Zusatzqualifikationen
› Berufspraktische Tätigkeiten (wenn vorhanden z.B. Praktika, Nebenjobs)
› Sprachkenntnisse
› Auslandsaufenthalt(e)
› Hobbys, ehrenamtliche Tätigkeiten, Interessen
› Ort, Datum und handschriftliche Unterschrift.

C) Zeugnisse und Leistungsnachweise

Kopien aller Qualifikationen und Zeiten, die du im Lebenslauf nennst (Schul- und Berufsabschlüsse, Fort- und Weiterbildungslehrgänge, Sprachzertifikate etc.) fasst du in den Anlagen zusammen. Dies dient der Dokumentation deiner Ausführungen. Umfassende Unterstützung rund um das Thema Bewerbung kannst du auf Berufsstart bekommen.

Bewerbung per Mail
Die E-Mail-Bewerbung folgt den gleichen Regeln. Das Anschreiben kann (je nach Länge) in den E-Mail-Text kopiert werden, sollte aber zusätzlich als Dokument angefügt sein. Lebenslauf und Anlagen sollten als ein PDF-Dokument mit geringer MB-Zahl an die E-Mail angefügt werden.

Checkliste Bewerbungsunterlagen
› Unterlagen komplett? (eine Seite Anschreiben, Lebenslauf möglichst max. 2 Seiten, Zeugnisse)
› Bei Initiativbewerbung stellst du deine Kompetenzen und Stärken in Bezug auf das gewünschte Praktikum dar.
› Form/Layout/Schriftart: einheitlich, gut lesbar
› Achte bei Zeugnis-Scans auf gut lesbare Qualität.
› Sprich die Personen direkt an: »Sehr geehrter Herr/Frau ...«.
› E-Mail-Bewerbung: Anhang als pdf mit geringem Umfang (wenige MB)

Tiefergehende Informationen findest du auf den Seiten:

Schriftliche Bewerbung:
https://www.berufsstart.de/bewerbung/schriftlich/
Bewerben im Ausland:
https://www.berufsstart.de/bewerbung/ausland/
No-Gos in der Bewerbung:
https://www.berufsstart.de/bewerbung/no-goes/
Online-Bewerbung:
https://www.berufsstart.de/bewerbung/online-bewerbung/
Vorstellungsgespräch:
https://www.berufsstart.de/bewerbung/vorstellungsgespraech/
Assessment Center:
https://www.berufsstart.de/bewerbung/assessment-center/

Qualitätssicherungsstandards für erfolgreiche Praktika

Das Praktikum dient den Studierenden nicht nur zur beruflichen Orientierung. Mit dem Pflichtpraktikum besteht überdies die Möglichkeit, sich bereits inhaltlich auf ein konkretes Berufsfeld vorzubereiten. Zur Umsetzung dieser Möglichkeit bedarf es jedoch zuvor einer intensiven Auseinandersetzung mit möglichen Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern des anvisierten Praktikums und den eigenen Berufszielen. Die Studiengänge bzw. Fachbereiche haben unterschiedliche Verfahren und Prozesse entwickelt, um die Qualität der Praktika einschätzen zu können. Informiere dich daher immer bei den verantwortlichen Praktikumsbeauftragten. Eine Liste mit Ansprechpartnern in den Fachbereichen findest du auf Berufsstart oder auch in den Print-Medien von Berufsstart.
› Welche Berufsfelder sind aus deiner heutigen Sicht für deine Zukunft von besonderer Bedeutung?
› Welche Unternehmen oder Institutionen möchtest du in diesem Zusammenhang vorrangig kennen lernen und warum?
› Welche Schlüsselkompetenzen und Fachkenntnisse zeichnen dich deiner Meinung nach besonders aus?
› Welche (selbstständigen) Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche wurden bisher mit deinem Praktikumsgeber an- bzw. abgesprochen?
› Welche deiner genannten Schlüsselkompetenzen und Fachkenntnisse kommen bei der Ausübung der genannten Tätigkeiten besonders zum Tragen?
› Welchen Mehrwert wirst du deiner Meinung nach am Ende des Praktikums haben?

Zugleich bietet dir dieser Fragenkatalog die Möglichkeit, alle wesentlichen überlegungen, die du für ein erfolgreiches Pflichtpraktikum benötigst, bereits im Vorfeld zu berücksichtigen und in deine Planungen einzuarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil eines Pflichtpraktikums ist der anschließende Praktikumsbericht.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Praktikant/innen gegenüber dem Praktikumsgeber gelten grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen, wie du auch für Arbeitnehmer/innen mit Arbeitsvertrag Gültigkeit haben. Der Praktikumsgeber hat dir gegenüber die Verpflichtung, alle nötigen Informationsmittel und Materialien zur Verfügung zu stellen, die du für eine ordnungsgemäße Verrichtung deiner Aufgaben benötigst. Umgekehrt hast du gegenüber dem Praktikumsgeber die Pflicht, diese Informationsmittel und Materialien auch sorgfältig zu behandeln. Darüber hinaus bist du an die Weisungen deines Praktikumsgebers gebunden. Mit anderen Worten: Grundsätzlich sind Praktikanten/innen Arbeitnehmer/innen - unabhängig davon, ob du für ihre Arbeiten nun bezahlt werden oder nicht. Voraussetzung ist in erster Linie, ob du in die Betriebsstrukturen (Arbeitsplatz, Arbeitszeiten) eingebunden bist und weisungsgebunden handeln kannst. Dies beruht zum einen auf § 5 des Arbeitsgerichtsgesetzes, wonach »Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes ... Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten [sind].« Praktikanten/innen gehören zu den Beschäftigten eines Arbeitgebers, die sich in einer Berufsausbildung befinden. Dies folgt aus §3 i. V. m. § 10 des Berufsbildungsgesetzes.

