bonding Firmenkontaktmesse am 25./26. Juni 2013 an der Technischen Fakultät in Erlangen![]() Die bonding-studenteninitiative e. V. veranstaltet am 25. und 26. Juni die bonding Firmenkontaktmesse an der Technischen Fakultät in Erlangen damit Studenten ihren Weg in die Berufswelt leichter finden. Am 25. und 26. Juni haben Studenten zwischen 9:30 Uhr und 16:00 Uhr die Möglichkeit insgesamt 70 Firmen in Gesprächen kennenzulernen und somit einen Blick auf eine mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Die Messe ist für alle Studenten interessant, ob sie sich nur einen Überblick über interessante Firmen verschaffen wollen oder gezielt ein Praktikum, einen Werkstudentenjob oder einen Berufseinstieg suchen. Weitere Informationen unter: www.bonding.de/erlangen/messe |
Wirtschaftliche Entscheidungen zu Berufsbeginn
ein Beitrag von Michael Melchior, A.S.I.
Wirtschaftsberatung AG
Der Berufsstart als neue Situation
Die Mühen des Bewerbungsprozesses haben sich
gelohnt: Sie bekommen einen Arbeitsvertrag
angeboten. Er ist das Dokument und die Grundlage
für eine völlig neue berufliche und wirtschaftliche
Situation. Sie stehen auf eigenen Füßen und
müssen nun Entscheidungen treffen, die in
der Form entweder zum ersten Mal anfallen
oder die bisher von anderen, z. B. Ihren
Eltern für Sie getroffen wurden. Jetzt werden
Sie selber in die Pflicht genommen!
Mein Gehalt macht eine Zwangsdiät
Anders als im Studium, in dem das Gehalt
für einen Ferienjob ohne Abzüge auf das Girokonto
überwiesen, teilweise sogar „cash” ausgezahlt
wurde, wird das Bruttogehalt durch den Arbeitgeber
um Zwangsabgaben an Fiskus und Träger der
Sozialversicherung vermindert.
Die Sozialabgaben teilen sich Arbeitgeber
und Arbeitnehmer zur Hälfte. Dazu müssen
Sie dem Personalbüro mit Berufsbeginn bestimmte
Unterlagen zur Verfügung stellen. Gemeint
sind hier die Rentenversicherungsnummer,
der Antrag zur Anlage der Vermögenswirksamen
Leistungen sowie eine Bescheinigung der Krankenkasse
oder privaten Krankenversicherung. Auch die
Angabe der zukünftigen Bankverbindung darf
nicht fehlen. Schließlich soll Ihr erstes
Gehalt auf das richtige Konto wandern. Ihre
monatliche Gehaltsabrechnung könnte jetzt
wie folgt aussehen:
| Berufseinsteiger, ledig | Berufseinsteiger, verheiratet | |||
| Brutto-Monatsgehalt | 3.300 Euro | 3.300 Euro | ||
| + vermögenswirksame Leistungen: | 40 Euro | 40 Euro | ||
| Steuern: | Lohnsteuer Klasse I | Lohnsteuer Klasse III | ||
| Lohnsteuer | 563 Euro | 308 Euro | ||
| Kirchensteuer (8% der LSt) | 45 Euro | 25 Euro | ||
| Solidaritätszuschlag | 31 Euro | 17 Euro | ||
| Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil): | ||||
| Krankenversicherung (7,3 + 0,9%) | 274 Euro | 274 Euro | ||
| Pflegeversicherung (0,975% + 0,25%) | 41 Euro | 41 Euro | ||
| Rentenversicherung (9,8%) | 327 Euro | 327 Euro | ||
| Arbeitslosenversicherung (1,5%) | 50 Euro | 50 Euro | ||
| Anlage Vermögenswirksamer Leistungen | 40 Euro | 40 Euro | ||
| Netto-Monatsgehalt: | 1.969 Euro | 2.258 Euro | ||
| Stand: 01.04.2012 |
Der Weg vom Brutto zum Netto spiegelt alle
wichtigen wirtschaftlichen Themen wider,
die zum Berufseinstieg auf Ihrer Tagesordnung
stehen. Im Folgenden werden wir diese Themen
ihrer Bedeutung entsprechend vertiefen.
