Noch Plätze frei: Berufsalternativen für Juristen

Wer in diesem Jahr seine juristische Ausbildung beendet, hat es deutlich schwerer als ältere Kolleginnen und Kollegen, einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Der glatte Übergang vom Studium in die juristische Karriere oder in die erfolgreiche Anwaltspraxis ist nicht mehr Standard, seitdem jährlich mehr als 7000 frischgebackene Juristen auf den Arbeitsmarkt drängen.

Schon seit Beginn der neunziger Jahre sind die Haushalte von Bund und Ländern erschöpft. Damit schrumpfen auch die Aufnahmequoten für Juristen in den öffentlichen Verwaltungen und in der Justiz. Die Folge davon: Nahezu drei Viertel aller jungen Volljuristen und -juristinnen müssen sich gezwungenermaßen direkt nach dem Examen als Rechtsanwälte selbstständig machen, weil sie keine beruflichen Alternativen sehen. Ein Drahtseilakt, der oft genug in den Abgrund führt. Nach Meinung von Experten ist die juristische Ausbildung nach wie vor zu justizlastig angelegt und bereitet nur ungenügend auf den Beruf als Anwalt vor. Den jungen Anwälten und Anwältinnen fehlen vor allem betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Mandanten. Viele der berüchtigten “Wohnzimmerkanzleien” scheitern deshalb innerhalb der ersten zwei Jahre.


Alternativen ins Auge fassen

Wegen der derzeitigen verschlechterten Stellensituation müssen sich Absolventen der Rechtswissenschaften bei ihrer Berufswahl flexibler verhalten als bisher. Die Sparzwänge im öffentlichen Dienst, vor allem in den traditionellen Bereichen Justiz, Rechtspflege und Verwaltung und der übervolle Anwältemarkt sorgen dafür, dass sich der junge Jurist innerhalb seiner Berufsgruppe umorientieren muss. Er muss Einstiegspositionen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes ins Auge fassen und bereits die Gestaltung seiner Ausbildung auf alternative Tätigkeiten abstimmen.

Eine solche, bisher noch zu wenig genutzte Alternative kann der Berufseinstieg als Jurist in der Privatwirtschaft sein. Während an Universitäten und in den Medien von einer Juristenschwemme gesprochen wird und sich eine steigende Zahl von Juristen und Juristinnen arbeitslos meldet, ist gleichzeitig in der Privatwirtschaft die Nachfrage nach Führungskräften mit juristischem Staatsexamen ausgesprochen groß. Die Ursachen für diese eigentlich paradoxe Situation sind nicht ganz klar. Entweder konzentrieren sich die Jura-Absolventen zu stark auf die klassischen Arbeitsfelder Justiz und Verwaltung oder sie haben ganz einfach ein Informationsdefizit, was alternative Berufe und Einsatzgebiete betrifft. Zur Zeit bieten sich den Absolventen der Rechtswissenschaften gute Einstiegsmöglichkeiten in:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Industrie
  • Kammern, Verbände und
    Organisationen der Wirtschaft
  • Dienstleistungsunternehmen
  • juristische Fachverlage
  • freie Berufe: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Natürlich fliegen auch hier dem Juristen nicht die gebratenen Tauben in den Mund. Wer sich für einen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft entscheidet, trifft auf qualifizierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler als Konkurrenten um dieselbe Stelle. Zu große Sorgen sollte man sich aber nicht machen. In der juristischen Ausbildung werden Fähigkeiten trainiert, die in der freien Wirtschaft sehr geschätzt sind und die dem Bewerber nur Pluspunkte bescheren: juristische Fachkenntnisse, Analyse- und Urteilsfähigkeit, systematisches Denken und methodisches Arbeiten sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Sachverhalte einarbeiten zu können.
Neben der spezifischen juristischen Ausbildung spielen auch Zusatzqualifikationen eine große Rolle bei der Bewerberauswahl: Promotion, fundierte EDV-Kenntnisse und Praxiserfahrungen erleichtern den Einstieg. Beinahe noch mehr Pluspunkte bringen Auslandserfahrung und gute Fremdsprachenkenntnisse oder der Abschluss an einer renommierten internationalen Wirtschaftsakademie (MBA-Abschluss). Wer sich rechtzeitig um fachliche und persönliche Weiterbildung bemüht, Eigeninitiative beweist und sich vorstellen kann, etwas anderes als Rechtsanwalt zu werden, hat in der freien Wirtschaft noch echte Karrierechancen.

