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Wer in diesem Jahr seine juristische Ausbildung
beendet, hat es deutlich schwerer als ältere
Kolleginnen und Kollegen, einen adäquaten
Arbeitsplatz zu finden. Der glatte Übergang
vom Studium in die juristische Karriere oder
in die erfolgreiche Anwaltspraxis ist nicht
mehr Standard, seitdem jährlich mehr als
7000 frischgebackene Juristen auf den Arbeitsmarkt
drängen.
Schon seit Beginn der neunziger Jahre sind
die Haushalte von Bund und Ländern erschöpft.
Damit schrumpfen auch die Aufnahmequoten
für Juristen in den öffentlichen Verwaltungen
und in der Justiz. Die Folge davon: Nahezu
drei Viertel aller jungen Volljuristen und
-juristinnen müssen sich gezwungenermaßen
direkt nach dem Examen als Rechtsanwälte
selbstständig machen, weil sie keine beruflichen
Alternativen sehen. Ein Drahtseilakt, der
oft genug in den Abgrund führt. Nach Meinung
von Experten ist die juristische Ausbildung
nach wie vor zu justizlastig angelegt und
bereitet nur ungenügend auf den Beruf als
Anwalt vor. Den jungen Anwälten und Anwältinnen
fehlen vor allem betriebswirtschaftliche
Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit
Mandanten. Viele der berüchtigten “Wohnzimmerkanzleien”
scheitern deshalb innerhalb der ersten zwei
Jahre.
Alternativen ins Auge fassen
Wegen der derzeitigen verschlechterten Stellensituation
müssen sich Absolventen der Rechtswissenschaften
bei ihrer Berufswahl flexibler verhalten
als bisher. Die Sparzwänge im öffentlichen
Dienst, vor allem in den traditionellen Bereichen
Justiz, Rechtspflege und Verwaltung und der
übervolle Anwältemarkt sorgen dafür, dass
sich der junge Jurist innerhalb seiner Berufsgruppe
umorientieren muss. Er muss Einstiegspositionen
auch außerhalb des öffentlichen Dienstes
ins Auge fassen und bereits die Gestaltung
seiner Ausbildung auf alternative Tätigkeiten
abstimmen.
Eine solche, bisher noch zu wenig genutzte
Alternative kann der Berufseinstieg als Jurist
in der Privatwirtschaft sein. Während an
Universitäten und in den Medien von einer
Juristenschwemme gesprochen wird und sich
eine steigende Zahl von Juristen und Juristinnen
arbeitslos meldet, ist gleichzeitig in der
Privatwirtschaft die Nachfrage nach Führungskräften
mit juristischem Staatsexamen ausgesprochen
groß. Die Ursachen für diese eigentlich paradoxe
Situation sind nicht ganz klar. Entweder
konzentrieren sich die Jura-Absolventen zu
stark auf die klassischen Arbeitsfelder Justiz
und Verwaltung oder sie haben ganz einfach
ein Informationsdefizit, was alternative
Berufe und Einsatzgebiete betrifft. Zur Zeit
bieten sich den Absolventen der Rechtswissenschaften
gute Einstiegsmöglichkeiten in:
- Banken
- Versicherungen
- Industrie
- Kammern, Verbände und
Organisationen der Wirtschaft
- Dienstleistungsunternehmen
- juristische Fachverlage
- freie Berufe: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Natürlich fliegen auch hier dem Juristen
nicht die gebratenen Tauben in den Mund.
Wer sich für einen Arbeitgeber in der freien
Wirtschaft entscheidet, trifft auf qualifizierte
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler als
Konkurrenten um dieselbe Stelle. Zu große
Sorgen sollte man sich aber nicht machen.
In der juristischen Ausbildung werden Fähigkeiten
trainiert, die in der freien Wirtschaft sehr
geschätzt sind und die dem Bewerber nur Pluspunkte
bescheren: juristische Fachkenntnisse, Analyse-
und Urteilsfähigkeit, systematisches Denken
und methodisches Arbeiten sowie die Fähigkeit,
sich schnell in neue Sachverhalte einarbeiten
zu können.
