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Mit T4P (Tax for Practice) zum Traumberuf »Steuerberater«

Ein Beitrag von Prof. Dr. jur. Alexander Barth, Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre an der Leuphana Universität Lüneburg, niedergelassener Steuerberater und Direktor des Instituts für Akademische Fortbildung (1)

Viele Studiengänge führen zu einem der facettenreichsten interdisziplinären freien Berufe. Steuerberater sind i.d.R. Betriebswirte oder Juristen, aber auch Volkswirte und in seltenen Fällen Informatiker, Mathematiker und Ingenieure, die ihr Herz an die naturwissenschaftliche Seite der Steuerberatung (EDV, Versicherungsmathematik) verloren haben. Eines winkt allen, ein ausgefülltes und erfolgreiches Berufsleben.

Rechtswissenschaft - Leuphana Universität Lüneburg

1. Das Berufsumfeld des Steuerberaters

Von 2002 bis 2015 stieg die Zahl der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland von 67.000 auf 94.000. Trotz der zunehmenden Konkurrenz ist der Boom des Berufsstandes ungebrochen. Ein immer komplexer werdendes Steuersystem sorgt für einen steigenden Beratungsbedarf insbesondere von Unternehmen, die auf Jahre der Prosperität und des Wachstums zurückblicken können.

Das Steuerrecht ist im Kern eine juristische Disziplin, hat aber ausgeprägte betriebswirtschaftliche Bezüge. Die wenigsten der über 150.000 Rechtsanwälte in Deutschland wagen sich auf das steuerrechtliche Parkett. Der Steuerberater ist sogar in klassischen juristischen Beratungsfeldern wie dem Unternehmenskauf, der Restrukturierung von Unternehmen und Konzernen, der vorweggenommenen Erbfolge und der Erbfolgegestaltung, bei grenzüberschreitenden Planungen bis hin zum einfachen Grundstückskaufvertrag und Gesellschaftsvertrag automatisch mit »im Boot«; sein Know-how ist unverzichtbar. Der Beruf des Steuerberaters hat Tradition und Zukunft. Er ist vielseitig, kreativ und »krisensicher«.

2. Der Facettenreichtum des Berufsbildes

Das Berufsbild des Steuerberaters variiert in der Praxis stark, je nachdem, auf welche Zielgruppe der Berater fokussiert. Beratungsleistungen für Kleinunternehmen und Privatpersonen unterscheiden sich grundlegend von denen für mittelständische und Großunternehmen sowie Konzerne. Die Beratungsleistungen, die Steuerberater im Allgemeinen erbringen, lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:

› Die Deklarationsberatung (Erstellung von Steuererklärungen und die Überprüfung von Steuerbescheiden, Begleitung von Betriebsprüfungen), der bei Kaufleuten als Mandanten i.d.R. die Buchhaltung und das Erstellen von Jahresabschlüssen vorgeschaltet ist,
› die Gestaltungsberatung, die das gezielte Verwirklichen eines bestimmten Sachverhaltes (Zukunftsorientierung) vor dem Hintergrund erwünschter Rechtsfolgen zum Gegenstand hat (z.B. Umsetzung und Optimierung von betriebswirtschaftlich angezeigten Restrukturierungsmaßnahmen) und
› die Durchsetzungsberatung (außergerichtliche und finanzgerichtliche Vertretung von Steuerpflichtigen in Rechtsbehelfsverfahren gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden).

Aufgrund seiner Ausbildung ist sein Rat auch in betriebswirtschaftlichem Umfeld (Rechnungswesen, Controlling, Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse) sowie bei Investitions- und Finanzentscheidungen gefragt.

3. Persönliche Eignung

Den Steuerberater zeichnet ein großes Interesse an juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, eine analytische Denkweise und ein ausgeprägtes Zahlenverständnis aus. Wegen der besonderen Nähe zu »seinem« Mandanten sind Integrität, Loyalität, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit wichtige Eigenschaft des Steuerberaters, der auch mutig und entschlossen für seinen Mandanten in die Bresche springen muss.

Da der Steuerberater in zahlreichen betrieblichen Einheiten interagiert (eigene Kanzlei, Unternehmen seiner Mandanten), sollte er teamfähig, führungserfahren und kommunikativ sein. Fremdsprachenkenntnisse sind unverzichtbar, sobald sein Mandant den deutschen Sprachraum verlässt.

