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Bewerbung - Bewerben im Ausland

Bewerben in Frankreich


Allgemeines zur Bewerbung in Frankreich

Die wichtigste Voraussetzung im Vorfeld einer Bewerbung in Frankreich ist die fließende Beherrschung der Landesprache, denn auch in internationalen Unternehmen spricht man in Frankreich nahezu ausschließlich französisch! Gerade aus diesem Grund aber werden in französischen Firmen oft Fach- und Führungskräfte mit internationaler Ausrichtung und entsprechenden Sprachkenntnissen gesucht: gute Chancen also für frankophile und -phone Studienabsolventen.
Ingenieure haben besondere Erfolgsaussichten bei einer Bewerbung, denn der gute Ruf der deutschen Ingenieursausbildung eilt ihnen im Ausland voraus.

Ein Tipp:
Frankreich hat ein sehr elitäres Hochschulsystem - der Name der Universität zählt mehr als die Abschlussnoten des Bewerbers. Wenn die Universität, an der Sie studiert haben, auf irgendeiner "Rangliste" erschienen ist und einen vorderen Platz belegt hat, erwähnen Sie dies in Ihrer Bewerbung unbedingt!

Negativ
Berufsanfänger sind in Frankreich sehr jung, das Durchschnittsalter der Hochschulabsolventen liegt bei nur 23 Jahren. Wenn Sie also schon auf die 30 zugehen, könnte Ihre Bewerbung bei einem französischen Personalchef eher auf Unverständnis stoßen. Positiv: Frauen haben in Frankreich gute Karrierechancen. Sie besetzen mit 20 % doppelt so viele Führungspositionen wie in Deutschland. Es ist für französische Frauen üblich, auch als Mütter berufstätig zu sein; aus diesem Grund gibt es ein breites Teilzeitarbeitsangebot, das sogar staatlich gefördert wird. Praktika sind in Frankreich leichter zu bekommen als Festanstellungen - der Einstieg in die Firma Ihrer Wahl könnte also auch über diesen Weg erfolgen.


Bewerben in Frankreich - Job finden

Im Kapitel "Kontakte knüpfen" desArtikels Bewerben im Auslang - Allgemeine Information wurde bereits aufgezeigt, wie Sie von Deutschland aus einen Arbeitsplatz im Ausland finden können. Daneben gibt es natürlich noch die Möglichkeit, im Gastland selbst nach einer Stelle zu suchen.

Zusätzlich zum französischen Arbeitsamt ANPE gibt es für Akademiker und Führungskräfte in Frankreich eine spezielle Arbeitsvermittlung, die APEC (Agence pour l'emploi des Cadres), die von Franzosen kostenlos und von Ausländern gegen eine geringe Gebühr genutzt werden kann. Kontaktadresse: APEC, 51, boulevard Brune, F-75689 Paris Cedex 14. Die APEC gibt die Zeitschrift "Courrier Cadres" mit vielen Stellenanzeigen heraus, die auch von Deutschland aus abonniert werden kann. Weitere Serviceleistungen sind ein Microfiche-System in den APEC-Büros, das nicht nur APEC-eigene Stellenanzeigen enthält, sondern auch zahlreiche Stellenangebote aus regulären Zeitungen und Zeitschriften. Die APEC-Mitarbeiter geben Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Informationen über die Arbeitsmarktsituation und speisen den Lebenslauf des Bewerbers in den Minitelservice (vergleichbar mit unserem Btx) der französischen Telekom ein, der von Arbeitgebern eingesehen werden kann. Unter den Minitel-Adressen "3615 APEC" und "3615 EMPLOITEL" kann auch der Bewerber Stellenanzeigen abrufen.

Weitere Arbeitsvermittlungen sind die APECITA (L'Association pour l'emploi des cadres ingénieurs et techniciens des l'agriculture) für Fach- und Führungskräfte in der Landwirtschaft (Adresse: APECITA, 4, rue du Cardinal Mercier, F-75009 Paris) und die Association Bernhard Gregory für promovierte Wissenschaftler mit keiner oder geringer Berufserfahrung. Kontaktadresse: 53, rue de turbigo, F-75003 Paris Cedex 05.

Daneben gibt es natürlich auch in Frankreich private Arbeitsvermittler, die aber weniger für Berufsanfänger tätig werden, und die Möglichkeit, auf konventionellem Weg einen Arbeitsplatz zu finden, indem man den Stellenteil der überregionalen Zeitungen auswertet. Zum Teil sind diese auch in Deutschland in gut sortierten Buchhandlungen, vor allem Bahnhofsbuchhandlungen, erhältlich: z.B. Le Figaro (www.lefigaro.fr), Le Monde (www.lemonde.fr), L'express (www.lexpress.fr) (Stellenanzeigen für Akademiker aus dem kaufmännischen Bereich), L'expansion (technische Stellen), Le point (technische Stellen - www.lepoint.fr), Courrier Cadre (Stellenanzeigen nach Branchen sortiert, im Abo bei APEC - www.apec.fr) Rebondir (Monatszeitschrift für Jobsucher mit Informationen zum Arbeitsmarkt, Bewerbungen und Stellenanzeigen - www.rebondir.fr). Selbst ein Stellengesuch aufzugeben ist in Frankreich unüblich, Initiativbewerbungen sind dagegen üblich.


