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Wirtschaftsrecht - der Schlüssel zu betriebswirtschaftlicher Kompetenz

Ein Beitrag von Prof. Dr. jur. Andreas Wien, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Juristen finden sich auf allen Schlüsselpositionen in Wirtschaft und Gesellschaft. Alle Ebenen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sind durch Gesetze geregelt. Insofern ist es kaum verwunderlich, dass eine fundierte juristische Ausbildung Studierende dazu befähigt, auf sehr unterschiedlichen beruflichen Feldern in Führungspositionen tätig zu sein.

Egal in welcher Sparte Studierende der Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaften sich in höheren Semestern spezialisieren möchten, nahezu alle Themengebiete sind durch gesetzliche Vorgaben ausgestaltet. Wer beispielsweise die Vertiefungsrichtung Personalwesen anstrebt, kommt um das Fach Arbeitsrecht nicht herum. Vertiefungsrichtungen wie beispielsweise Marketing erfordern grundlegendes Wissen im Recht des unlauteren Wettbewerbs.

Rechtswissenschaft - Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg ›Bildquelle: Klemens Renner

Dass eine Vertiefung im Fach Steuern ohne grundlegende Kenntnisse des Steuerrechts nicht möglich ist, versteht sich von selbst. Recht stellt damit eine Schlüsselqualifikation für den Erfolg eines betriebswirtschaftlichen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiums dar. Darüber hinaus ist der private Nutzen, den man aus rechtlichen Vorlesungen ziehen kann, nicht zu unterschätzen. Egal ob es um die Reklamation des letzten Einkaufs oder um das Verstehen des Kleingedruckten in Miet- oder Handyverträgen geht - Lehrveranstaltungen zum Wirtschaftsrecht bieten den Studierenden ein praxisnahes Verständnis für wirtschaftliche Abläufe und die Grundlage für eine Vielzahl an Berufsalternativen.

Berufsfelder im Recht

Die Berufsfelder, welche rechtliches Hintergrundwissen erfordern sind so vielfältig wie die Perspektiven, die sie bieten. Durch die Beschäftigung mit Gesetzen und rechtlichen Fallgestaltungen in Rechtsvorlesungen schulen die Berufsbewerber ein hohes Maß an Interdisziplinarität und analytisches Denkvermögen. So werden Personen mit vertieften juristischen Kenntnissen häufig als Geschäftsführer, als Verantwortliche in Personalabteilungen, in Unternehmensberatungen sowie in Rechtsabteilungen von Banken und Versicherungen eingesetzt. Juristen, welche eine Universitätsausbildung mit zwei Staatsexamen absolviert haben, arbeiten auch in den klassischen Juristenberufen als Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist oder Rechtsanwalt. Allen diesen juristischen Berufen ist gemein, dass sie ein großes Maß an Selbständigkeit und Freiheit garantieren und durch ein abwechslungsreiches Arbeiten zumeist keine Monotonie aufkommen lassen. Gerade die große Bandbreite der juristischen Berufe bietet Berufsbewerbern die Möglichkeit, einen individuell den eigenen Neigungen und Vorlieben entsprechenden Beruf zu finden.

Wirtschaftsrecht studieren

Trotz der großen Anzahl an Jura- Absolventen, welche jährlich nach bestandener Staatsprüfung die Universitäten verlassen, ist der Bedarf an Studierenden mit juristischen Fachkenntnissen in der Wirtschaft mittlerweile derart hoch, dass einige Hochschulen bereits spezielle Studiengänge zum Wirtschaftsrecht eingerichtet haben. So bieten Universitäten und Fachhochschulen mittlerweile hervorragende Alternativen zum klassischen Jurastudium - nämlich juristische Bachelor und Masterstudiengänge wie beispielsweise den Wirtschaftsjuristen (FH). Vorteil derartiger Studiengänge ist es, dass die Studierenden oftmals schneller als auf dem universitären Weg auf das Berufsleben vorbereitet werden und derartige Studiengänge insbesondere wegen der starken Spezialisierung auf wirtschaftliche Belange dazu führen, dass die Studierenden in der Praxis sehr viel schneller einsatzfähig sind als Juristen aus den klassischen Studiengängen. Gerade die Spezialisierung eines wirtschaftsrechtlichen Studiengangs führt dazu, dass sie nicht nur schneller, sondern wegen der Fokussierung auf wirtschaftliche Belange auch lieber von Unternehmen eingesetzt werden als klassische Universitätsabsolventen, die sich während des Studiums mit der gesamten Bandbreite des Faches Recht - also auch mit nicht wirtschaftsrelevanten Materien - auseinandersetzen mussten. Der verstärkte Einsatz von Wirtschaftsjuristen (FH) in Unternehmen mag allerdings auch daran liegen, dass die Gehaltsvorstellungen von Juristen, die an Universitäten ausgebildet werden, bisweilen höher sind, als die der Wirtschaftsjuristen (FH). Studierende die sich für Wirtschaftsrecht interessieren, sollten allerdings abwägen, ob sie planen, sich später als Anwälte selbstständig zu machen oder nicht. Denn zur Zeit ist es lediglich Studierenden der Jura-Fakultäten von Universitäten nach zwei Staatsexamen gestattet, die klassischen Juristenberufe wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt auszuüben.

»Studierende die sich für Wirtschaftsrecht interessieren, sollten allerdings abwägen, ob sie planen, sich später als Anwälte selbstständig zu machen oder nicht.«

Studierende, welche sich an Fachhochschulen für das Fach Wirtschaftsrecht eingeschrieben haben, steht momentan lediglich der Weg offen, in der Wirtschaft für Unternehmen, Banken und Versicherungen im Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Zwar wird von Kennern der Ausbildung immer wieder gefordert, dass selbständige Rechtsberatung als Anwalt auch den Wirtschaftsjuristen (FH) eröffnet werden sollte; doch ist bisher noch nicht abzusehen, ob und wann derartige Forderungen durchgesetzt werden können.

