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Studium an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Recht

Ein Beitrag von Prof. Dr. Frank Reinhardt, Studiendekan Wirtschaftsrecht (LL.B.), Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen

Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen bildet im 7-semestrigen Bachelorstudiengang »Wirtschaftsrecht« am Standort Geislingen an der Steige sehr erfolgreich Studierende zum Bachelor of Laws (LL.B.) aus. Der Studiengang belegt im aktuellen CHE-Ranking einen Spitzenplatz.

Die vermittelten Inhalte des Studiengangs Wirtschaftsrecht ergeben sich unmittelbar aus den Anforderungen der beruflichen Praxis. Der Bachelorstudiengang hat den vorher bereits existierenden Diplomstudiengang Wirtschaftsrecht abgelöst. Er wurde kontinuierlich weiter an die sich verändernden Anforderungen der Praxis angepasst.

Viele Fragestellungen der betrieblichen Praxis berühren inhaltlich sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Themenbereiche. Hier ist der Absolvent des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht in der Lage, interdisziplinäre Themen an den Schnittstellen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zu bearbeiten. Aufgrund des breit gefächerten Grundlagenwissens kann er Aufgaben in allen diesbezüglichen Funktionen im Unternehmen, aber auch der Steuer- und Unternehmensberatung, der Wirtschaftsprüfung und dem öffentlichen Dienst im nationalen und internationalen Raum übernehmen. Daneben hat er die Voraussetzungen, die akademische Laufbahn im Rahmen eines Masterprogramms fortsetzen zu können.

Besonderer Profilanspruch

Der besondere Profilanspruch des Studiengangs ergibt sich aus den Vertiefungsprogrammen
› Arbeitsrecht und Personalwesen,
› Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung und
› Finanzdienstleistungen.

Durch die Profilbildung in diesen Vertiefungsprogrammen ergeben sich für die Studierenden insbesondere in den entsprechenden Praxisfeldern bevorzugte Karrieremöglichkeiten. So sind die Absolventen des Bachelorstudiengangs begehrte MitarbeiterInnen auch in internationalen Anwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, sowie in Banken, Verwaltungen, Verbänden und mittelständischen Unternehmen. Die Nachfrage nach Wirtschaftsjuristen ist nicht zuletzt deshalb so hoch, weil sie in kleinen Gruppen intensiv und effizient durch Professoren mit mindestens 5 Jahren Praxiserfahrung ausgebildet werden. Die Begeisterung am Lernen und am Erfolg ist in den modern ausgestatteten Räumen der Hochschule bei den Wirtschaftsjuristen spürbar.

Absolventen dieser Vertiefungsprogramme werden bei Arbeitgebern in hohem Maße nachgefragt. Insbesondere in diesen Berufsfeldern ergibt die Kombination von juristischem und betriebswirtschaftlichem Wissen einen bedeutenden Mehrwert.

Konkret befähigt der Studiengang aufgrund der Vertiefungsprogramme zu einer qualifizierten Erwerbsarbeit in besonderem Maße in den folgenden Berufsfeldern, wobei der Absolvent jeweils in der Lage ist, erste Führungsverantwortung zu übernehmen:

Arbeitsrecht und Personalwesen
› Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Personalwesen
› Rechtsabteilungen
› Unternehmensberatungsgesellschaften
› Personalberatungsgesellschaften/ -leasinggesellschaften
› Insolvenzverwalter
› Öffentliche Verwaltung
› Diesbezügliche Verbände und Kammern

Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung
› Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere mit dem Schwerpunkt Steuerrecht und Gesellschaftsrecht
› Steuerberatungsgesellschaften
› Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
› Unternehmensberatungsgesellschaften
› Insolvenzverwalter
› Öffentliche Verwaltung
› Diesbezügliche Verbände und Kammern

Finanzdienstleistungen
› Banken
› Finanzdienstleistungsunternehmen
› Versicherungen
› Unternehmensberatungsgesellschaften
› Insolvenzverwalter
› Öffentliche Verwaltung
› Diesbezügliche Verbände und Kammern

»Berufsbefähigung erfordert darüber hinaus auch überfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten.«

Berufsfeldorientierung

Die Berufsfeldorientierung des Studiengangs ergibt sich zunächst aus dem Inhalt des Studiums, der sich aus der Orientierung mit der Berufspraxis ergibt:

Im Grundlagenstudium wird ein breit gefächertes Angebot an juristischen und betriebswirtschaftlichen Inhalten (Recht: BGB Allgemeiner Teil, Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht, Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Wertpapierrecht, Kreditsicherungsrecht, Versicherungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Grundlagen der Rechtsdurchsetzung, Zivilprozessordnung/ Zwangsvollstreckung, Insolvenzrecht, Steuerrecht; Betriebswirtschaftslehre: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Finanzmathematik, Statistik, Buchführung, Personalwesen, Marketing, Organisation, Bilanzierung, Investition und Finanzierung, Produktion und Beschaffung, Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung, Internationale Rechnungslegung, Volkswirtschaftslehre) vermittelt.

