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wenden. Sollten trotz Bemühung um Datenrichtigkeit
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Beauftragter für den Datenschutz
Klaus Resch Verlag KG
Abteilung Datenschutz und Informationssicherheit
Herr Hans-Thilo Sommer
Moorbeker Str. 31
D-26197 Großenkneten
Tel. 04435 / 9612 -12
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Abschließende Regelungen / Sonstiges
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V.i.S.d. § 5 TMG
Klaus Resch Verlag KG
Hans-Thilo Sommer
Moorbeker Str. 31
D-26197 Großenkneten
Stand: 18.09.2007
Allgemeines
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Abweichende
Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers
bedürfen unserer Zustimmung. Individuelle
Vertragsabsprachen bedürfen der Schriftform.
Für Vollkaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen ist für Streitigkeiten aus
diesem Vertrag Gerichtsstand Wildeshausen.
Erfüllungsort ist Großenkneten.
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich
(auch per E-Mail oder Telefax) zu erfolgen.
Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler
oder Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers.
Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung
vor, ergibt sich der Auftragsumfang und -inhalt
aus dieser.
Ablehnung von Anzeigen
Wir behalten uns vor, Anzeigen - auch nach
Veränderungen während der Laufzeit des Vertrages
- wegen des Inhalts, der Herkunft und der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar
ist.
Eine Ablehnung der Veröffentlichung einer
kostenfreien Anzeige kann auch erfolgen,
wenn der Kunde anderweitig kostenpflichtige
Anzeigen schaltet (z.B. in Konkurrenzpublikationen,
-Online-Stellenbörsen, Zeitungen). Ferner
besteht eine Sperrfrist von 12 Monaten. Ein Recht auf Veröffentlichung, auch in den
Jobportalen, besteht nicht.
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung
für die rechtliche Zulässigkeit des Anzeigeninhalts.
Er überlässt dem Klaus Resch Verlag den Anzeigenentwurf
und -inhalt insb. frei von Rechten Dritter.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge
und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch
sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Unterscheidung kostenpflichtige / kostenlose
Ausschreibungen
Alle Angebote, die in den berufsstart- oder
Jobportal-Formularen eingetragen werden,
sind grundsätzlich kostenfrei, dies gilt
auch für Angebotsverlängerungen. Diese Angebote
müssen eigenständig vom Kunden eingetragen,
administriert und gelöscht werden. Rechte
jeglicher Form aus den kostenlosen Veröffentlichungen
gegenüber dem Verlag können nicht abgeleitet
werden.
Von dieser Regelung sind grundsätzlich Personalagenturen,
die für Kunden Anzeigen aufgeben, ausgenommen.
Personalagenturen zahlen grundsätzlich Euro
100,00 pro Monat und Anzeige. Der Verlag
hält sich das Recht vor, Anzeigen von Personalagenturen,
sofern sich diese nicht im Vorfeld zu erkennen
gegeben haben (schriftliche Genehmigung durch
den Verlag erforderlich), über einen Zeitraum
von 12 Monaten nachzuberechnen.
Von dieser Regelung sind ebenfalls "gesperrte
Kunden" ausgenommen. Gesperrte Kunden,
die sich anderweitig Zugang zur Datenbank
verschafft haben, zahlen grundsätzlich Euro
100,00 pro Monat und Anzeige. Der Verlag
hält sich das Recht vor, Anzeigen über einen
Zeitraum von 12 Monaten nachzuberechnen.
Bedingung: der Kunde muss von der Sperrung
in Kenntnis (per eMail, Fax, Brief, Telefon)
gesetzt worden sein.
Ist eine gestaltete Anzeige zu veröffentlichen,
dann handelt es sich um eine kostenpflichtige
Ausschreibung, die nach den gültigen Mediadaten
abgerechnet wird.
Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen
Dritter frei, die diesem aus der Ausführung
des Vertrages erwachsen.
Zahlungsbedingungen
Sofern bei Vertragsschluß keine Zahlungsbedingungen
vereinbart wurden, gelten die nachfolgenden
Zahlungsbedingungen.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis
zu einem Jahr erfolgt die Auftragsabwicklung
gegen Vorauskasse. Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab einem
Jahr erfolgt die Auftragsabwicklung jeweils
nach Teilvorauskasse für einen Zeitraum von
3 Monaten.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsausstellung. Wir haben das Recht, das Erscheinen weiterer
oder geänderter Anzeigen von der sofortigen
Zahlung offenstehender Rechnungsbeträge abhängig
zu machen.