Bewerben in Frankreich - Besonderheiten bei der schriftlichen Bewerbung

Bei einer Bewerbung in Frankreich bestehen Ihre Unterlagen aus:

  • handgeschriebenem Begleitbrief, der eventuell graphologisch untersucht wird (maschinengeschriebene Briefe landen häufig im Papierkorb)
  • maschinengeschriebenem Lebenslauf, chronologisch geordnet und 1-2 Seiten lang. Knapp und präzise formulieren! Die Angabe der Hobbys ist wichtiger als in Deutschland. Der Lebenslauf wird nicht datiert oder unterschrieben.
  • aktuellem Foto, das aber nicht die strengen Kriterien der deutschen Bewerbungsfotos erfüllen muss.

Zeugniskopien und Diplome müssen nicht eingereicht werden. Dafür erwartet man eine hochwertige Aufmachung der Unterlagen, edle Papierqualität und klare Gliederung. Große Bedeutung messen die Franzosen der Sprache bei. Sie sollte sehr höflich und gewählt und eher zurückhaltend sein. Anders als in Deutschland wird bei der Anrede nur Madame, Monsieur oder Messieurs ohne Nennung des Nachnamens verwendet.

Die Unterlagen werden gefaltet in einem normalen Briefumschlag versendet. Mappen oder Plastikhefter sind unnötig.


Bewerben in Frankreich - Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch werden vor allem die Allgemeinbildung und die Persönlichkeit des Bewerbers unter die Lupe genommen. Wichtiger als die Abschlussnoten ist das Renommee der Universität, an der der Bewerber studiert hat.


Bewerben in Frankreich - Administratives

Gehalt und Sozialleistungen
Obwohl die Lebenshaltungskosten in Frankreich denen in Deutschland ungefähr entsprechen, sind die Gehälter 10 - 15 % niedriger. Allerdings sind auch die Sozialbeiträge deutlich niedriger, so dass die Nettogehälter wieder ungefähr auf einer Ebene liegen. In hohen Managementpositionen wird in Frankreich erheblich besser verdient als in Deutschland.

Arbeitsvertrag/Arbeitszeit/Probezeit
Es existieren in Frankreich zwar keine gesetzlichen Vorschriften über das Abfassen von Arbeitsverträgen, doch ist auch hier die Schriftform üblich. Häufig wird in den Verträgen auf geltende Tarifverträge hingewiesen. Unbedingt festgehalten werden sollte die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Dauer der Probezeit und die Kündigungsfrist (innerhalb der Probezeit keine Kündigungsfrist, Führungskräfte 3 Monate, übrige Arbeitnehmer 1 Monat). Befristete Arbeitsverträge können in Frankreich für maximal 18 Monate abgeschlossen werden und müssen schriftlich fixiert werden.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Frankreich 39 Stunden; allerdings wird von Führungskräften erwartet, dass sie unentgeltlich mehr arbeiten und auch nach 19 Uhr noch im Büro bleiben.
Der Urlaubsanspruch beträgt 25 Tage plus der zwölf gesetzlichen Feiertage. Als Berufsanfänger hat man jedoch im ersten Jahr der Beschäftigung überhaupt keinen Urlaubsanspruch.

Weitere Informationen
Bewerber aus EU-Ländern dürfen in Frankreich 3 Monate lang arbeiten, bevor sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen. Die "Carte de séjour" wird bei der Polizei beantragt. Die Auf-enthaltsgenehmigung "Carte de ressortissant d'un Etat de la C.E.E." ist fünf Jahre lang gültig und kann danach verlängert werden.
Ausländische Arbeitnehmer erhalten in Frankreich eine Sozialversicherungskarte, mit der sie den gleichen sozialen Schutz genießen und den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen wie die Franzosen. Die Nationalkasse für Krankenversicherung ist für Kranken-, Mutterschafts-, Invaliditätsversicherung zuständig. Zwischen Deutschland und Frankreich gibt es jedoch ein Abkommen, nach dem es möglich ist, für eine begrenzte Zeit die eigene Sozial- und Krankenversicherung beizubehalten.
Durch ein "Doppelbesteuerungsabkommen" zwischen den beiden Ländern ist übrigens geregelt, dass Arbeitnehmer nur in dem Land Steuern zahlen, in dem sie ihr Geld verdienen.

  • Autor: Dr. Melanie Thielking
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