"Das Geld muss stimmen!"
Wirtschaftliche Entscheidungen zu Berufsbeginn


Der Berufsstart als neue Situation


Die Mühen des Bewerbungsprozesses haben sich gelohnt: Sie bekommen einen Arbeitsvertrag angeboten. Er ist das Dokument und die Grundlage für eine völlig neue berufliche und wirtschaftliche Situation. Sie stehen auf eigenen Füßen und müssen nun Entscheidungen treffen, die in der Form entweder zum ersten Mal anfallen oder die bisher von anderen, z.B. Ihren Eltern für Sie getroffen wurden. Jetzt werden Sie selber in die Pflicht genommen!


Mein Gehalt macht eine Zwangsdiät


Anders als im Studium, in dem das Gehalt für einen Ferienjob ohne Abzüge auf das Girokonto überwiesen, teilweise sogar „cash” ausgezahlt wurde, wird das Bruttogehalt durch den Arbeitgeber um Zwangsabgaben an Fiskus und Träger der Sozialversicherung vermindert.
Die Sozialabgaben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte. Dazu müssen Sie dem Personalbüro mit Berufsbeginn bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen. Gemeint sind hier die Lohnsteuerkarte, die Rentenversicherungsnummer, der Antrag zur Anlage der Vermögenswirksamen Leis-tungen sowie eine Bescheinigung der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung. Auch die Angabe der zukünftigen Bankverbindung darf nicht fehlen. Schließlich soll Ihr erstes Gehalt auf das richtige Konto wandern. Ihre monatliche Gehaltsabrechnung könnte jetzt wie folgt aussehen:

Berufseinsteiger, ledig
Brutto-Monatsgehalt Euro 3.000,00
+Vermögenswirksame Leistungen Euro 40,00
Steuern
./. Lohnsteuer (Klasse I) Euro 561,00
./. Kirchensteuer (8% der LSt) Euro 45,00
./. Solidaritätszuschlag Euro 31,00
Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil)
./. Krankenversicherung 7,3%+0,9% Euro 249,00
./. Pflegeversicherung (0,975%) + 0,25 Euro 37,00
./. Rentenversicherung (9,95%) Euro 302,00
./. Arbeitslosenversicherung (1,4%) Euro 43,00
./. Anlage vermögenswirksamer Leistungen Euro 40,00
Netto-Monatsgehalt Euro 1.760,00

Stand: 01.04.2009

Der Weg vom Brutto zum Netto spiegelt alle wichtigen wirtschaftlichen Themen wider, die zum Berufseinstieg auf Ihrer Tagesordnung stehen. Im Folgenden werden wir diese Themen ihrer Bedeutung entsprechend vertiefen.


Vater Staat hält die Hand auf

In der Gehaltsberechnung haben Sie gesehen, dass Ihr persönliches Einkommen nicht Ihrem Bruttogehalt entspricht. Anfallende Steuern und Sozialabgaben schmälern es erheblich.


Die Steuersystematik erkennen

Am Ende des Steuerjahres eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, welche die wesentlichen Möglichkeiten zur Steuererstattung nutzt, ist nur in Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen möglich. Die Bestimmungen wiederum sind Ausfluss der Philosophie, die der Einkommensteuer zugrunde liegt: Die Lohnsteuer wird an der Quelle - beim Arbeitgeber - anhand amtlicher Tabellen ermittelt, monatlich einbehalten und abgeführt. Ihre monatlichen Abzüge sind eine Vorauszahlung auf die tatsächliche Jahressteuerschuld.
In die Tabellen sind bestimmte Pauschbeträge integriert (z.B. für Werbungskosten, für Altersvorsorgeaufwendungen und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen), die Sie im Laufe des Jahres mit Ihren Ausgaben überschreiten müssen, um in den Genuss einer Steuererstattung zu kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, für alle steuerlich absetzbaren Ausgaben Belege zu sammeln und aufzubewahren. Nehmen Sie nicht von vornherein an, dass Sie sich innerhalb der Pauschbeträge bewegen werden.