Neben der spezifischen juristischen Ausbildung
spielen auch Zusatzqualifikationen eine große
Rolle bei der Bewerberauswahl: Promotion,
fundierte EDV-Kenntnisse und Praxiserfahrungen
erleichtern den Einstieg. Beinahe noch mehr
Pluspunkte bringen Auslandserfahrung und
gute Fremdsprachenkenntnisse oder der Abschluss
an einer renommierten internationalen Wirtschaftsakademie
(MBA-Abschluss). Wer sich rechtzeitig um
fachliche und persönliche Weiterbildung bemüht,
Eigeninitiative beweist und sich vorstellen
kann, etwas anderes als Rechtsanwalt zu werden,
hat in der freien Wirtschaft noch echte Karrierechancen.
Banken
Wer sich als Jurist um eine Stelle in einer
Bank bemüht, sollte als persönliche Voraussetzung
ein ausgeprägtes Interesse für das Geld-
und Kreditgeschäft mitbringen. Idealerweise
kann dies durch zusätzliche Qualifikationen
auch belegt werden: z.B. eine Banklehre vor
dem Studium, entsprechende Studiennachweise
und Wahlstationen oder durch eine Promotion
zu einem Thema aus dem Bankwesen.
Alle Bankgeschäfte werden auf der Basis standardisierter
(AGB=Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder
individueller Verträge abgeschlossen. Ein
Bankjurist, der solche Verträge entwickelt
und abwickelt, hat also nahen Kundenkontakt.
Er wird deshalb in der Privat- oder Firmenkundenabteilung,
im Außenhandelsgeschäft oder bei Immobilienfinanzierungen
tätig, ebenso in der Konsortialabteilung,
in Filialgeschäftsleitungen oder in Niederlassungen
einer Zentralbank. Die hier tätigen Juristen
beraten Privat- und Firmenkunden, die einzelnen
Abteilungen des Hauses und den Vorstand über
das komplexe Bankrecht mit all seinen Verästelungen
und Querbezügen zu anderen Rechtsbereichen.
Bankjuristen, die vorwiegend in der Rechts-
und Personalabteilung arbeiten, sind primär
befasst mit dem Bürgerlichen Recht, dem Wettbewerbsrecht,
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und dem
in- und ausländischen Recht. In den kaufmännischen
Abteilungen einer Bank bearbeiten Juristen
u.a. Fragen des Gesellschafts-, Aktien- und
Konzernrechts, des Steuer-, Bilanz- und Handelsrechts.
Wegen der starken Konkurrenzsituation untereinander,
der wachsenden Globalisierung und der komplexen
Rechtslage sind die Banken gezwungen, ihre
Geschäftspolitik den sich ständig wandelnden
wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
anzupassen. Juristen finden hier zahlreiche
herausfordernde Aufgaben.
Versicherungen
Von den 200.000 Beschäftigten in der Versicherungswirtschaft
sind gut zwei Prozent Juristen. Sie bilden
hier die stärkste Akademikergruppe.
Die juristische Ausprägung des Versicherungsgeschäfts
verlangt rechtliche Beratung und Klärung
auf allen Ebenen: beim Abschluss eines Versicherungsvertrages,
zur Beurteilung von Risiken, bei der Prüfung
von Schadensfällen u.v.m. In der Vergangenheit
hat die Versicherungswirtschaft aufgrund
ihrer umfangreichen Praxiserfahrungen immer
wieder auch Einfluss auf die Kodifizierung
des Versicherungsrechts nehmen können. Diese
Arbeit wurde naturgemäß von Juristen ausgeführt.
Traditionell ist im privaten Versicherungsgewerbe
eine große Zahl von Juristen tätig. In der
Regel beginnen sie ihren Beruf mit einem
Direkteinstieg und durchlaufen eine Einarbeitungsphase
und spezielle Schulungen. Sollte ein Bewerber
für eine Managementlaufbahn vorgesehen sein,
bieten größere Versicherungsunternehmen auch
Trainee-Programme an. Im Vertrieb, in der
Vermögensverwaltung und in den Fachabteilungen
finden Juristen typische Arbeitsfelder, die
ihrer Ausbildung entsprechen und juristisches
Fachwissen erfordern.
Sie sind aber ebenso in den klassischen Versicherungsabteilungen
tätig und bearbeiten die rechtliche Seite
der Kranken- und Lebensversicherungen und
der Haftpflicht- und Sachversicherungen.
Besonders häufig findet man Juristen jedoch
in der Rechts- und Personalabteilung. Neben
der Beratung des Vorstandes und der Fachabteilungen
in Rechtsangelegenheiten befassen sich Juristen
in einem Versicherungsunternehmen mit der
Führung von Gerichtsverfahren, mit der Prüfung
von Haftungs- und Deckungsfragen und mit
der Schadensbearbeitung und Vertragskonzipierung.
