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Der Schutz der Privatsphäre bei der
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die Sicherheit aller Geschäftsdaten
ist uns ein wichtiges Anliegen, das in allen
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sowie für das Marketing nur im jeweils
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den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
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angepaßt und verbessert.
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oder Brief vom Verlag über Änderungen
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Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und
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der Verlag nicht ausschließen kann,
dass Dritte sich während der Übermittlung
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Recht auf Widerruf der Datenspeicherung
Der Nutzer wird darüber informiert,
dass er gemäß § 4 Abs. 3
TDDSG jederzeit die Aufnahme in die Datenbank
durch Löschung seiner Daten widerrufen
kann. Daten, die zwingend zur Auftragsabwicklung
benötigt werden, werden von einer Löschung
nicht berührt. Dies kann zur Folge haben,
dass einige Services nicht mehr oder nicht
mehr personalisiert genutzt werden können,
da die Bereitstellung solcher Services auf
der Grundlage von personenbezogenen Daten
beruht.
Für Anregungen und Beschwerden bzgl.
der Verarbeitung von personenbezogenen Daten,
kann der Nutzer sich an den Datenschutzbeauftragten
wenden. Sollten trotz Bemühung um Datenrichtigkeit
falsche Informationen gespeichert worden
sein, werden diese auf Aufforderung umgehend
berichtigt.
Beauftragter für den Datenschutz
Klaus Resch Verlag KG
Abteilung Datenschutz und Informationssicherheit
Herr Hans-Thilo Sommer
Moorbeker Str. 31
D-26197 Großenkneten
Tel. 04435 / 9612 -12
bs@berufsstart.de
Abschließende Regelungen / Sonstiges
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen und
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Sofern Teile oder einzelne Formulierungen
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Der Klaus Resch Verlag behält sich vor,
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V.i.S.d. § 5 MDStV
Klaus Resch Verlag KG
Hans-Thilo Sommer
Moorbeker Str. 31
D-26197 Großenkneten
Stand: 18.09.2007
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Print- und Online-Dienstleistungen, insbesondere
Stellenanzeigen |
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Allgemeines
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäfts- und Zahlungsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers
bedürfen unserer Zustimmung. Individuelle
Vertragsabsprachen bedürfen der Schriftform.
Für Vollkaufleute, juristische Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen ist für Streitigkeiten
aus diesem Vertrag Gerichtsstand Wildeshausen.
Erfüllungsort ist Großenkneten.
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich
schriftlich (auch per E-Mail oder Telefax)
zu erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung
gehen Übermittlungsfehler oder Missverständnisse
zu Lasten des Auftraggebers. Liegt eine schriftliche
Auftragsbestätigung vor, ergibt sich
der Auftragsumfang und -inhalt aus dieser.
Ablehnung von Anzeigen
Wir behalten uns vor, Anzeigen - auch nach
Veränderungen während der Laufzeit
des Vertrages - wegen des Inhalts, der Herkunft
und der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist.
Eine Ablehnung der Veröffentlichung einer
kostenfreien Anzeige kann auch erfolgen,
wenn der Kunde anderweitig kostenpflichtige
Anzeigen schaltet (z.B. in Konkurrenzpublikationen,
-Online-Stellenbörsen, Zeitungen). Ferner
besteht eine Sperrfrist von 12 Monaten. Ein Recht auf Veröffentlichung, auch in den
Jobportalen, besteht nicht.
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung
für die rechtliche Zulässigkeit
des Anzeigeninhalts. Er überlässt
dem Klaus Resch Verlag den Anzeigenentwurf
und -inhalt insb. frei von Rechten Dritter.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge
und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob
durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt
werden.
Unterscheidung kostenpflichtige / kostenlose
Ausschreibungen
Alle Angebote, die in den berufsstart-
oder
Jobportal-Formularen eingetragen
werden,
sind grundsätzlich kostenfrei,
dies gilt
auch für Angebotsverlängerungen.
Diese Angebote
müssen eigenständig vom Kunden
eingetragen,
administriert und gelöscht werden.
Rechte
jeglicher Form aus den kostenlosen
Veröffentlichungen
gegenüber dem Verlag können nicht
abgeleitet
werden.
Von dieser Regelung sind grundsätzlich Personalagenturen,
die für Kunden Anzeigen aufgeben, ausgenommen.
Personalagenturen zahlen grundsätzlich Euro
100,00 pro Monat und Anzeige. Der Verlag
hält sich das Recht vor, Anzeigen von Personalagenturen,
sofern sich diese nicht im Vorfeld zu erkennen
gegeben haben (schriftliche Genehmigung durch
den Verlag erforderlich), über einen Zeitraum
von 12 Monaten nachzuberechnen.