Fehlerhafte Rechnungen oder Rechnungsanschriften
sind innerhalb von 7 Tagen dem Verlag anzuzeigen.
Änderungen der Rechnungen verlängern nicht
die Zahlungsbedingungen.
Mahnkosten
2. und 3. Mahnung zuzügl. je Euro 10,00
ab 30 Tagen nach Rechnungsstellung zuzügl.
gesetzl.Zinsen.
Zahlungsbedingungen Ausland
Bei Kunden mit Rechnungsstellung im Ausland
wird der Rechnungsbetrag sofort fällig. Anzeigen
ausländischer Kunden werden erst mit Begleichung
der Rechnung veröffentlicht. Bei Zahlungen
aus dem Ausland akzeptieren wir Schecks unter
einer Summe von 1.000 € nur, wenn in der
Schecksumme neben dem Rechnungsbetrag zusätzlich
eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,00 enthalten
ist. Eine Zahlung per Überweisung aus dem
Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger
Übernahme aller anfallenden Bankgebühren
seitens des Kunden.
Die Aufrechnung von Ansprüchen des Auftraggebers
gegen fällige Forderungen des Verlags ist
nur dann zulässig, wenn die vom Auftraggeber
behaupteten Ansprüche durch uns nicht bestritten
werden oder rechtskräftig feststehen.
Anzeigen
Allgemein:
Fehler, die in Manuskripten enthalten oder
durch undeutliche Angaben entstanden sind,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Begutachtung von Korrekturabzügen, Zeichnungen
und Mustern durch den Auftraggeber entbindet
uns von jeder Verantwortung für nicht beanstandete
Fehler.
Anzeigenentwürfe:
Anzeigenentwürfe werden nach den Richtlinien
des AGD Tarifvertrages für Designleistungen
gesondert in Rechnung gestellt, wenn der
Auftraggeber die Anzeige für andere Zwecke
als die Veröffentlichung in unseren Medien
nutzen möchte.
Vom Auftraggeber auf Datenträgern zur Verfügung
gestellte Anzeigen:
Die Einspeisung von vom Auftraggeber auf
Datenträgern zur Verfügung gestellten Anzeigen
kann von uns abgelehnt werden, wenn der Verdacht
besteht, dass die Datenträger unserem Computersystem
Schaden zufügen. Ein dahingehender Verdacht
besteht, wenn unser Datenträgerprüfgerät
diese Gefahr anzeigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns nur
einwandfreie Datenträger zur Verfügung zu
stellen. Er ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet,
der uns durch z.B. mit Computerviren behaftete
Datenträger entsteht.
Reklamationen
Reklamationen müssen schriftlich (auch per
Telefax) erfolgen. In dringenden Fällen und
um Schäden zu vermeiden, kann auch fernmündlich
beanstandet werden. Sie müssen - außer bei
nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb
von 10 Tagen geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Leistung
Anspruch auf eine Ersatzanzeige oder Zahlungsminderung
in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde.
Das Recht zur Zahlungsminderung oder zur
Rückgängigmachung des Auftrags steht dem
Auftraggeber erst zu, wenn wir eine angemessene
Nachfrist zur Beseitigung des Reklamationsgrundes
verstreichen lassen.
Auftragsabwicklung
Ist die Anzeige über das Internet abrufbar,
erhält der Auftraggeber eine schriftliche
Bestätigung. Innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt der Bestätigung hat der Auftraggeber
den Einwand zu erheben, dass die Anzeige
nicht fristgerecht geschaltet worden sei.
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch
höhere Gewalt etc. erlischt für uns jede
Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen.
Wird um Störungen oder Eingriffe durch höhere
Gewalt zu vermeiden der Server vom Netz genommen,
so verlängert sich die Laufzeit der Anzeige
um diesen Zeitraum. Ist eine verlängerte
Laufzeit für den Auftraggeber ohne Interesse,
so kann er für den Zeitraum des Abschaltens
eine Zahlungsminderung verlangen.
Schadensersatzansprüche, insb. aus Unmöglichkeit
und Verzug, sind beschränkt auf den Ersatz
des vorhersehbaren Schadens. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
vor Vertragsschluss und unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Eine Haftung
für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haften
wir darüber hinaus auch nicht für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen;
in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten
die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden
beschränkt.
Anzeigenunterlagen werden mit der branchenüblichen
Sorgfalt verwahrt. Im Falle eines von uns
zu vertretenden (Haftungsmaßstab s.o.) Verlustes
haften wir nur in Höhe der Kosten für die
Ersatzanfertigung.