Vater Staat hält die Hand auf
In der Gehaltsberechnung haben Sie gesehen,
dass Ihr persönliches Einkommen nicht Ihrem
Bruttogehalt entspricht. Anfallende Steuern
und Sozialabgaben schmälern es erheblich.
Die Steuersystematik erkennen
Am Ende des Steuerjahres eine Steuererklärung
beim Finanzamt einzureichen, welche die wesentlichen
Möglichkeiten zur Steuererstattung nutzt,
ist nur in Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen
möglich. Die Bestimmungen wiederum sind Ausfluss
der Philosophie, die der Einkommensteuer
zugrunde liegt: Die Lohnsteuer wird an der
Quelle - beim Arbeitgeber - anhand amtlicher
Tabellen ermittelt, monatlich einbehalten
und abgeführt. Ihre monatlichen Abzüge sind
eine Vorauszahlung auf die tatsächliche Jahressteuerschuld.
In die Tabellen sind bestimmte Pauschbeträge
integriert (z. B. für Werbungskosten, für
Altersvorsorgeaufwendungen und die sonstigen
Vorsorgeaufwendungen), die Sie im Laufe des
Jahres mit Ihren Ausgaben überschreiten müssen,
um in den Genuss einer Steuererstattung zu
kommen.
Wir empfehlen Ihnen daher, für alle steuerlich
absetzbaren Ausgaben Belege zu sammeln und
aufzubewahren. Nehmen Sie nicht von vornherein
an, dass Sie sich innerhalb der Pauschbeträge
bewegen werden.
Der interessanteste Posten zum Berufseinstieg:
Die Werbungskosten
Die Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes
sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf
veranlasst werden. Derart definierte Kosten
kommen auf Sie als Berufseinsteiger sicherlich
zu. Daher sollten Sie diesem Posten in Ihrem
ersten Berufsjahr erhöhte Aufmerksamkeit
schenken. Die für Sie wichtigen Werbungskosten
sind:
- Bewerbungskosten
- Umzugskosten
- Kosten für doppelte Haushaltsführung
- Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte
- Kosten für Arbeitsmittel, z.B. Personal-Computer
Da Werbungskosten erfahrungsgemäß bei allen
Arbeitnehmern anfallen, hat der Gesetzgeber
bereits einen Werbungskosten-Pauschbetrag
in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.
Die Pauschale beträgt 1.000,- Euro jährlich.
Nur wenn Sie Werbungskosten von mehr als
1.000,- Euro geltend machen können, wirken
sich diese steuermindernd aus.
Krankenversicherung zum Berufsbeginn: Unterschiedliche
Anbieter - große Beitrags- und Leistungsunterschiede
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es
zwei Krankenversicherungssysteme: Die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) und die Private
Krankenversicherung (PKV). Ob Sie bereits
am Berufsanfang ein Wahlrecht zwischen den
beiden Systemen haben, hängt von Ihrem Status
ab. Haben Sie den Status eines Selbstständigen,
Freiberuflers oder Beamten, steht Ihnen die
Tür zur PKV von vornherein offen. Anders
sieht es beim Angestellten-Status aus. Hier
bestimmt Ihr Starteinkommen über das Wahlrecht.
Ihr Jahresgehalt bleibt unter der JAEG
Mit JAEG wird der Begriff „Jahresarbeitsentgeltgrenze”
abgekürzt. Die JAEG liegt für 2012 bei 50.850,-
Euro jährlich oder 4.237,50 Euro monatlich
(einschließlich regelmäßiger Zuwendungen
wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame
Leistungen). Liegt Ihr Verdienst als Angestellter
unter der JAEG, gilt für Sie die Versicherungspflicht
in Form der GKV. Ein Wahlrecht zwischen den
Systemen besteht nicht. Wohl aber ein Wahlrecht
zwischen diversen gesetzlichen Krankenkassen.