Der interessanteste Posten zum Berufseinstieg: Die Werbungskosten

Die Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst werden. Derart definierte Kosten kommen auf Sie als Berufseinsteiger sicherlich zu. Daher sollten Sie diesem Posten in Ihrem ersten Berufsjahr erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Die für Sie wichtigen Werbungskosten sind:

- Bewerbungskosten
- Umzugskosten
- Kosten für doppelte Haushaltsführung
- Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Kosten für Arbeitsmittel, z.B. Personal-Computer

Da Werbungskosten erfahrungsgemäß bei allen Arbeitnehmern anfallen, hat der Gesetzgeber bereits einen Werbungskosten-Pauschbetrag in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet. Die Pauschale beträgt 920,- Euro jährlich. Nur wenn Sie Werbungskosten von mehr als 920,- Euro geltend machen können, wirken sich diese steuermindernd aus.


Krankenversicherung zum Berufsbeginn: Unterschiedliche Anbieter - große Beitrags- und Leistungsunterschiede

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme: Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Ob Sie bereits am Berufsanfang ein Wahlrecht zwischen den beiden Systemen haben, hängt von Ihrem Status ab. Haben Sie den Status eines Selbstständigen, Freiberuflers oder Beamten, steht Ihnen die Tür zur PKV von vornherein offen. Anders sieht es beim Angestellten-Status aus. Hier bestimmt Ihr Starteinkommen über das Wahlrecht.


Ihr Jahresgehalt bleibt unter der JAEG

Mit JAEG wird der Begriff „Jahresarbeitsentgeltgrenze” abgekürzt. Die JAEG liegt für 2009 bei 48.600,- Euro jährlich oder 4.050,- Euro monatlich (einschließlich regelmäßiger Zuwendungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen). Liegt Ihr Verdienst als Angestellter unter der JAEG, gilt für Sie die Versicherungspflicht in Form der GKV. Ein Wahlrecht zwischen den Systemen besteht nicht. Wohl aber ein Wahlrecht zwischen diversen gesetzlichen Krankenkassen.
Als pflichtversichertes Mitglied einer GKV haben Sie auch die Möglichkeit, durch private Zusatzversicherungen in für Sie wichtigen Leistungsbereichen - z.B. stationäre Behandlung, Zahnersatz, Hilfsmittel, Lohnfortzahlung, Ausland - Ihren Schutz bei Krankheit zu ergänzen und auf diesem Wege den Status eines Privatpatienten zu erreichen.
Angestellte können erst in eine private Krankenversicherung nach dem Berufsstart wechseln, wenn sie mindestens drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre über der JAEG liegen.


Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern mit gleichen Leistungen für den häuslichen und stationären Bereich angeboten. Der Beitragssatz beträgt max. 71,66 Euro mtl. und wird in fast allen Bundesländern (außer Sachsen) zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Ab 2005 zahlen Kinderlose einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,25% des Gehalts, max. 9,18 EUR. Die Pflegeversicherung besteht, um im Pflegefall Leistungen ohne Unterbrechung im Anschluss an die Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.
Weil die Pflichtversicherung aber ihre Leistungen nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen (max. 1.432,- Euro mtl.) vorsieht, sollten Sie eine private Zusatzversicherung in Erwägung ziehen. Denn eine stationäre Unterbringung kann Kosten bis zu 4.000,- Euro im Monat verursachen.


Den Blick in die Zukunft gerichtet

Mit dem Eintritt in das Berufsleben verbindet sich in erster Linie positives Denken. Sie haben einen interessanten Arbeitsplatz, beziehen ein gutes Einkommen und können sich voll und ganz Ihrem Existenzaufbau widmen, beruflich und privat. Negativ-Ereignisse ziehen Sie als frisch gebackener Absolvent wahrscheinlich eher nicht ins Kalkül. Dennoch erwächst Ihnen hier eine Notwendigkeit, sich mit existenziellen Risiken – Unfall, Krankheit, Alter, Tod – auseinander zu setzen. Denn schließlich gilt es, Ihre Arbeitskraft, die das Kapital für Ihre Zukunft ist, abzusichern.
Da die Risiken von existenzieller Bedeutung sind, hat der Gesetzgeber eine Pflichtversicherung eingerichtet: die Gesetzliche Rentenversicherung. Ihr Träger ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sie gewährt Ihnen Leistungen wie Erwerbsminderungsrente, Altersruhegeld und Hinterbliebenenrente.


