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Allgemeines über Land und Leute

Die Schweiz ist landschaftlich wie wirtschaftlich vielfältig und hochattraktiv. Geographisch setzt sich der Bundesstaat aus 26 Kantonen mit einer Einwohnerzahl von rund 7,59 Millionen Einwohnern auf 41'285 km² zusammen. Bundesstadt ist Bern. Die größte Stadt des Landes ist Zürich. Zu anderen bekannten (Groß-)Städten zählen Lausanne, Genf, Basel, Luzern und St. Gallen.

Traditionell ist die Schweiz politisch neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das zeigt sich u.a. darin, dass Sie weder Mitglied der EU noch des Europäischen Währungsverbundes ist. Allerdings gehört die Schweiz verschiedenen regionalen Wirtschaftsgruppierungen, entscheidenden internationalen Organisationen sowie als Vollmitglied den Vereinten Nationen an. Währungseinheit ist der Schweizer Franken (CHF), wobei 100 Rappen einem Franken entsprechen.

Das Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland ist seit langem nachbarschaftlich gut und freundlich gestimmt. Auch in Bezug auf die Öffnung des Arbeitsmarktes. Nach Angaben des Schweizer Statistikamtes arbeiteten 2007 insgesamt 115.000 Deutsche in unserem Nachbarland und stellten somit eine der größten Gruppen von Gastarbeitern im Land.

Bewerben in der Schweiz - Wirtschaft/Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Die Schweizer Wirtschaft steht weltweit für Solidität, Stabilität und Präzision. Obwohl mittelgroße und kleinere Betriebe vorherrschen, gibt es eine Reihe von weltweit tätigen Großkonzernen. In zahlreichen Technologiefeldern hat die Schweiz international eine Spitzenstellung. Dabei handelt es sich überwiegend um traditionelle Bereiche wie Uhrenindustrie, Textilindustrie, Werkzeug- und Maschinenindustrie sowie Metallverarbeitung. Technologisch führend ist die Schweiz in den Bereichen Farbenherstellung, Agrochemie, Pharmaindustrie und Medizintechnik. Ebenfalls zu nennen sind die Antriebstechnik, der Gasturbinenbau und die Leistungselektronik.

Weltweit gleichermaßen bekannt wie die Schweizer Präzisionsuhren sind Schweizer Banken, Finanz- und Versicherungsunternehmen. Handel, Dienstleistungs- und Baugewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie das Gastgewerbe gehören zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen des Landes. Dabei stellt Deutschland den größten Handelspartner der Schweiz dar, gefolgt von den USA, Frankreich, Italien und Großbritannien. Die Wirtschaft der Schweiz hat in den letzten Jahren geringfügige Einbußen zu verkraften gehabt, dennoch herrscht quasi Vollbeschäftigung. Im September 2007 lag die Arbeitslosenquote bei 2,5%.

Normalerweise können Schweizer Arbeitgeber Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen einstellen. Da jedoch in vielen Bereichen die Arbeitsstellen nicht mehr mit Einheimischen besetzt werden können, hat sich die Situation zum Vorteil der Gastarbeiter verändert. Trotz "Inländervorrang" und der Kontingentierung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen steigt die Anzahl ausländischer Erwerbstätiger in den letzten Jahren weiter an.


Sprache

Die Schweiz hat drei große Sprachräume: im Norden, in der Zentralschweiz und im Osten des Landes spricht man Deutsch oder Schweizer-Deutsch, im Westen Französisch und im Kanton Tessin und Teilen von Graubünden spricht man Italienisch. Deutlich werden diese Sprachgrenzen im täglichen Leben schnell, denn viele Schweizer sprechen nur "ihre" jeweilige Sprache. Trotz der gemeinsamen Schriftsprache kann man also nicht davon ausgehen, als Deutscher überall problemlos weiter zu kommen.

Bewerben in der Schweiz - Praktikum oder Job finden

Einen Job in der Schweiz zu finden gestaltet sich bedeutend schwieriger als in anderen europäischen Ländern, da sie weder Mitglied der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraumes ist. Generell wird eine Aufenthaltsbewilligung - die eine Arbeitsbewilligung einschließt - nur dann erteilt, wenn ein schweizerischer Mitbewerber die geforderten Voraussetzungen nicht in demselben Umfang erfüllt.

Jedem Kanton steht ein bestimmtes Kontingent an Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung, das regelmäßig neu festgesetzt wird. Bewerber aus der EU werden bei der Vergabe vorrangig behandelt. Ein Ausweg kann ein Job über das "Gastarbeiterabkommen" (s.u.) sein, in der Schweiz "Stagiaires" genannt. Dieses Abkommen eröffnet Erwerbstätigen die Möglichkeit, ohne die lästige Aufenthaltsbewilligungsprozedur für mind. 12 und maximal 18 Monate in der Schweiz zu arbeiten.
Als Arbeitssuchender darf man sich drei Monate lang ohne Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz aufhalten. Die öffentliche Arbeitsvermittlung greift jedoch nicht für ausländische Arbeitskräfte, die sich aus dem Ausland heraus in der Schweiz bewerben wollen. Alternativen sind Berufsverbände und private Institutionen. Bei der Jobsuche helfen kann bspw. die Homepage der regionalen Arbeitsvermittlungszentren www.rav.ch. Vielversprechend ist auch die Recherche über Internet oder Zeitungsannoncen. Eine Liste der wichtigsten Zeitungen der Schweiz finden Sie unter www.zeitung.ch