4. Berufliche Perspektiven

Die beruflichen Perspektiven sind so mannigfaltig, wie das Betätigungsfeld an sich. Je nach persönlicher Neigung kann der Beruf als angestellter Steuerberater in einem kleinen, mittelständischen oder großen Steuerberatungsunternehmen, z.B. bei den »Big Four« der Branche (2), oder in der Steuerabteilung von Großunternehmen und Konzernen ausgeübt werden. Das Steuerberaterexamen eröffnet aber auch den Weg in die Selbständigkeit (als Einzelberater oder durch Beteiligung an einer Kanzlei). Einstiegsgehälter als Bachelor-Absolvent liegen bei ca. 38.000 - 40.000 Euro, Masterstudierende erhalten einen »Zuschlag«, der bei Juristen durchaus erheblich ausfällt.

5. Studium als Basis

Verschiedene Wege führen in die Steuerberatung, von Besonderheiten abgesehen aber keiner am Steuerberaterexamen vorbei, das zu den ambitioniertesten Berufsexamina zählt. Wer ein Studium absolviert hat, kann nach zwei (Masterstudiengang) bzw. drei Jahren (Bachelorstudiengang) Berufserfahrung die Steuerberaterprüfung ablegen.

6. Tax for Practice

Die durch den Bologna-Prozess bedingte Umstellung der Hochschulausbildung auf sechssemestrige Bachelor-Studiengänge hat zu einer Verkürzung der Ausbildungszeiten und zu einer verminderten Ausbildungsqualität in spezialisierten Berufsfeldern wie der Steuerberatung geführt. Premiumarbeitgeber schließen diese fachliche Lücke durch qualitativ hochwertige Ausbildungsprogramme und verschaffen Hochschulabsolventen einen optimalen Start ins Berufsleben.

Tax for Practice ist das neue Mentoring-Programm der Steuerberatungsbranche und bringt Studierende und Steuerberatungsunternehmen idealerweise bereits während des Studiums zusammen. Studierende können über Praktika an den Beruf des Steuerberaters und das Unternehmen ihres Mentors hergeführt werden. Den Studierenden winkt bei Bedarf ein Praktikumsplatz oder eine Anstellung als Werksstudent. Die Mentoren ermöglicht ihren Mentees die Teilnahme an einem sechswöchigen, sehr anspruchsvollen Steuerintensivkurs in den Kerndisziplinen des Steuerrechts (Buchführung, Bilanzierung, Einkommensteuerrecht, Besteuerung der Gesellschaften, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und steuerliches Verfahrensrecht), der für die Studierenden kostenlos ist. Durch die Aufnahme in ein solches Premiumprogramm haben Studierende nicht nur eine Chance auf eine Erstanstellung vor Abschluss ihres Studiums, sondern aufgrund ihres Wissensvorsprungs und ihrer ersten Praxiserfahrung auch Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Mitstudierenden. Ein Masterstudium wird durch Training-on-the-Job und die berufsspezifische Fortbildung entbehrlich, sofern nicht wissenschaftliche Ambitionen gegeben sind (Promotionsabsicht). Bewerben können sich Bachelor-Studierende ab dem 4. Semester, aber auch Masterstudierende. Von Vorteil ist es, wenn steuerliche Vorkenntnisse vorhanden sind, auf jeden Fall aber intellektuelles Potential, das sich in guten, besser noch sehr guten Noten im Studium widerspiegelt. Nähere Informationen und die Online-Bewerbung für T4P finden Sie unter www.iaf-institut.de/science/t4p.

Fazit

Die Berufswahl »Steuerberater« bietet optimale Karrierechancen und überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten, gepaart mit intellektuellen Herausforderungen und einem hohen Maß an sozialer Interaktion. Die zahlreichen beruflichen Optionen sind Garanten persönlicher Freiheit und Selbstverwirklichung. Wer die Eignung zu »unserem« Beruf hat, ist seines Glückes Schmied.

Zeilenverweise

(1) Prof. Dr. Alexander Barth blickt auf 25 Jahre praktische Tätigkeit als leitender Finanzbeamter, Finanzrichter und Rechtsanwalt in einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberater zurück.
(2) KPMG, PwC, Ernst & Young und Deloitte Touche Tohmatsu
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Die Leuphana Universität Lüneburg berichtet über die Karriere in der Steuerberatung!

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