1. Basisversorgung
A. Die gesetzliche Rentenversicherung


In der Gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Angestellten - ohne Möglichkeit zur Befreiung - pflichtversichert (Ausnahme: Es besteht ein berufsständisches Versorgungswerk wie z.B. bei Rechtsanwälten und Architekten). Damit wird eine Grundabsicherung für alle existenziellen Risiken gewährleistet, deren Höhe von der Beitragsleistung während des Berufslebens abhängt.


Die zwei Seiten der Beitragsbemessung

Der Beitrag bemisst sich - wie Sie auf dem Weg vom Brutto zum Netto sehen konnten - prozentual von Ihrem monatlichen Bruttogehalt. Zur Zeit beträgt der Prozentsatz 19,9%, wovon Ihr Arbeitgeber die Hälfte mitträgt. Auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung existiert eine Beitragsbemessungsgrenze, die 2009 bei 5.400,- Euro / West und 4.550,- Euro / Ost monatlich liegt. Übersteigt Ihr monatliches Einkommen diese Grenze, berechnet sich Ihr Beitrag an die DRV nicht mehr von Ihrem tatsächlichen Einkommen, sondern immer von 5.400,- Euro. Die positive Seite: Darüber hinausgehende Einkom-mensanteile bleiben beitragsfrei. Das große Manko: Diese Einkommensanteile begründen keinen erhöhten Rentenanspruch. In Zahlen bedeutet das: Bei einem Monatsgehalt von 5.400,- Euro beträgt die maximale Grundversorgung seitens der DRV noch 42% des Brutto-Einkommens. Monatsbezüge in Höhe von 5.800,- Euro werden nur noch zu 35% und 6.700,- Euro zu 30% abgesichert. Es entsteht Ihnen im Alter eine Versorgungslücke.
Durch das Alterseinkünftegesetz, das ab 2005 gilt, werden Schritt für Schritt die Altersrenten nachgelagert besteuert. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Renten, die 2005 begannen, wurden zu 50%, Renten mit Beginn in 2040 oder später werden vollständig besteuert.


Die Leistungen lassen auf sich warten.

Wie bereits erwähnt, sieht die Gesetzliche Rentenversicherung u.a. folgende Leistungen vor: Erwerbsminderungsrente, Altersruhegeld und Hinterbliebenenrente. Allerdings erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Konkret bedeutet das für Sie als Berufsanfänger: In Ihren ersten fünf Berufsjahren können Sie im Bedarfsfall, z.B. Erwerbsminderung, keine Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. Der Rentenanspruch bei reiner Berufsunfähigkeit ist für jüngere Versicherte abgeschafft.


Das Zukunftsproblem der Rentenversicherung

Das Rentensystem basiert auf dem Generationenvertrag, der eine direkte Verwendung der Beiträge für die Rentenleistungen vorsieht. Insofern hängt die Leistungsfähigkeit von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern ab. Die demographische Entwicklung in Deutschland stellt die Ausgewogenheit für die Zukunft in Frage.
Wenn derzeit noch zwei Erwerbstätige mit ihren Beiträgen einen Rentner finanzieren, wird sich dieses Verhältnis kontinuierlich bis zu den Jahren 2025 - 2030 verschlechtern. Dann nämlich kommt jeder Beitragszahler „in den Genuss” seines Rentners. In diesem Fall können die Leistungen nur bezahlt werden, wenn sich entweder die Beiträge drastisch erhöhen oder das Ren-tenniveau sinkt. Letztere Alternative würde im Rentenalter zu Ihren Lasten gehen.


Die spezielle Akademiker-Problematik

Als Akademiker haben Sie eine relativ lange Ausbildungszeit genossen, die Ihnen in Bezug auf Ihre Rentenansprüche mehr schlecht als recht angerechnet wird. Nach dem 17. Lebensjahr liegende Schul- und Hochschulzeiten werden nur bis zu max. 3 Jahren mit 75% des Durchschnittseinkommens aller Versicherten bewertet. Auch diese Regelung wird auslaufen. Die aus heutiger Sicht erhältliche Höchstrente - bei 40 Versicherungsjahren und Zahlung von Höchstbeiträgen - , die ca. 1.800,- Euro monatlich beträgt, wird für Sie als Akademiker wegen des relativ späten Einstiegs in das Berufsleben in unerreichbare Ferne rücken. Ihre Versorgungslücke vergrößert sich.
Wie Sie feststellen mussten, steht die erste Säule Ihrer existentiellen Absicherung auf wackligen Beinen. Die Gesetzliche Rentenversicherung darf daher immer nur als eine Grundversorgung gesehen werden, die aber in keinem Fall zur Absicherung großer Einkommen im Fall der Berufsunfähigkeit oder im Alter tauglich ist.


