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Technik und Recht - eine unschlagbare Kombination für technische und naturwissenschaftliche Studiengänge

Ein Beitrag von Prof. Dr. jur. Andreas Wien, Recht mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Wer glaubt, das geisteswissenschaftliche Fach Recht und technische bzw. naturwissenschaftliche Studiengänge und Berufe passen nicht zusammen, der irrt. Gerade die Kombination technischer bzw. naturwissenschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse bietet den Studierenden der technischen und naturwissenschaftlichen Fächer interessante berufliche Perspektiven, die in der Öffentlichkeit leider nicht allzu bekannt sind.

So ist beispielsweise die Tätigkeit eines Patentprüfers am Europäischen Patentamt oder eines Patentprüfers beim Deutschen Patent- und Markenamt ebenso zu nennen wie die Tätigkeit eines Patentingenieurs oder eines Patentanwalts. Sie alle haben gemeinsam, dass sie sowohl Fachwissen auf dem Gebiet der Technik als auch rechtliches Wissen für ihren Beruf benötigen. Techniker und Naturwissenschaftler sind hierfür prädestiniert und arbeiten sozusagen an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht. Nachdem Erfinder schöpferisch auf technischem oder naturwissenschaftlichem Gebiet tätig geworden sind, ist es wichtig, ihre Erfindungen durch Schutzrechte, Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte sowie andere gewerbliche Schutzrechte so abzusichern, dass für die Erfinder eine sinnvolle Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Geltendmachung der sich daraus ergebenden Ansprüche sichergestellt werden.

Berufsfelder für Techniker oder Naturwissenschaftler mit Rechtskenntnissen

Die extrem große Anzahl an Erfindungen, die jährlich mit Patent-, Gebrauchs-, Geschmacks- und Markenrecht geschützt werden müssen, bringt es mit sich, dass sowohl auf Seiten der Erfinder ein Bedarf an Patentanwälten als auch auf Seiten der Behörden ein Bedarf an versierten Patentprüfern besteht. Die Personen, die derartige Berufe ausüben sind vorwiegend Techniker und Naturwissenschaftler. Für sie bieten die vielen Patentanmeldungen und die in Relation dazu vergleichsweise geringe Anzahl an Technikern mit Rechtskenntnissen exzellente Berufsaussichten.

Patentprüfer

Hauptaufgabe eines Patentprüfers am Deutschen Patent- und Markenamt ist die Bearbeitung der eingehenden Patentanmeldungen. Seine Aufgabe ist es, zu überprüfen, ob die eingereichten Erfindungen die Voraussetzungen für eine Patentierung aufweisen. Sie müssen also neu sein, eine bestimmte Erfindungshöhe aufweisen und gewerblich anwendbar sein. Unter anderem ist hierbei auch im Rahmen der Patentanmeldung der Stand der Technik zu recherchieren. Andere Aufgabenbereiche eines Patentprüfers können es mit sich bringen, als Beisitzer oder Berichterstatter im Rahmen der Patent- und Gebrauchsmusterabteilung zu agieren. Ein beruflicher Aufstieg besteht später in der Möglichkeit Leitungs- und Führungspositionen - wie beispielsweise die eines Abteilungsleiters im Deutschen Patent- und Markenamt - bekleiden zu können. Versierten Patentprüfern steht sogar die Möglichkeit offen, als technischer Richter an das Bundespatentgericht nach München zu wechseln. Das deutsche Patent- und Markenamt beschäftigt an seinen unterschiedlichen Dienststellen eine große Anzahl von mehreren hundert Patentprüfern. Voraussetzung für den Beruf eines Prüfers am Deutschen Patent- und Markenamt ist ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium und der Nachweis einer fünfjährigen Berufserfahrung auf technischem oder naturwissenschaftlichem Gebiet. Für die Tätigkeit eines Patentprüfers sind Sprachkenntnisse in englischer und französischer Sprache sowie Kenntnisse in der Nutzung von Officeanwendungen notwendig. Die Ausbildung zum Patentprüfer hat eine Gesamtdauer von drei Jahren und kann in zwei Abschnitte eingeteilt werden. Während der gesamten Dauer der Ausbildung werden ihm in Seminaren und Schulungen die notwendigen juristischen Kenntnisse in den Sparten des Verfahrensrechts sowie des Patent- und Gebrauchsmusterrechts vermittelt. In den ersten eineinhalb Jahren durchläuft der Kandidat alle Tätigkeitsstufen und wird in die im Berufsalltag anfallenden Arbeiten eingebunden. Diese Arbeiten werden von ihm nicht allein erledigt, sondern ihm stehen ein bis zwei erfahrene Patentprüfer zur Seite.