Industrie
Viele Industrieunternehmen sind schon vor
geraumer Zeit dazu übergegangen, ihre Rechts-
und Personalabteilungen mit Juristen zu besetzen.
Wer hier seine berufliche Laufbahn beginnt,
wird sich in erster Linie mit Fragen aus
folgenden Rechtsgebieten befassen:
- Wirtschaftsrecht
- Umweltschutzrecht
- Bürgerliches Recht (im engen Sinne)
- internationales Privatrecht
- Gesellschaftsrecht
- Wettbewerbsrecht
- öffentliches Recht
- EG-Recht
- Arbeits- und Sozialrecht
Juristen in der Industrie üben in der Regel
leitende Funktionen aus und sind Mitglieder
eines Teams hochspezialisierter Fachleute.
In der Personalabteilung sind sie überwiegend
mit arbeitsrechtlichen Fragen befasst (Tarifabschlüsse,
Arbeitszeitregelungen, Einstellungen und
Kündigungen). In der Rechtsabteilung bestehen
ihre Aufgaben darin, das Management und die
Fachabteilungen des Unternehmens bei Planungsprozessen
und Vertragsabschlüssen juristisch zu beraten
und ggf. die Verhandlungen mit der Gegenseite
zu führen.
Kaufmännisches Denken und die Fähigkeit,
sich in wirtschaftliche Prozesse hineinzuversetzen,
sind unabdingbare Voraussetzungen für Juristen
in Industrieunternehmen, denn wirtschaftliche
Entscheidungen werden im Team mit Fachleuten
aus Technik und Management gefällt. Der Umgang
mit dem Bilanz- und Rechnungswesen, mit Projekt-
und Wirtschaftlichkeitsberechnungen gehören
ebenso zu den Tätigkeiten eines Wirtschaftsjuristen
wie die rechtliche Vertretung des Unternehmens
nach außen. Hinzu kommt oftmals die Mitarbeit
in Verbänden, Fachausschüssen oder Arbeitskreisen
zu Rechtsfragen.
Jurist in Wirtschaftsverbänden und -organisationen
Derzeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland
rund 5000 Organisationen und Interessenverbände
der Wirtschaft, d.h. Kammern, Gewerkschaften,
Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Berufsverbände.
Sie alle beschäftigen Juristen - entweder
in der Rechtsabteilung oder in der Geschäftsführung.
Ein breites Feld also für junge Juristen,
die ein besonderes Interesse an zentralen
Gemeinschaftsaufgaben und wirtschaftspolitischen
Fragestellungen mitbringen.
Für einen Kammer- und Verbandsjuristen sind
gute Kenntnisse des Wirtschafts- und Steuerrechts
sowie des Betriebs- und Sozialrechts unabdingbare
fachliche Voraussetzungen. Ihre Tätigkeit
besteht überwiegend aus Beratung, Organisation
und Administration. Kammer- und Verbandsjuristen
müssen außerdem in der Lage sein, politische
Zusammenhänge interdisziplinär analysieren
und bewerten zu können, da sie häufig an
neuen Gesetzgebungen mitwirken. Sie sollten
über sehr gute rhetorische und schriftliche
Ausdrucksfähigkeiten und diplomatisches Geschick
verfügen, um die Interessen des Verbandes
wirkungsvoll durchsetzen zu können.
Der berufliche Einstieg bei einer Kammer
oder einem Verband erfolgt in der Regel als
Sachbearbeiter oder Geschäftsführungsassistent
mit der Möglichkeit, zum Referats- und Abteilungsleiter
und schließlich zum Geschäftsführer oder
Hauptgeschäftsführer aufzusteigen. Nach wie
vor sind die beruflichen Möglichkeiten in
diesem Bereich gut.
Um langfristig und zielgerichtet den Geschäftsführer-Nachwuchs
in den Arbeitgeberverbänden heranzubilden,
wird von der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) in Köln eine zweijährige
Ausbildung für Juristen mit zweitem Staatsexamen
angeboten. Der Deutsche Industrie- und Handelstag
(DIHT) in Bonn hat ebenfalls für Volljuristen
ein Einarbeitungsprogramm für den Dienst
im Kammerbereich entwickelt. Es ist abgestimmt
auf Tätigkeiten bei deutschen Kammern unterschiedlicher
Größe, beim DIHT selbst, bei einer Auslandskammer
und ggf. in Unternehmen.