Bewerben in der Schweiz - Besonderheiten bei der schriftlichen Bewerbung

Wie in Deutschland gehören auch in der Schweiz zu einer schriftlichen Bewerbung:

  • ein einseitiges Anschreiben
  • ein datiertes und mit Namen versehenes Lichtbild
  • ein maximal zweiseitiger, chronologisch aufgebauter und unterschriebener Lebenslauf und Zeugniskopien

Weitere Qualifikationsnachweise sollten Sie nur auf Anfrage beilegen. Bewerber werden in der Schweiz weniger wegen konkreter Studienergebnisse, sondern vor allem aufgrund bestimmter Persönlichkeitsmerkmale ausgesucht. Es werden daher gerne Referenzen und sehr häufig graphologische Gutachten eingeholt. Auch werden Lebenslauf und Bewerbungsschreiben gründlich analysiert.

Das Auswahlverfahren entspricht dem in Deutschland: in Form von strukturierten Interviews oder durch ein Assessment-Center werden die idealen Bewerber gesucht.

Bewerben in der Schweiz - Administratives

Arbeitsvertrag/Probezeit/Arbeitszeit
Schweizer sind sehr korrekt, deshalb bekommen Arbeitnehmer auch einen schriftlichen Vertrag, in dem alle wichtigen Punkte des Beschäftigungsverhältnisses aufgeführt sind. Das schweizerische Arbeitsrecht sieht eine Probezeit von einem Monat vor, die unter Umständen auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden kann. Die Kündigungsfrist nach der Probezeit beträgt, je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, ein bis zwei Monate. Einen Kündigungsschutz nach deutschem Muster gibt es in der Schweiz nicht.
Die wöchentliche Arbeitszeit liegt in der Schweiz im Durchschnitt bei 40 Stunden, im allgemeinen verteilt auf fünf Arbeitstage. Pro Tag dürfen höchstens zwei Überstunden gemacht werden, die durch Freizeit abgegolten werden sollen. Ist dies nicht möglich, wird ein Überstunden-Aufschlag von 25 Prozent gezahlt.
Bei der Urlaubsgewährung sind die Schweizer Gesetze großzügig: jedem Arbeitnehmer stehen mindestens 4 Wochen voll bezahlter Urlaub zu, viele Arbeitsverträge sehen noch deutlich mehr Urlaub vor.

Gehälter und soziale Versicherungen
Die Gehälter in der Schweiz sind - verglichen mit den EU-Ländern - sehr hoch. Weltweit verzeichnet die Schweiz das höchste Pro-Kopf-Einkommen. Auch das durchschnittliche Anfangseinkommen für Hochschulabsolventen liegt in der Schweiz höher als in Deutschland. Da jedoch das Leben in der Schweiz sehr kostspielig ist und die Lebenshaltungskosten (auch Wohnen, Krankenkasse, Steuern) 30-50 Prozent über dem Niveau der umgebenden Länder liegt, relativiert sich ein so hohes Gehalt leider wieder.
An sozialen Versicherungen sind obligatorisch: Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine Krankenversicherung (zumindest eine Grundversicherung) ist ebenfalls Pflicht, muss jedoch selbst organisiert werden, die Prämie wird nicht vom Lohn einbehalten. Deutsche Arbeitnehmer können generell jeder Krankenkasse beitreten.

Aufenthaltsformalitäten
Für den Stellenantritt in der Schweiz benötigt man einen gültigen Pass oder Personalausweis, einen Arbeitsvertrag und eine Aufenthaltsbewilligung, die das Recht zur Arbeitsaufnahme einschließt. Die Aufenthaltsbewilligung wird vom Arbeitgeber vor Stellenantritt bei der kantonalen Fremdenpolizei beantragt und dem neuen Arbeitnehmer per Post an seine Heimatadresse geschickt. Erst dann kann er ungehindert zum Zweck der Arbeitsaufnahme in die Schweiz einreisen. Die Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt. Studenten erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, die jeweils für die Dauer des Studiums verlängert werden kann.
Junge Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren mit abgeschlossener Berufs- oder Hochschulausbildung können über das so genannte "Gastarbeiterabkommen" Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt erhalten. Das Gastarbeiterabkommen erlaubt eine Beschäftigung von 12 Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt 18 Monate. Die sonst üblichen Vergabekriterien der Aufenthaltsbewilligung spielen hierbei keine Rolle. Antragsvordrucke zum Gastarbeiterabkommen gibt es bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de

Weitere Informationen
Die Homepage des Bundesamtes für Ausländerfragen bietet eine Sammlung von Dokumenten, die umfassend Auskünfte zum Aufenthalt in der Schweiz, Arbeitssuche und Sozialversicherung geben: Bundesamt für Migration www.bfm.admin.ch

Informationen in Deutschland erhalten Sie über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) www.ba-auslandsvermittlung.de

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