»Versierten Patentprüfern steht sogar die Möglichkeit offen, als technischer Richter an das Bundespatentgericht nach München zu wechseln.«

Mit diesen erledigt der angehende Patentprüfer die Arbeit gemeinsam, so dass von einem »Training on the Job« gesprochen werden kann. In einem zweiten, ebenfalls eineinhalb Jahre dauernden Ausbildungsabschnitt werden dem angehenden Patentprüfer Aufgaben zugewiesen, die er eigenständig - also ohne eine permanente Betreuung durch erfahrene Patentprüfer - bearbeitet. Natürlich kann er sich mit Fragen an seinen Vorgesetzten wenden. Nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung wird der frischgebackene Patentprüfer zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Patentprüfer am Europäischen Patentamt

Analog zum eben Gesagten besteht auch die Möglichkeit, Prüfer am Europäischen Patentamt zu werden. Im Rahmen des Karrierewegs bestehen jedoch erhebliche Unterschiede zum Patentprüfer beim Deutschen Patentund Markenamt. Die angehenden Prüfer des Europäischen Patentamts müssen statt eines Fachhochschulabschlusses zwingend einen Universitätsabschluss vorweisen können. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, sich in den drei Amtssprachen (Englisch, Französisch und Deutsch) zu verständigen, wobei sie mindestens eine dieser drei Sprachen perfekt beherrschen sollten. Die Arbeit eines Patentprüfers beim Europäischen Patentamt ist sehr viel spezieller und begrenzter als die eines Prüfers beim Deutschen Patentamt. Aus diesem Grunde werden jedem Prüfer in der Regel nur Anträge zu seinem Spezialgebiet zugeleitet. Deshalb ist es ratsam, sich bereits in der Hochschulausbildung bzw. der darauf folgenden beruflichen Tätigkeit auf ein Spezialgebiet festzulegen und hier durch besondere Fachkenntnisse hervorzuheben. Die doch sehr spezielle, bisweilen monotone und auf einen kleinen Tätigkeitsbereich zugeschnittene Arbeit wird dem Prüfer beim Europäischen Patentamt allerdings durch interessante Nebenund Sozialleistungen sowie ein attraktives Gehalt versüßt, welches nicht der nationalen Einkommensteuer unterworfen wird.

Patentingenieur

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind auf das Fachwissen eines Patentingenieurs angewiesen, wenn sie eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung betreiben. Patentingenieure werden in der Praxis synonym oftmals auch als Mitarbeiter im wissenschaftlichen Service oder als Patentreferenten bezeichnet. Sie sind in Unternehmen angestellt.

Rechtswissenschaft - Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg ›Bildquelle: Klemens Renner

Zu ihren Aufgaben gehört es, die Forschungs- und Entwicklungsabteilung des Unternehmens insbesondere im Rahmen von Patentanmeldungen zu unterstützen, Literaturund Patentrecherche zu betreiben bzw. das in Patentschriften recherchierbare Fachwissen der Forschungs- und Entwicklungsabteilung bereitzustellen. Darüber hinaus müssen sie auch die Geschäftsleitung insbesondere bei patentrechtlichen Fragen beraten oder fungieren als interner Mittler, wenn externe Patentanwälte eingeschaltet werden. Diese berufliche Möglichkeit ist sowohl für Fachhochschul- als auch für Universitätsabsolventen technischer oder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen interessant. Für die breit gefächerte Recherchearbeit und die Vermittlung der Ergebnisse sind Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken, solide Fremdsprachenkenntnisse - insbesondere die der englischen Sprache - sowie kommunikatives Talent wichtig. Etwaige notwendige juristische Fachkenntnisse im Patentrecht können zur Not auch während des Anstellungsverhältnisses nebenbei erworben werden. Sinnvoller ist es allerdings, diese bereits durch den Besuch rechtlicher Lehrveranstaltungen während des technischen bzw. naturwissenschaftlichen Studiums im Rahmen der Bewerbung vorweisen zu können.