Dienstleistungsunternehmen
Eine große Nachfrage nach Juristen kommt
vom Dienstleistungssektor. Umwelt-, Produkthaftungs-
und Wettbewerbsrecht werden immer komplizierter
und komplexer. Grund genug für viele Unternehmen,
einen Juristen in ihr Team aufzunehmen. Das
gilt für zahlreiche kleinere Dienstleistungsunternehmen,
z.B. aus dem Beratungsbereich oder der Immobilienbranche,
als auch für Großunternehmen, z.B. aus der
Investitionsgüterindustrie oder der Energieversorgung.
Die hier tätigen Juristen arbeiten zum überwiegenden
Teil in den Rechts- und Personalabteilungen
der Unternehmen oder im kaufmännischen Management.
Grundsätzlich stehen ihnen in allen genannten
Bereichen auch die Führungspositionen offen.
Juristische Fachverlage
Eine schöne berufliche Alternative für Juristen,
die ausgezeichnete sprachliche und schriftliche
Formulierungsmöglichkeiten besitzen und Lust
haben, über die manchmal trockene juristische
“Kost” anschaulich zu schreiben.
Juristische Fachverlage beliefern die gesamte
Juristenschaft, niedergelassene Anwälte,
wissenschaftliche Institute, Gerichte, den
öffentlichen Dienst, Verwaltungen etc. mit
Gesetzestexten, Kommentaren, juristischen
Zeitschriften und Fachbüchern. Ein breites
Arbeitsfeld, auf dem das juristische Fachwissen
immer auf dem allerneuesten Stand sein muss
und zum Teil echtes Expertenwissen verlangt
wird.
Der Jurist, der sich für eine Tätigkeit als
Fachredakteur oder Fachlektor entscheidet,
beginnt seinen Beruf mit einem ein- bis zweijährigen
Volontariat oder mit einem “Training-on-the-job”.
Redakteure bei einer juristischen Fachzeitschrift
schreiben Artikel entweder selbst oder bearbeiten
eingehende Texte und Manuskripte fremder
Autoren in bezug auf Inhalt, Form und sachliche
Zusammenhänge. Dazu müssen sie sich naturgemäß
im Fachgebiet und seiner Terminologie sehr
gut auskennen.
Fachlektoren arbeiten in wissenschaftlichen
Buchverlagen und kümmern sich um die Herstellung
von Büchern, Loseblatt-Sammlungen und elektronischen
Publikationen von der Idee bis zur Marktreife.
Neu für Juristen in dieser Branche sind das
technische Know-how und Marketing-Kenntnisse
sowie der Umgang mit Terminen, Kostenbudgets
und wirtschaftlichen Aspekten. Wer jedoch
eine “gute Schreibe” hat, unternehmerisch
denken kann und zudem juristisches Fachwissen
besitzt, für den kann die Arbeit in einem
juristischen Fachverlag spannend, herausfordernd
und eine echte Alternative zu den klassischen
juristischen Arbeitsfeldern sein.
Freie Berufe
An erster Stelle der freien juristischen
Berufe steht selbstverständlich die klassische
Tätigkeit als Rechtsanwalt. Schon seit einiger
Zeit ist der “Anwältemarkt” jedoch stark
übersättigt, so dass die Entwicklung dieser
Berufssparte inzwischen als ungünstig eingestuft
wird. Es gibt jedoch noch immer freie juristische
Berufe mit guten Entwicklungsmöglichkeiten:
Notar
Der Notar ist ein “unabhängiger Träger eines
öffentlichen Amtes”. Je nach Bundesland ist
die Stellung des Notars unterschiedlich geregelt:
während manche Bundesländer ausschließlich
hauptamtliche “Nur-Notare” kennen, dürfen
andernorts Notare auch gleichzeitig Rechtsanwälte
sein. Welche Bestimmungen in welchem Bundesland
Anwendung finden, kann man bei den Justizministerien
der Länder oder bei der Bundesnotarkammer
in Köln erfragen. Zu den Aufgaben eines Notars
gehören:
- Beurkundung und Aufzeichnung von Rechtsvorgängen
- Ordnung privater Rechtsverhältnisse (Grundstücks-
und Hypotheken-
angelegenheiten)
- Vorbereitung und Formulierung von Verträgen
(Ehe- und Erbverträge,
Testamente etc.)