Banken
Wer sich als Jurist um eine Stelle in einer Bank bemüht, sollte als persönliche Voraussetzung ein ausgeprägtes Interesse für das Geld- und Kreditgeschäft mitbringen. Idealerweise kann dies durch zusätzliche Qualifikationen auch belegt werden: z.B. eine Banklehre vor dem Studium, entsprechende Studiennachweise und Wahlstationen oder durch eine Promotion zu einem Thema aus dem Bankwesen.

Alle Bankgeschäfte werden auf der Basis standardisierter (AGB=Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder individueller Verträge abgeschlossen. Ein Bankjurist, der solche Verträge entwickelt und abwickelt, hat also nahen Kundenkontakt. Er wird deshalb in der Privat- oder Firmenkundenabteilung, im Außenhandelsgeschäft oder bei Immobilienfinanzierungen tätig, ebenso in der Konsortialabteilung, in Filialgeschäftsleitungen oder in Niederlassungen einer Zentralbank. Die hier tätigen Juristen beraten Privat- und Firmenkunden, die einzelnen Abteilungen des Hauses und den Vorstand über das komplexe Bankrecht mit all seinen Verästelungen und Querbezügen zu anderen Rechtsbereichen.
Bankjuristen, die vorwiegend in der Rechts- und Personalabteilung arbeiten, sind primär befasst mit dem Bürgerlichen Recht, dem Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und dem in- und ausländischen Recht. In den kaufmännischen Abteilungen einer Bank bearbeiten Juristen u.a. Fragen des Gesellschafts-, Aktien- und Konzernrechts, des Steuer-, Bilanz- und Handelsrechts.
Wegen der starken Konkurrenzsituation untereinander, der wachsenden Globalisierung und der komplexen Rechtslage sind die Banken gezwungen, ihre Geschäftspolitik den sich ständig wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Juristen finden hier zahlreiche herausfordernde Aufgaben.

Versicherungen
Von den 200.000 Beschäftigten in der Versicherungswirtschaft sind gut zwei Prozent Juristen. Sie bilden hier die stärkste Akademikergruppe.
Die juristische Ausprägung des Versicherungsgeschäfts verlangt rechtliche Beratung und Klärung auf allen Ebenen: beim Abschluss eines Versicherungsvertrages, zur Beurteilung von Risiken, bei der Prüfung von Schadensfällen u.v.m. In der Vergangenheit hat die Versicherungswirtschaft aufgrund ihrer umfangreichen Praxiserfahrungen immer wieder auch Einfluss auf die Kodifizierung des Versicherungsrechts nehmen können. Diese Arbeit wurde naturgemäß von Juristen ausgeführt.

Traditionell ist im privaten Versicherungsgewerbe eine große Zahl von Juristen tätig. In der Regel beginnen sie ihren Beruf mit einem Direkteinstieg und durchlaufen eine Einarbeitungsphase und spezielle Schulungen. Sollte ein Bewerber für eine Managementlaufbahn vorgesehen sein, bieten größere Versicherungsunternehmen auch Trainee-Programme an. Im Vertrieb, in der Vermögensverwaltung und in den Fachabteilungen finden Juristen typische Arbeitsfelder, die ihrer Ausbildung entsprechen und juristisches Fachwissen erfordern.

Sie sind aber ebenso in den klassischen Versicherungsabteilungen tätig und bearbeiten die rechtliche Seite der Kranken- und Lebensversicherungen und der Haftpflicht- und Sachversicherungen. Besonders häufig findet man Juristen jedoch in der Rechts- und Personalabteilung. Neben der Beratung des Vorstandes und der Fachabteilungen in Rechtsangelegenheiten befassen sich Juristen in einem Versicherungsunternehmen mit der Führung von Gerichtsverfahren, mit der Prüfung von Haftungs- und Deckungsfragen und mit der Schadensbearbeitung und Vertragskonzipierung.