Patentanwalt

Der Beruf eines Patentanwalts wird oftmals nicht von klassischen Juristen sondern von Technikern und Naturwissenschaftlern ausgeübt, die über fundierte Rechtskenntnisse verfügen. Der Schwerpunkt der Arbeit eines Patentanwalts liegt darin, Patente respektive Gebrauchsmuster zu beantragen und die Rechte seiner Mandanten durchzusetzen oder zu schützen. Damit dies geschehen kann, muss er über Kenntnisse auf den Rechtsgebieten des Patentrechts, des Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechts, des Markenrechts sowie dem Arbeitnehmererfindungsgesetzes verfügen. Da in der Praxis der Patentschutz auch in anderen Ländern beantragt werden muss, ist es erforderlich, dass der Patentanwalt sich auch mit den Grundzügen des ausländischen Patentrechts auskennt. Hierbei kommt ihm zugute, dass zumindest in Europa weitgehend ähnliche Regelungen existieren wie im deutschen Patentrecht. Da ein Patentanwalt im Rahmen seiner Tätigkeit nicht nur mit deutschen Gerichten und Ämtern, sondern oftmals auch mit internationalen Gerichten und Ämtern Kontakt aufnimmt, sind sehr gute englische Sprachkenntnisse notwendig und Sprachkenntnisse in weiteren Fremdsprachen sowie während des Studiums erworbene Auslandspraktika hilfreich. Um die Prüfung zum Patentanwalt - das so genannte Patentassessorexamen - abzulegen, muss der angehende Patentanwalt eine mindestens 26 Monate dauernde Ausbildung bei einem Patentanwalt oder Patentassessor absolvieren. Hieran schließt sich das so genannte »Amtsjahr« an, welches eine zweimonatige Tätigkeit beim Deutschen Patent- und Markenamt und eine sechsmonatige Tätigkeit am Bundespatentgericht umfasst. Insofern beträgt das Amtsjahr in der Praxis nur noch acht Monate und endet mit dem darauffolgenden Examen. Nach bestandenem Examen kann der Assessor seine Zulassung zum Patentanwalt beantragen.

Recht während des Studiums und Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten

Viele technische und naturwissenschaftliche Studiengänge bieten als Nebenfach oder Wahlfach rechtliche Lehrveranstaltungen an. Insbesondere in Studiengängen zum Wirtschaftsingenieurwesen bzw. Maschinenbau haben sich an vielen Hochschulen Lehrveranstaltungen zum Wirtschaftsrecht wie beispielsweise Vorlesungen zum gewerblichen Rechtsschutz und Patentrecht etabliert. In ihnen können Studierende, die Interesse an den oben dargestellten Berufen haben, bereits wichtiges Grundlagenwissen ansammeln oder für sich selbst ausloten, ob eine Kombination des eigenen Studiums mit dem Fach Recht für sie interessant sein könnte. Ein weiterer Vorteil, der aus dem Besuch rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen erwächst, ist es, ein Verständnis für rechtliche Zusammenhänge zu entwickeln. Darüber hinaus kann es während des Studiums niemals schaden, auch über den Tellerrand hinaus zu blicken und sich fit zu machen für interdisziplinäres Arbeiten. Aber auch für diejenigen, die nach dem Studium rechtswissenschaftliche Aufbaustudiengänge besuchen möchten, bieten deutsche und europäische Hochschulen spezielle LL.M-Programme zum gewerblichen Rechtsschutz an. Zwar sind viele dieser Aufbaustudiengänge auf Personen mit abgeschlossenem rechtswissenschaftlichem Studium zugeschnitten, doch gibt es an zahlreichen Universitäten in Deutschland und Europa LL.M-Programme, die sich gezielt an Absolventen der Ingenieurswissenschaften oder Naturwissenschaften richten.
Rechtswissenschaft - Prof. Dr. Andreas Wien

Kurzvita

Herr Prof. Dr. Andreas Wien ist seit September 2006 als Professor für Recht mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (ehemals Hochschule Lausitz) tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Internetrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Veranstaltungsrecht, Existenzgründung und Unternehmenskultur. Er studierte im Doppelstudium Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Hannover, promovierte auf dem Gebiet des Staats- und Verwaltungsrechts zum Dr. jur. und erreichte die Befähigung zum Richteramt und höheren Verwaltungsdienst. Seit dem Jahre 2000 arbeitete er als Jurist für Steuerberaterbüros und war als selbstständiger Dozent und freier Autor tätig. Dem Schreiben ist er auch nach seiner Berufung zum Professor treu geblieben und hat seine Forschung auf unterschiedliche Richtungen ausgedehnt. Er veröffentlichte neben Fachaufsätzen insbesondere Lehrbücher zu Themen des Internetrechts, des Bürgerlichen Rechts, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrechts, Veranstaltungsmanagement sowie Existenzgründung und ist Herausgeber der Schriftenreihe Edition Wirtschaft und Recht.
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Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg berichtet über die Karriere in der Rechtswissenschaft!

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