- Beglaubigungen
- Ausstellung vollstreckbarer Urkunden
- Firmengründungen und Fusionen
- Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Der Notar gilt als unabhängiger und unparteiischer
Betreuer aller Verfahrensbeteiligten und
übt streitverhütende und vorsorgende Rechtspflege
aus. Für eine Notarstätigkeit ist ein hohes
Maß an Integrität erforderlich - Notare stehen
deshalb unter der Aufsicht der Justizbehörden.
Die Einstiegspositionen in den Notarsberuf
sind unterschiedlich: Je nach Bundesland
muss vor der Bestellung zum Notar eine zusätzliche
Ausbildung als Notarassessor durchlaufen
werden, einige Länder setzen die Befähigung
zum Richteramt voraus. In den Bundesländern,
in denen Notare auch gleichzeitig Rechtsanwälte
sein können, ist die Notarstätigkeit erst
nach langjähriger Anwaltstätigkeit möglich.
Steuerberater
Der Beruf des Steuerberaters ist mit all
seinen Rechten und Pflichten im Steuerberatungsgesetz
geregelt. Nach dem Jurastudium muss der künftige
Steuerberater nachweislich mindestens drei
Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens hauptberuflich
praktisch tätig sein. Die Tätigkeit kann
bei einem Unternehmen, bei einer Kammer oder
einem Verband bzw. bei einem Steuerberater
oder einer Steuerberatungsgesellschaft absolviert
werden. Die Schwerpunkte der beruflichen
Ausbildung eines Steuerberaters sind das
Steuer- und Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
und Betriebswirtschaftslehre sowie die betriebliche
und finanzwissenschaftliche Steuerlehre.
Erst nach einer mindestens dreijährigen praktischen
Tätigkeit und einer recht harten Prüfung
kann dann die Zulassung zum Steuerberater
erfolgen. Zu den typischen und spezifischen
Aufgaben eines Steuerberaters gehören:
- Bearbeitung von Steuerangelegenheiten
- Anfertigung von Steuererklärungen
- Erstellung von Betriebsprüfungsberichten
- Aufstellung von Steuer- und Handelsbilanzen
- Vertretung der Mandanten in außergerichtlichen
und finanzgerichtlichen Rechtsverfahren
Wirtschaftsprüfer
Etwa zwei Drittel aller Wirtschaftsprüfer
sind zugleich auch Steuerberater. Die Ausbildung,
Zulassung und Berufsausübung ist in der Wirtschaftsprüferordnung
geregelt. Wirtschaftsprüfer beraten ihre
Mandanten in allen Fragen des Steuerrechts,
sie nehmen betriebswirtschaftliche Prüfungen
vor und beurteilen diese und sie erarbeiten
die Jahresabschlüsse von Wirtschaftsunternehmen.
Voraussetzungen für diese Tätigkeit sind
auch hier - ähnlich wie bei den Steuerberatern
- Kompetenz in Wirtschafts-, Handels- und
Gesellschaftsrecht, verbunden mit kaufmännischem
Sachverstand. Der Einstieg in den Beruf erfolgt
überwiegend als Assistent bei einer Beratungs-
bzw. Prüfungsgesellschaft. Die Zulassung
zum Wirtschaftsprüferexamen setzt eine mindestens
fünfjährige Tätigkeit in der Wirtschaft voraus,
davon mindestens vier Jahre als Prüfer. Nach
bestandenem Examen übt der Wirtschaftsprüfer
seinen Beruf als Selbständiger oder als Angestellter
aus. Im Angestelltenverhältnis besteht die
Möglichkeit, zum Niederlassungsleiter oder
zum Mitglied der Geschäftsführung einer Steuerberatungs-
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufzusteigen.
Fazit: Auch bei der derzeitigen schlechten Arbeitsmarktsituation
für Juristen gibt es durchaus Bereiche, in
denen Absolventen der Rechtswissenschaften
noch herausfordernde Tätigkeiten finden können.
Entscheidend ist die Bereitschaft, für Alternativen
offen zu sein. Wer nicht zu stark auf die
klassischen Einsatzgebiete Justiz, öffentliche
Verwaltung oder freie Anwaltschaft fixiert
ist, kann auch mit einem Juraexamen noch
immer eine schöne Karriere machen.
- Autor: Dr. Melanie Thielking
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