V.i.S.d. § 5 TMG
Klaus Resch Verlag KG
Hans-Thilo Sommer
Moorbeker Str. 31
D-26197 Großenkneten
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Stand: 17.09.2007
Nutzerkreis der Bewerberdatenbank
Vom Klaus Resch Verlag oder einem Jobportal
autorisierte Unternehmen haben die Möglichkeit,
auf den kostenfreien und kostenpflichtigen
Bereich der Bewerberdatenbank des Verlags
oder des Jobportales zuzugreifen und beliebig
viele Bewerber zu kontaktieren, sofern das
Unternehmen eine vakante Stelle zu besetzen
hat oder es mit der Stellenbesetzung für
ein anderes Unternehmen beauftragt worden
ist.
Sofern der Klaus Resch Verlag starke Zweifel
hat, dass die Bewerberdaten vom Unternehmen
ausschließlich für Zwecke der Personalbeschaffung
verwendet werden oder wenn die Sicherheit
der Bewerberdaten gefährdet scheint, kann
der Klaus Resch Verlag dem Unternehmen den
Zugang zur Datenbank verweigern.
Der Vertrag über die Berechtigung zur Nutzung
der Bewerberdatenbank kommt zustande, wenn
der Antrag des Kunden vom Klaus Resch Verlag
oder einem Jobportal schriftlich oder auf
elektronischem Wege bestätigt wird bzw. die
Zugangsdaten versendet werden.
Verwendung der Daten und Nutzungsbeschränkungen
Die Bewerberdatenbank darf ausschließlich
für die Personalbeschaffung - dies umfasst
insbesondere die Suche nach geeigneten Bewerbern
für konkrete Stellen - genutzt werden. Eine
dauerhafte Speicherung der Daten, auf die
der Bewerber keinen Einfluss nehmen kann,
ist nur mit dem expliziten Einverständnis
des Bewerbers erlaubt.
Die Weitergabe von Daten an Dritte ist untersagt.
Eine über Personalangelegenheiten hinausgehende
Nutzung (z.B. Werbemailings, Telefonsales,
etc.) ist strengstens untersagt. Jede unsachgemäße
Nutzung von Bewerberdaten wird strafrechtlich
verfolgt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Das Unternehmen erhält, sofern es sich um
einen kostenpflichtigen Zugang zur Bewerberdatenbank
handelt, nach Bestätigung des Auftrages bzw.
Zusendung der Zugangsdaten eine Rechnung.
Es gelten die aktuellen Mediadaten.
Geheimhaltung, Datenschutz, Kommunikation
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Informationen
und Daten, die es vom Klaus Resch Verlag
oder einem Jobportal im Zusammenhang mit
der Durchführung dieses Vertrages erhalten
hat, vertraulich zu behandeln und Dritten
nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung
erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages
hinaus.
Gewährleistung beim Zugriff auf die Bewerberdatenbank
Der Klaus Resch Verlag stellt dem Unternehmen
den Zugang zur Bewerberdatenbank zur Verfügung.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit
der in Datenbank angegeben Daten übernommen.
Insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt
mit einem oder mehreren Bewerbern zustande
kommt. Der Klaus Resch Verlag gewährleistet
daher nur eine dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit
der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt,
dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies
Programm zu erstellen und es daher möglich
ist, dass Daten ohne das Verschulden des
Klaus Resch Verlags nicht immer verfügbar
sind. Insbesondere steht der Verlag nicht
für Fälle ein, in denen Daten durch Verschulden
Dritter nicht verfügbar sind.
Haftung
Eine Haftung des Klaus Resch Verlags sowie
deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf
Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs,
Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter
Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten,
auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem
Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss
gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung
wegen zugesicherter Eigenschaften.
Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten
Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die
Haftung auf den vertragstypischen Schaden
begrenzt.
Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die
Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit,
bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind,
auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und
typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren
und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden
begrenzt.
Sonstiges
Erfüllungsort ist Großenkneten. Gerichtsstand
ist Wildeshausen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform;
dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung
dieser Regelung.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden
Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann
einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich
und ihrer Intention nach der unwirksamen
Klausel am nächsten kommt.
V.i.S.d. § 5 TMG
Klaus Resch Verlag KG
Hans-Thilo Sommer
Moorbeker Str. 31
D-26197 Großenkneten
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Stand: 17.09.2007
Aktualisiert am 08.02.2009
Aktualisiert am 02.09.2009
Aktualisiert am 15.05.2011
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