Industrie
Viele Industrieunternehmen sind schon vor geraumer Zeit dazu übergegangen, ihre Rechts- und Personalabteilungen mit Juristen zu besetzen. Wer hier seine berufliche Laufbahn beginnt, wird sich in erster Linie mit Fragen aus folgenden Rechtsgebieten befassen:

  • Wirtschaftsrecht
  • Umweltschutzrecht
  • Bürgerliches Recht (im engen Sinne)
  • internationales Privatrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • öffentliches Recht
  • EG-Recht
  • Arbeits- und Sozialrecht

Juristen in der Industrie üben in der Regel leitende Funktionen aus und sind Mitglieder eines Teams hochspezialisierter Fachleute. In der Personalabteilung sind sie überwiegend mit arbeitsrechtlichen Fragen befasst (Tarifabschlüsse, Arbeitszeitregelungen, Einstellungen und Kündigungen). In der Rechtsabteilung bestehen ihre Aufgaben darin, das Management und die Fachabteilungen des Unternehmens bei Planungsprozessen und Vertragsabschlüssen juristisch zu beraten und ggf. die Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen.
Kaufmännisches Denken und die Fähigkeit, sich in wirtschaftliche Prozesse hineinzuversetzen, sind unabdingbare Voraussetzungen für Juristen in Industrieunternehmen, denn wirtschaftliche Entscheidungen werden im Team mit Fachleuten aus Technik und Management gefällt. Der Umgang mit dem Bilanz- und Rechnungswesen, mit Projekt- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen gehören ebenso zu den Tätigkeiten eines Wirtschaftsjuristen wie die rechtliche Vertretung des Unternehmens nach außen. Hinzu kommt oftmals die Mitarbeit in Verbänden, Fachausschüssen oder Arbeitskreisen zu Rechtsfragen.

Jurist in Wirtschaftsverbänden und -organisationen
Derzeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland rund 5000 Organisationen und Interessenverbände der Wirtschaft, d.h. Kammern, Gewerkschaften, Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Berufsverbände. Sie alle beschäftigen Juristen - entweder in der Rechtsabteilung oder in der Geschäftsführung. Ein breites Feld also für junge Juristen, die ein besonderes Interesse an zentralen Gemeinschaftsaufgaben und wirtschaftspolitischen Fragestellungen mitbringen.

Für einen Kammer- und Verbandsjuristen sind gute Kenntnisse des Wirtschafts- und Steuerrechts sowie des Betriebs- und Sozialrechts unabdingbare fachliche Voraussetzungen. Ihre Tätigkeit besteht überwiegend aus Beratung, Organisation und Administration. Kammer- und Verbandsjuristen müssen außerdem in der Lage sein, politische Zusammenhänge interdisziplinär analysieren und bewerten zu können, da sie häufig an neuen Gesetzgebungen mitwirken. Sie sollten über sehr gute rhetorische und schriftliche Ausdrucksfähigkeiten und diplomatisches Geschick verfügen, um die Interessen des Verbandes wirkungsvoll durchsetzen zu können.

Der berufliche Einstieg bei einer Kammer oder einem Verband erfolgt in der Regel als Sachbearbeiter oder Geschäftsführungsassistent mit der Möglichkeit, zum Referats- und Abteilungsleiter und schließlich zum Geschäftsführer oder Hauptgeschäftsführer aufzusteigen. Nach wie vor sind die beruflichen Möglichkeiten in diesem Bereich gut.

Um langfristig und zielgerichtet den Geschäftsführer-Nachwuchs in den Arbeitgeberverbänden heranzubilden, wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Köln eine zweijährige Ausbildung für Juristen mit zweitem Staatsexamen angeboten. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) in Bonn hat ebenfalls für Volljuristen ein Einarbeitungsprogramm für den Dienst im Kammerbereich entwickelt. Es ist abgestimmt auf Tätigkeiten bei deutschen Kammern unterschiedlicher Größe, beim DIHT selbst, bei einer Auslandskammer und ggf. in Unternehmen.