B. Die Rürup-Rente

Vor dem Hintergrund des bröckelnden gesetzlichen Rentensystems wird die sog. „Rürup-Rente“, oft auch als Basis-Rente bezeichnet, eingeführt. Beiträge für eine lebenslange Leibrente, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, können steuerlich in erheblichem Umfang abgesetzt werden. Diese Rentenansprüche sind aber im Todesfall nur auf den Ehegatten und auf die Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) übertragbar.


2. Zusatzversorgung
A. Die Betriebliche Altersversorgung:


In zahlreichen Branchen und Unternehmen haben Sie eine gute Chance, die Versorgungslücke der Gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Betriebliche Altersversorgung (BAV) zu verringern. Allerdings muss diese Betriebs- oder zweite Rente erst aufgebaut werden. Beträge zwischen 500,- Euro und 1.000,- Euro sind - einer Analyse des VDI für angestellte Ingenieure zufolge - erst nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren erreichbar.
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer gegenüber ihrer Firma den Anspruch, Gehaltsteile bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2009: 2.592 Euro) plus 1.800,- Euro im Jahr in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln. Der Clou: Diese Beiträge werden nicht versteuert und sind auch sozialversicherungsfrei. Nachteil: Renten aus diesen Beiträgen unterliegen dann im Alter voll der Steuerpflicht. Dennoch sollten Sie diese Möglichkeit prüfen. Als Versorgungswege stehen Direktversicherung, Pensionskasse und -fonds sowie die Unterstützungskasse und die Pensionszusage zur Verfügung. Der Arbeitgeber hat das Recht, eine oder mehrere bestimmte Formen seinen Arbeitnehmern anzubieten.


B. Die „Riester-Rente”

Da die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Generationenvertrag basiert, reisst die Tatsache, dass die Menschen (glücklicherweise) immer länger leben und Rente beziehen, eine finanzielle Lücke. Deshalb werden in den kommenden Jahren mit einer modifizierten Rentenformel die Rentensteigerungen abgeflacht. Dieses Manko können alle in der DRV- Pflichtversicherten (z.B. Angestellte) ab 2002 mit der sog. „Riester-Rente” auffangen. Speziell zertifizierte private Rentenversicherungen oder Sparpläne von Investmentgesellschaften werden vom Staat durch einen Zuschuss oder durch eine Steuerminderung belohnt.
Welche Anlageform Sie wählen und wie die staatliche Förderung sich am günstigsten für Sie darstellt, sollten Sie genau prüfen.


3. Die private Vorsorge

Um sicherzugehen, dass Ihr erreichter Lebensstandard sowohl im Fall der Berufsunfähigkeit als auch im Alter gewahrt werden kann, müssen Sie selber initiativ werden. Speziell für Sie als Berufsanfänger hat das aus DRV und BAV „gesponnene Netz” zu große Maschen. Zugegeben: Zu Beginn der beruflichen Laufbahn schiebt man Themen wie Altersvorsorge und Aufgabe des Berufs wegen Krankheit oder Unfall gern weit von sich. Doch gerade das Thema der Berufsunfähigkeit ist ein typisches „Berufseinsteigerthema“. Denken Sie daran: Im Fall der Berufsunfähigkeit erhalten jüngere Versicherte nicht einen Euro Rente aus der DRV.
Auch die Zahlen, die das Statistische Bundesamt zur Problematik der Berufsunfähigkeit vorlegt, signalisieren einen Absicherungsbedarf für den Fall der Fälle.


Was passiert, wenn mir was passiert?