Von dieser Regelung sind ebenfalls "gesperrte
Kunden" ausgenommen. Gesperrte Kunden,
die sich anderweitig Zugang zur Datenbank
verschafft haben, zahlen grundsätzlich Euro
100,00 pro Monat und Anzeige. Der Verlag
hält sich das Recht vor, Anzeigen über einen
Zeitraum von 12 Monaten nachzuberechnen.
Bedingung: der Kunde muss von der Sperrung
in Kenntnis (per eMail, Fax, Brief, Telefon)
gesetzt worden sein.
Ist eine gestaltete Anzeige zu veröffentlichen,
dann handelt es sich um eine kostenpflichtige
Ausschreibung, die nach den gültigen Mediadaten
abgerechnet wird.
Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen
Dritter frei, die diesem aus der Ausführung
des Vertrages erwachsen.
Zahlungsbedingungen
Sofern bei Vertragsschluß keine Zahlungsbedingungen
vereinbart wurden, gelten die nachfolgenden
Zahlungsbedingungen.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von
bis zu einem Jahr erfolgt die Auftragsabwicklung
gegen Vorauskasse. Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab
einem Jahr erfolgt die Auftragsabwicklung
jeweils nach Teilvorauskasse für einen
Zeitraum von 3 Monaten.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsausstellung. Wir haben das Recht, das Erscheinen weiterer
oder geänderter Anzeigen von der sofortigen
Zahlung offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
Die Aufrechnung von Ansprüchen des Auftraggebers
gegen fällige Forderungen des Verlags
ist nur dann zulässig, wenn die vom
Auftraggeber behaupteten Ansprüche durch
uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig
feststehen.
Anzeigen
Allgemein:
Fehler, die in Manuskripten enthalten oder
durch undeutliche Angaben entstanden sind,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Begutachtung von Korrekturabzügen,
Zeichnungen und Mustern durch den Auftraggeber
entbindet uns von jeder Verantwortung für
nicht beanstandete Fehler.
Anzeigenentwürfe:
Anzeigenentwürfe werden nach den Richtlinien
des AGD Tarifvertrages für Designleistungen
gesondert in Rechnung gestellt, wenn der
Auftraggeber die Anzeige für andere
Zwecke als die Veröffentlichung in unseren
Medien nutzen möchte.
Vom Auftraggeber auf Datenträgern zur
Verfügung gestellte Anzeigen:
Die Einspeisung von vom Auftraggeber auf
Datenträgern zur Verfügung gestellten
Anzeigen kann von uns abgelehnt werden, wenn
der Verdacht besteht, dass die Datenträger
unserem Computersystem Schaden zufügen.
Ein dahingehender Verdacht besteht, wenn
unser Datenträgerprüfgerät
diese Gefahr anzeigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns nur
einwandfreie Datenträger zur Verfügung
zu stellen. Er ist zum Ersatz des Schadens
verpflichtet, der uns durch z.B. mit Computerviren
behaftete Datenträger entsteht.
Reklamationen
Reklamationen müssen schriftlich (auch
per Telefax) erfolgen. In dringenden Fällen
und um Schäden zu vermeiden, kann auch
fernmündlich beanstandet werden. Sie
müssen - außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln - innerhalb von 10 Tagen geltend
gemacht werden.
Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Leistung
Anspruch auf eine Ersatzanzeige oder Zahlungsminderung
in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde.
Das Recht zur Zahlungsminderung oder zur
Rückgängigmachung des Auftrags
steht dem Auftraggeber erst zu, wenn wir
eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung
des Reklamationsgrundes verstreichen lassen.
Auftragsabwicklung
Ist die Anzeige über das Internet abrufbar,
erhält der Auftraggeber eine schriftliche
Bestätigung. Innerhalb von 10 Tagen
nach Erhalt der Bestätigung hat der
Auftraggeber den Einwand zu erheben, dass
die Anzeige nicht fristgerecht geschaltet
worden sei.
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen
durch höhere Gewalt etc. erlischt für
uns jede Verpflichtung zur Erfüllung
von Aufträgen. Wird um Störungen
oder Eingriffe durch höhere Gewalt zu
vermeiden der Server vom Netz genommen, so
verlängert sich die Laufzeit der Anzeige
um diesen Zeitraum. Ist eine verlängerte
Laufzeit für den Auftraggeber ohne Interesse,
so kann er für den Zeitraum des Abschaltens
eine Zahlungsminderung verlangen.
Schadensersatzansprüche, insb. aus Unmöglichkeit
und Verzug, sind beschränkt auf den
Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
vor Vertragsschluss und unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Eine
Haftung für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
haften wir darüber hinaus auch nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
von einfachen Erfüllungsgehilfen; in
den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden
beschränkt.
Anzeigenunterlagen werden mit der branchenüblichen
Sorgfalt verwahrt. Im Falle eines von uns
zu vertretenden (Haftungsmaßstab s.o.)
Verlustes haften wir nur in Höhe der
Kosten für die Ersatzanfertigung.