Im Rahmen der Juristenausbildung muss also differenziert werden. Wer einen klassischen Juristenberuf, wie beispielsweise Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt anstrebt, muss ein Jurastudium an einer Universität aufnehmen. Denn diese Berufe setzen voraus, dass sie von einem Volljuristen - also einem Juristen der sowohl die Erste als auch die Zweite juristische Staatsprüfung abgeschlossen hat - ausgeübt werden. Hierbei ist, von Praktika abgesehen, das universitäre Studium vorwiegend theoretisch ausgerichtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei bei den Fächern Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Etwaige Vertiefungsfächer und Spezialisierungen - wie beispielsweise Wirtschaftsrecht - kann der Studierende dann selbst wählen und vertiefen. Die praktische Berufserfahrung wird allerdings zumeist erst im Rahmen des Referendariats erlernt, welches sich mit zweijähriger Dauer an die Erste Juristische Staatsprüfung anschließt und die Voraussetzung für das Ablegen der Zweiten juristischen Staatsprüfung bildet. Möchte der Studierende keinen Beruf als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ergreifen und sein juristisches Fachwissen eher im Wirtschaftsleben einsetzen, so genügt auch die bestandene Erste juristische Staatsprüfung, um im Angestelltenverhältnis als Jurist für Unternehmen, Banken und Versicherungen zu arbeiten.

Rechtsveranstaltungen für Betriebswirte

Entgegen der Ansicht einiger Betriebswirte, die das Fach Wirtschaftsrecht im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Studiums nur als Neben- oder Ergänzungsfach ansehen, stellt es in Wirklichkeit eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen zum Verständnis betriebswirtschaftlicher Themenbereiche dar. Diesem hohen Stellenwert, welcher dem Fach Recht im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Studiums zukommt, tragen viele Fakultäten dadurch Rechnung, dass sie Lehrveranstaltungen zum Wirtschaftsrecht als Pflichtveranstaltungen für Betriebswirte und Wirtschaftswissenschaftler - insbesondere im Rahmen von Fachhochschulstudiengängen - aufgenommen haben. Aber auch wenn Recht nicht als Pflichtveranstaltung sondern als Vertiefungsrichtung im Rahmen wirtschaftswissenschaftlicher und sozialwissenschaftlicher Studiengänge angeboten wird, darf der Wert juristischer Lehrveranstaltungen nicht unterschätzt werden. Das juristische Fachwissen ist als Schlüsselqualifikation in vielen anderen Studienrichtungen derart wichtig, dass kaum Studiengänge auf juristische Grundlagen, Ergänzungs- oder Vertiefungslehrveranstaltungen verzichten können.

»Da es sich bei dem Fach Recht um ein Massenstudium handelt, ist es für das erreichen des Berufsziels erforderlich, sich durch Spezialisierung von der Konkurrenz abzuheben.«

Unabhängig davon, ob man sich für ein klassisches universitäres Studium der Rechtswissenschaften oder für ein Bachelor- oder Masterstudium entscheidet, sollten interessierte Studierende folgendes berücksichtigen: Da es sich bei dem Fach Recht um ein Massenstudium handelt, ist es für das Erreichen des Berufsziels erforderlich, sich durch Spezialisierung von der Konkurrenz abzuheben. Hierfür bieten sich beispielsweise Nischenfächer wie Internetrecht oder Medizin-Recht an. Um die Berufsaussichten zu verbessern kann Studierenden von Bachelorstudiengängen zur Zeit nur angeraten werden, nach dem Bachelorabschluss noch einen Master anzustreben, da bei vielen Wirtschaftsunternehmen die Wertigkeit der noch jungen rechtlichen Bachelorstudiengänge nicht ausreichend bekannt sind. Inwiefern ein Auslandspraktikum erforderlich ist, hängt davon ab, ob man sich auf grenzüberschreitende juristische Themenfelder spezialisieren möchte. Für Personen, die als Schwerpunkt das nationale Recht anvisieren, können Praktika in Unternehmen, Steuerbüros und Rechtsanwaltskanzleien sowie in Verwaltungsbehörden sinnvoller sein.
Rechtswissenschaft - Prof. Dr. Andreas Wien

Kurzvita

Herr Prof. Dr. Andreas Wien ist seit September 2006 als Professor für Recht mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (ehemals Hochschule Lausitz) tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Internetrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Veranstaltungsrecht, Existenzgründung und Unternehmenskultur. Er studierte im Doppelstudium Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Hannover, promovierte auf dem Gebiet des Staats- und Verwaltungsrechts zum Dr. jur. und erreichte die Befähigung zum Richteramt und höheren Verwaltungsdienst. Seit dem Jahre 2000 arbeitete er als Jurist für Steuerberaterbüros und war als selbstständiger Dozent und freier Autor tätig. Dem Schreiben ist er auch nach seiner Berufung zum Professor treu geblieben und hat seine Forschung auf unterschiedliche Richtungen ausgedehnt. Er veröffentlichte neben Fachaufsätzen insbesondere Lehrbücher zu Themen des Internetrechts, des Bürgerlichen Rechts, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrechts, Veranstaltungsmanagement sowie Existenzgründung und ist Herausgeber der Schriftenreihe Edition Wirtschaft und Recht.
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Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg berichtet über die Karriere in der Rechtswissenschaft!

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