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Personalabteilung
Frau Andrea Grausam-Puth
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Die Geschichte der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Von der Rentenmark zur Förderung der Agrarwirtschaft und der ländlichen Entwicklung
Mit der Verabschiedung der Rentenbank-Gesetze wurde die Landwirtschaftliche Rentenbank am 11. Mai 1949 als zentrales Refinanzierungsinstitut mit Förderauftrag für die Landwirtschaft gegründet. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, für die der Bund die Anstaltslast trägt. Die Bank steht unter der Aufsicht der Bundesregierung. Der Grundstock des Eigenkapitals ist in den Jahren 1949 bis 1958 von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht worden. Seitdem unterlag die Geschäftstätigkeit mit dem sich wandelnden wirtschaftlichen Umfeld einer Reihe von Veränderungen,wesentliche Grundelemente sind jedoch bis heute beibehalten worden. Dazu gehört die Beschränkung auf das Refinanzierungsgeschäft ebenso wie der Fördercharakter.
Seit den siebziger Jahren stehen nicht mehr Kredite aus öffentlichen Quellen im Mittelpunkt der Fördertätigkeit, sondern am Kapitalmarkt refinanzierte Förderkredite, darunter die besonders zinsgünstigen Programme für die Agrarwirtschaft und die ländliche Entwicklung. Das Kreditgeschäft schließt seit In-Kraft-Tretendes Europäischen Binnenmarkts im Jahr 1993 auch europäische Refinanzierungen ein.
Die Möglichkeiten der Mittelbeschaffung auf den internationalen Finanzmärkten werden seit 1994 in größerem Umfang genutzt. Die Rentenbank verfügt heute über zahlreiche Refinanzierungsinstrumente zur Aufnahme von kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Mitteln in verschiedenen Währungen.