Berufsbefähigung erfordert darüber hinaus auch überfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese werden im Grundlagenstudium durch die General Studies abgedeckt. In deren Rahmen entwickeln die Studierenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in den folgenden Bereichen:
› Lern- und Arbeitstechniken
› Konfliktmanagement und Mediation
› Wirtschaftspsychologie, Betriebspsychologie, Unternehmensethik
› Wissenschaftliches Arbeiten
› Juristische Fallbearbeitung
› Wirtschaftsinformatik
› Wissensmanagement
› Projektmanagement
› Business English

Ebenfalls Teil des Grundlagenstudiums ist das Seminar/Wissenschaftliches Kolloquium, im Rahmen dessen die Studierenden strukturiert und wissenschaftlich eine komplexe, berufsfeldbezogene Themenstellung eigenständig bearbeiten. Im wissenschaftlichen Kolloquium werden wechselnde, juristische und betriebswirtschaftliche Generalthemen angeboten. Innerhalb des Themenbereichs werden einzelne Seminarthemen vergeben. Die Studierenden können sich zu einem von ihnen ausgewählten Seminarthema anmelden, erarbeiten dazu eine Hausarbeit und präsentieren die Ergebnisse im Kolloquium. Zur Gewährleistung einer optimalen Betreuung wird auf eine Gruppenstärke je Kolloquium von 12-15 Teilnehmern geachtet.

Das Grundlagenstudium befähigt die Studierenden insofern, eine Vielzahl rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen lösen zu können und legt die Basis für ein erfolgreiches Praxissemester und Vertiefungsstudium.

Im praktischen Studiensemester erarbeiten sich die Studierenden aufbauend auf dem Grundlagenstudium praktisches Anwendungswissen und -kompetenz. Der Zeitraum umfasst 5 zusammenhängende Monate und ermöglicht damit neben dem Kennenlernen eines Unternehmens auch eine Mitarbeit bei längerfristigen Projekten und Aufgaben und die Übernahme von Eigenverantwortung im Berufsfeld.

»Zur Auswahl stehen Konzernrecht und Corporate Governance, Entrepreneurship und Unternehmensnachfolge, internationales Wirtschaftsrecht sowie internationales Controlling, Reporting und Consulting.«

Im Vertiefungsstudium vertiefen die Studierenden in dem gewählten Vertiefungsprogramm das Grundlagenwissen und entwickeln eine besondere Befähigung in dem gewählten Bereich. Zur Auswahl stehen das Programm »Arbeitsrecht und Personalwesen«, das Programm »Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung« und das Programm »Finanzdienstleistungen«.

Daneben werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen auch in den Wahlmodulen entwickelt. Zur Auswahl stehen Konzernrecht und Corporate Governance, Entrepreneurship und Unternehmensnachfolge, Internationales Wirtschaftsrecht sowie Internationales Controlling, Reporting und Consulting.

Darüber hinaus werden im Vertiefungsstudium auch ausgewählte Teile des Rechts und der Betriebswirtschaftslehre pflichtmäßig vermittelt (Finanz- und Risikomanagement, Besonderes Verwaltungsrecht und Rechtsdurchsetzung, Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Europarecht und europäisches Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht für Unternehmer). Die Bachelorthesis, die nach Möglichkeit einen besonderen praktischen Anwendungsnutzen beinhalten soll, rundet die Berufsbefähigung ab.

Neben diesen inhaltlichen Aspekten wird die Berufsfeldorientierung auch durch die angebotenen Veranstaltungen und Lehr-/Lernformen unterstützt. So werden beispielsweise Vorlesungen als interaktive Veranstaltungen mit integrierten Fallstudien und Gruppenarbeit abgehalten und die inhaltliche Ausgestaltung von Kolloquien/Seminaren an praktischen Fragestellungen angelehnt. Gerade in den Vertiefungsprogrammen wird die Idee der Berufsfeldorientierung dadurch gelebt, dass ein intensiver Einsatz von Lehrbeauftragten aus den fokussierten Branchen erfolgt. Dies führt zu jederzeit aktuellen und praxisrelevanten Veranstaltungsinhalten.
› Näheres zum Auswahlverfahren: www.hfwu.de

Kurzvita

Prof. Dr. Frank Reinhardt
Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung
Studiendekan Wirtschaftsrecht (LL.B.) Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Fakultät Wirtschaft und Recht
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Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen berichtet über die Karriere in der Rechtswissenschaft!

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