In § 3 ist geregelt, dass auch diejenigen, die sich nicht in einer Berufsausbildung befinden, Rechte und Pflichten ähnlich zum normalen Arbeitsrecht haben. »Auf den Berufsausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.« Und § 26 dieses Gesetzes erklärt, dass das Berufsbildungsgesetz unter Berufsausbildung eben nicht nur die klassische Lehre versteht. »Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt, die §§ 10 bis 23 und 25 mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsniederschrift verzichtet und bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit abweichend von §23 Abs. 1 Satz 1 Schadensersatz nicht verlangt werden kann.« In Anlehnung an die herrschende Meinung sind damit auch die Praktikanten/innen gemeint. Voraussetzung ist allerdings, dass deine Qualifizierung im Vordergrund steht. Obwohl du nach dieser Ausführung nun Arbeitnehmer/in bist, gelten für dich nicht alle Arbeitsgesetze uneingeschränkt. So besteht die Pflicht zu einem schriftlichen Vertragsschluss erst, wenn du für deine Arbeiten auch ein Entgelt erhalten hast - egal in welcher Höhe. Das gleiche gilt für den Kündigungsschutz. Noch eingeschränkter sind deine Rechte, wenn du ein Pflichtpraktikum während deines Studienverlaufes absolviert hast, das du aufgrund deiner Studien- oder Praktikumsordnung machen musstest. Unter dieser Voraussetzung bist du im Sinne des Gesetzes in erster Linie Student/in und hast folglich keinen Anspruch auf Erholungsurlaub oder Lohnfortzahlung. Etwas anders verhält es sich mit den elementaren Arbeitnehmer/innenrechten wie beispielsweise einer angemessenen Ruhezeit oder einem Arbeitsplatz ohne Gesundheitsrisiken. Diese gelten auch für Praktikant/innen, die sich in einem Pflichtpraktikum während des laufenden Studiums befinden.

Versicherungspflicht

Bei Praktika während des Studiums gibt es hinsichtlich der Sozialversicherung einiges zu beachten.

Vorgeschriebene Praktika

Studierende, die während ihres Studiums ein in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum - häufig ist es ein so genanntes Praxissemester - ableisten, sind in dieser Zeit als Arbeitnehmer versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die wöchentliche Arbeitszeit ist ohne Bedeutung. ABER: Die Höhe des Verdienstes kann über den Verbleib in der Familienversicherung entscheiden. Bitte erkundige dich bei deiner Krankenkasse nach den aktuellen Werten.

Freiwillige Praktika

Anders sieht es bei nicht in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktika aus. Studierende, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn ihr Studium vorrangig bleibt. Rentenversicherungsfreiheit besteht nur, wenn kein Entgelt anfällt oder nicht mehr als 450 Euro monatlich gezahlt werden. Es gelten dieselben Regelungen wie beim Jobben im Semester oder in der vorlesungsfreien Zeit. Bitte erkundige dich bei deiner Krankenkasse, welche Auswirkungen dein freiwilliges Praktikum/ deine Beschäftigung auf deine aktuelle Versicherung hat.

Vor- und Nachpraktika

Personen, die ein vorgeschriebenes Vorpraktikum (als Voraussetzung für das Studium) oder ein Nachpraktikum (im Anschluss an das Studium) absolvieren, unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, wenn die berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Die Dauer des Praktikums ist in diesem Zusammenhang unerheblich. In diesen Fällen ist der Praktikant für seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst verantwortlich. Die Höhe der Beiträge entspricht denen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden. Besteht eine Familienversicherung, so geht diese der Versicherung als Praktikant/in vor. Praktikant/innen brauchen dann keine eigenen Beiträge zu entrichten. Erhältst du Arbeitsentgelt, besteht ebenfalls Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Allerdings ist in diesem Fall der Arbeitgeber für die Beiträge zuständig. Während eines vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikums besteht - unabhängig vom Arbeitsentgelt - Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Sofern dem Praktikanten kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, hat der Arbeitgeber die Beiträge in Höhe von 1% der monatlichen Bezugsgröße - 2013 - West 0,81 AV/ 5,09 RV - Ost 0,68 AV 4,30 RV - abzuführen. Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden vom Bundesarbeitsministerium im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Frage vor Aufnahme eines solchen Praktikums immer deine Krankenkasse, denn bei Vor- oder Nachpraktika stellt sich die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sehr differenziert dar.

Sonstiges

Neben den genannten Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es noch eine Reihe spezieller Formen, bei denen die bisher erwähnten Regelungen nur zum Teil oder gar nicht zutreffen. Dazu zählen: Beschäftigungen während eines Urlaubssemesters, ruhende Beschäftigungen, für die Ihr bisheriger Arbeitgeber während des Studiums auch weiter Bezüge zahlt oder Ausbildungen im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung. Eine sehr gute und aktuelle übersicht zu Fragen der Sozialversicherung während eines Praktikums bietet der Leitfaden »Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen« (Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Stand: Juli 2011)

Wissenswertes für internationale Studenten

Kommst du aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union und studierst du an einer Hochschule in Deutschland? Dann benötigst du keine Erlaubnis der Ausländerbehörde, um ein Praktikum zu absolvieren. Internationale Studierende, die nicht aus der EU bzw. aus dem EWR kommen und an einer deutschen Hochschule studieren, können neben dem Studium arbeiten, wenn ihr Aufenthaltstitel dies erlaubt. Der Aufenthaltstitel wird von der Ausländerbehörde ausgestellt. Studienbegleitende Praktika werden nicht als Beschäftigungszeit angerechnet, solange du als Student/in an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist. Das Praktikum ist dann Bestandteil des Studiums.
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