Klaus Resch Verlag KG
Hans-Thilo Sommer (Geschäftsführung)
Moorbeker Str. 31
26197 Großenkneten
Tel.: 04435 / 9612 (0)
Fax: 04435 / 9612 -96
info@berufsstart.de
Stand: 17.09.2007
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen für
die Bewerberdatenbank: |
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Nutzerkreis der Bewerberdatenbank
Vom Klaus Resch Verlag autorisierte Unternehmen
haben die Möglichkeit, auf den kostenfreien
und kostenpflichtigen Bereich der Bewerberdatenbank
des Verlags zuzugreifen und beliebig viele
Bewerber zu kontaktieren, sofern das Unternehmen
eine vakante Stelle zu besetzen hat oder
es mit der Stellenbesetzung für ein
anderes Unternehmen beauftragt worden ist.
Sofern der Klaus Resch Verlag starke Zweifel
hat, dass die Bewerberdaten vom Unternehmen
ausschließlich für Zwecke der
Personalbeschaffung verwendet werden oder
wenn die Sicherheit der Bewerberdaten gefährdet
scheint, kann der Klaus Resch Verlag dem
Unternehmen den Zugang zur Datenbank verweigern.
Der Vertrag über die Berechtigung zur
Nutzung der Bewerberdatenbank kommt zustande,
wenn der Antrag des Kunden vom Klaus Resch
Verlag schriftlich oder auf elektronischem
Wege bestätigt wird bzw. die Zugangsdaten
versendet werden.
Verwendung der Daten und Nutzungsbeschränkungen
Die Bewerberdatenbank darf ausschließlich
für die Personalbeschaffung - dies umfasst
insbesondere die Suche nach geeigneten Bewerbern
für konkrete Stellen - genutzt werden.
Eine dauerhafte Speicherung der Daten, auf
die der Bewerber keinen Einfluss nehmen kann,
ist nur mit dem expliziten Einverständnis
des Bewerbers erlaubt.
Die Weitergabe von Daten an Dritte ist untersagt.
Eine über Personalangelegenheiten hinausgehende
Nutzung (z.B. Werbemailings, Telefonsales,
etc.) ist strengstens untersagt. Jede unsachgemäße
Nutzung von Bewerberdaten wird strafrechtlich
verfolgt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Das Unternehmen erhält, sofern es sich
um einen kostenpflichtigen Zugang zur Bewerberdatenbank
handelt, nach Bestätigung des Auftrages
bzw. Zusendung der Zugangsdaten eine Rechnung.
Es gelten die aktuellen Mediadaten.
Geheimhaltung, Datenschutz, Kommunikation
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Informationen
und Daten, die es vom Klaus Resch Verlag
im Zusammenhang mit der Durchführung
dieses Vertrages erhalten hat, vertraulich
zu behandeln und Dritten nicht zugänglich
zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich
über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Gewährleistung beim Zugriff auf die
Bewerberdatenbank
Der Klaus Resch Verlag stellt dem Unternehmen
den Zugang zur Bewerberdatenbank zur Verfügung.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit
der in Datenbank angegeben Daten übernommen.
Insbesondere auch nicht dafür, dass
ein Kontakt mit einem oder mehreren Bewerbern
zustande kommt. Der Klaus Resch Verlag gewährleistet
daher nur eine dem jeweils üblichen
technischen Standard entsprechende, bestmögliche
Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden
ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, ein von
Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen
und es daher möglich ist, dass Daten
ohne das Verschulden des Klaus Resch Verlags
nicht immer verfügbar sind. Insbesondere
steht der Verlag nicht für Fälle
ein, in denen Daten durch Verschulden Dritter
nicht verfügbar sind.
Haftung
Eine Haftung des Klaus Resch Verlags sowie
deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs,
Nichterfüllung, Schlechterfüllung
oder unerlaubter Handlung besteht nur bei
Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren
Erfüllung der Kunde in besonderem Maße
vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt
nicht für die Fälle des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit oder für
eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten
Sinne fahrlässig verletzt werden, ist
die Haftung auf den vertragstypischen Schaden
begrenzt.
Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall
die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit,
bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind,
auch für Vorsatz, auf den üblicherweise
und typischerweise in derartigen Fällen
voraussehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren
Schaden begrenzt.
Sonstiges
Erfüllungsort ist Großenkneten.
Gerichtsstand ist Wildeshausen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform;
dies gilt insbesondere auch für die
Aufhebung dieser Regelung.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen
der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen
UN-Kaufgesetze.
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden
Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt. Die unwirksame Klausel wird
sodann einvernehmlich durch eine ersetzt,
die wirtschaftlich und ihrer Intention nach
der unwirksamen Klausel am nächsten
kommt.
Stand: 17.09.2007
Aktualisiert am 08.02.2009
Aktualisiert am 02.09.2009
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