Dienstleistungsunternehmen
Eine große Nachfrage nach Juristen kommt vom Dienstleistungssektor. Umwelt-, Produkthaftungs- und Wettbewerbsrecht werden immer komplizierter und komplexer. Grund genug für viele Unternehmen, einen Juristen in ihr Team aufzunehmen. Das gilt für zahlreiche kleinere Dienstleistungsunternehmen, z.B. aus dem Beratungsbereich oder der Immobilienbranche, als auch für Großunternehmen, z.B. aus der Investitionsgüterindustrie oder der Energieversorgung. Die hier tätigen Juristen arbeiten zum überwiegenden Teil in den Rechts- und Personalabteilungen der Unternehmen oder im kaufmännischen Management. Grundsätzlich stehen ihnen in allen genannten Bereichen auch die Führungspositionen offen.

Juristische Fachverlage
Eine schöne berufliche Alternative für Juristen, die ausgezeichnete sprachliche und schriftliche Formulierungsmöglichkeiten besitzen und Lust haben, über die manchmal trockene juristische “Kost” anschaulich zu schreiben.

Juristische Fachverlage beliefern die gesamte Juristenschaft, niedergelassene Anwälte, wissenschaftliche Institute, Gerichte, den öffentlichen Dienst, Verwaltungen etc. mit Gesetzestexten, Kommentaren, juristischen Zeitschriften und Fachbüchern. Ein breites Arbeitsfeld, auf dem das juristische Fachwissen immer auf dem allerneuesten Stand sein muss und zum Teil echtes Expertenwissen verlangt wird.
Der Jurist, der sich für eine Tätigkeit als Fachredakteur oder Fachlektor entscheidet, beginnt seinen Beruf mit einem ein- bis zweijährigen Volontariat oder mit einem “Training-on-the-job”. Redakteure bei einer juristischen Fachzeitschrift schreiben Artikel entweder selbst oder bearbeiten eingehende Texte und Manuskripte fremder Autoren in bezug auf Inhalt, Form und sachliche Zusammenhänge. Dazu müssen sie sich naturgemäß im Fachgebiet und seiner Terminologie sehr gut auskennen.

Fachlektoren arbeiten in wissenschaftlichen Buchverlagen und kümmern sich um die Herstellung von Büchern, Loseblatt-Sammlungen und elektronischen Publikationen von der Idee bis zur Marktreife. Neu für Juristen in dieser Branche sind das technische Know-how und Marketing-Kenntnisse sowie der Umgang mit Terminen, Kostenbudgets und wirtschaftlichen Aspekten. Wer jedoch eine “gute Schreibe” hat, unternehmerisch denken kann und zudem juristisches Fachwissen besitzt, für den kann die Arbeit in einem juristischen Fachverlag spannend, herausfordernd und eine echte Alternative zu den klassischen juristischen Arbeitsfeldern sein.

Freie Berufe
An erster Stelle der freien juristischen Berufe steht selbstverständlich die klassische Tätigkeit als Rechtsanwalt. Schon seit einiger Zeit ist der “Anwältemarkt” jedoch stark übersättigt, so dass die Entwicklung dieser Berufssparte inzwischen als ungünstig eingestuft wird. Es gibt jedoch noch immer freie juristische Berufe mit guten Entwicklungsmöglichkeiten:

Notar
Der Notar ist ein “unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes”. Je nach Bundesland ist die Stellung des Notars unterschiedlich geregelt: während manche Bundesländer ausschließlich hauptamtliche “Nur-Notare” kennen, dürfen andernorts Notare auch gleichzeitig Rechtsanwälte sein. Welche Bestimmungen in welchem Bundesland Anwendung finden, kann man bei den Justizministerien der Länder oder bei der Bundesnotarkammer in Köln erfragen. Zu den Aufgaben eines Notars gehören:

  • Beurkundung und Aufzeichnung von Rechtsvorgängen
  • Ordnung privater Rechtsverhältnisse (Grundstücks- und Hypotheken-
    angelegenheiten)
  • Vorbereitung und Formulierung von Verträgen (Ehe- und Erbverträge,
    Testamente etc.)
  • Beglaubigungen
  • Ausstellung vollstreckbarer Urkunden
  • Firmengründungen und Fusionen
  • Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Der Notar gilt als unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Verfahrensbeteiligten und übt streitverhütende und vorsorgende Rechtspflege aus. Für eine Notarstätigkeit ist ein hohes Maß an Integrität erforderlich - Notare stehen deshalb unter der Aufsicht der Justizbehörden.

Die Einstiegspositionen in den Notarsberuf sind unterschiedlich: Je nach Bundesland muss vor der Bestellung zum Notar eine zusätzliche Ausbildung als Notarassessor durchlaufen werden, einige Länder setzen die Befähigung zum Richteramt voraus. In den Bundesländern, in denen Notare auch gleichzeitig Rechtsanwälte sein können, ist die Notarstätigkeit erst nach langjähriger Anwaltstätigkeit möglich.

Steuerberater
Der Beruf des Steuerberaters ist mit all seinen Rechten und Pflichten im Steuerberatungsgesetz geregelt. Nach dem Jurastudium muss der künftige Steuerberater nachweislich mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens hauptberuflich praktisch tätig sein. Die Tätigkeit kann bei einem Unternehmen, bei einer Kammer oder einem Verband bzw. bei einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft absolviert werden. Die Schwerpunkte der beruflichen Ausbildung eines Steuerberaters sind das Steuer- und Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Betriebswirtschaftslehre sowie die betriebliche und finanzwissenschaftliche Steuerlehre. Erst nach einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit und einer recht harten Prüfung kann dann die Zulassung zum Steuerberater erfolgen. Zu den typischen und spezifischen Aufgaben eines Steuerberaters gehören:

  • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten
  • Anfertigung von Steuererklärungen
  • Erstellung von Betriebsprüfungsberichten
  • Aufstellung von Steuer- und Handelsbilanzen
  • Vertretung der Mandanten in außergerichtlichen und finanzgerichtlichen Rechtsverfahren

Wirtschaftsprüfer
Etwa zwei Drittel aller Wirtschaftsprüfer sind zugleich auch Steuerberater. Die Ausbildung, Zulassung und Berufsausübung ist in der Wirtschaftsprüferordnung geregelt. Wirtschaftsprüfer beraten ihre Mandanten in allen Fragen des Steuerrechts, sie nehmen betriebswirtschaftliche Prüfungen vor und beurteilen diese und sie erarbeiten die Jahresabschlüsse von Wirtschaftsunternehmen.

Voraussetzungen für diese Tätigkeit sind auch hier - ähnlich wie bei den Steuerberatern - Kompetenz in Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht, verbunden mit kaufmännischem Sachverstand. Der Einstieg in den Beruf erfolgt überwiegend als Assistent bei einer Beratungs- bzw. Prüfungsgesellschaft. Die Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen setzt eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in der Wirtschaft voraus, davon mindestens vier Jahre als Prüfer. Nach bestandenem Examen übt der Wirtschaftsprüfer seinen Beruf als Selbständiger oder als Angestellter aus. Im Angestelltenverhältnis besteht die Möglichkeit, zum Niederlassungsleiter oder zum Mitglied der Geschäftsführung einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufzusteigen.

Fazit: Auch bei der derzeitigen schlechten Arbeitsmarktsituation für Juristen gibt es durchaus Bereiche, in denen Absolventen der Rechtswissenschaften noch herausfordernde Tätigkeiten finden können. Entscheidend ist die Bereitschaft, für Alternativen offen zu sein. Wer nicht zu stark auf die klassischen Einsatzgebiete Justiz, öffentliche Verwaltung oder freie Anwaltschaft fixiert ist, kann auch mit einem Juraexamen noch immer eine schöne Karriere machen.

  • Autor: Dr. Melanie Thielking