Gerade in den letzten Jahren hat das Risiko vorzeitiger Berufs- und Erwerbsunfähigkeit immer mehr zugenommen. So erhalten derzeit mehr als 3 Mio. Arbeitnehmer aus der Sozialversicherung Berufs- oder Erwerbs-unfähigkeitsrenten.
Das bedeutet: Diese Personen hatten ihre Arbeitsfähigkeit ganz oder zumindest zu 50 Prozent eingebüßt. Der Verlust der Arbeitsfähigkeit wird auch heute noch - trotz eines gestiegenen Gesundheitsbewusstseins in der Bevölkerung und einer bewussteren Lebensführung - hauptsächlich durch Krankheit verursacht, wie z.B. Herz,- Kreislauf- und Gefäßerkrankungen.


Lebenslänglich - Die Konsequenzen der Berufsunfähigkeit

Durch Krankheit oder Unfall ist ein bleibender gesundheitlicher Schaden entstanden. Die Folge: Sie können nicht mehr mit voller Leistungs- und Arbeitskraft Ihrem Beruf nachgehen. Ein „Umsatteln” auf einen anderen Beruf, wenn dies überhaupt möglich ist, ist in der Regel mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden.
Der soziale Abstieg ist bei Verlust der Arbeitskraft dennoch keineswegs vorprogrammiert oder unabwendbares Schicksal, wenn Sie eine entsprechende private Vorsorge treffen.
Eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung bieten beispielsweise Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.


Wenn etwas übrig bleibt

Mit dem Berufseinstieg entstehen neue Bedürfnisse und erweiterte Anforderungen an das Budget, das sich gegenüber den Einkünften im Studentenleben vervielfacht hat. Neben dem „Nachholbedarf” im Konsumbereich und einer Rücklage für Notfälle gewinnen Sparziele für Sie an Bedeutung, die nicht aus dem laufenden Einkommen realisiert werden können, z.B. Immobilienpläne, Existenzgründung, Ausbildung der Kinder. Das Thema „Zielsparen“ mit System und Konzept ist für Sie brandaktuell.


Prüfsteine für die Entscheidung

Die Vielfalt persönlicher Motive und Zielvorstellungen hat am Kapitalmarkt eine entsprechende Anzahl unterschiedlicher Spar- und Anlagemöglichkeiten hervorgebracht. Es ist daher unbedingt notwendig, objektivierbare Kriterien zu haben, anhand derer die einzelnen Möglichkeiten der Vermögensbildung eingeordnet und - weit wichtiger - adäquat beurteilt werden können.
Vier Faktoren spielen bei der Beurteilung der möglichen Spar- und Anlageformen eine Rolle: Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Steuern. Welchen Kriterien eine Spar- oder Anlageform in jedem Fall genügen muss, wird eindeutig durch Ihr individuelles Sparziel und Ihre Anlegermentalität determiniert. Erst jetzt kann entschieden werden, welche Finanzdienstleistungen - von Sparbriefen und Sparplänen über Investmentzertifikate, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere bis hin zu Bausparverträgen und Rentenversicherungen - Ihrem Sparkonzept gerecht werden.


Vermögenswirksame Leistungen: Die erste Sparentscheidung leicht gemacht.

In vielen Fällen steht eine erste Sparent-scheidung an, wenn Ihnen der Arbeitgeber - zusätzlich zum Monatsgehalt - ein kleines Geschenk zukommen lässt: die Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die Höhe dieser entweder tariflich vereinbarten oder freiwillig gewährten Sozialleistung liegt -zwischen monatlich 6,65 Euro und maximal 39,88 Euro. Um in den Genuss dieses Geschenkes zu kommen, sind Sie jedoch verpflichtet, die Vermögenswirksamen Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einer Anlageform zuzuführen. Es geht hier um die Verwendung von zweckgebundenem Zusatzeinkommen.
Welche Sparform gewählt wird, ist individuell zu entscheiden. Grundsätzlich sollte der Einstieg in erste Sparprozesse über Vermögenswirksame Leistungen den gleichen Kriterien unterworfen werden wie jedes andere Spar- und Anlagevorhaben. Auswählen können Sie zwischen den vier Anlagealternativen „Bausparen, Investmentfonds, Banksparen und Vermögensbildende Lebensversicherung“. Für Bausparverträge und Anlagen in Aktienfonds können im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden.
  • Autor: Michael Melchior, A.S.I. Wirtschaftsberatung AG