Als pflichtversichertes Mitglied einer GKV
haben Sie auch die Möglichkeit, durch private
Zusatzversicherungen in für Sie wichtigen
Leistungsbereichen - z. B. stationäre Behandlung,
Zahnersatz, Hilfsmittel, Lohnfortzahlung,
Ausland - Ihren Schutz bei Krankheit zu ergänzen
und auf diesem Wege den Status eines Privatpatienten
zu erreichen.
Angestellte mit einem Gehalt über JAEG haben
ein Wahlrecht zwischen einer gesetzlichen
Krankenkasse und einer privaten Versicherung.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wird von den gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Krankenversicherern
mit gleichen Leistungen für den häuslichen
und stationären Bereich angeboten. Der Beitragssatz
beträgt max. 74,58 Euro mtl. und wird in
fast allen Bundesländern (außer Sachsen)
zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Ab 2005
zahlen Kinderlose einen zusätzlichen Beitrag
in Höhe von 0,25% des Gehalts, max. 9,56
EUR. Die Pflegeversicherung besteht, um im
Pflegefall Leistungen ohne Unterbrechung
im Anschluss an die Arbeitsunfähigkeit zu
erhalten.
Weil die Pflichtversicherung aber ihre Leistungen
nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen (max.
1.550,- Euro mtl.) vorsieht, sollten Sie
eine private Zusatzversicherung in Erwägung
ziehen. Denn eine stationäre Unterbringung
kann Kosten bis zu 4.000,- Euro im Monat
verursachen.
Den Blick in die Zukunft gerichtet
Mit dem Eintritt in das Berufsleben verbindet
sich in erster Linie positives Denken. Sie
haben einen interessanten Arbeitsplatz, beziehen
ein gutes Einkommen und können sich voll
und ganz Ihrem Existenzaufbau widmen, beruflich
und privat. Negativ-Ereignisse ziehen Sie
als frisch gebackener Absolvent wahrscheinlich
eher nicht ins Kalkül. Dennoch erwächst Ihnen
hier eine Notwendigkeit, sich mit existenziellen
Risiken – Unfall, Krankheit, Alter, Tod –
auseinander zu setzen. Denn schließlich gilt
es, Ihre Arbeitskraft, die das Kapital für
Ihre Zukunft ist, abzusichern.
Da die Risiken von existenzieller Bedeutung
sind, hat der Gesetzgeber eine Pflichtversicherung
eingerichtet: die Gesetzliche Rentenversicherung.
Ihr Träger ist die Deutsche Rentenversicherung
(DRV). Sie gewährt Ihnen Leistungen wie Erwerbsminderungsrente,
Altersruhegeld und Hinterbliebenenrente.
1. Basisversorgung
A. Die gesetzliche Rentenversicherung
In der Gesetzlichen Rentenversicherung sind
alle Angestellten - ohne Möglichkeit zur
Befreiung - pflichtversichert (Ausnahme:
Es besteht ein berufsständisches Versorgungswerk
wie z. B. bei Rechtsanwälten und Architekten).
Damit wird eine Grundabsicherung für alle
existenziellen Risiken gewährleistet, deren
Höhe von der Beitragsleistung während des
Berufslebens abhängt.
Die zwei Seiten der Beitragsbemessung
Der Beitrag bemisst sich - wie Sie auf dem
Weg vom Brutto zum Netto sehen konnten -
prozentual von Ihrem monatlichen Bruttogehalt.
Zur Zeit beträgt der Prozentsatz 19,6%, wovon
Ihr Arbeitgeber die Hälfte mitträgt. Auch
in der Gesetzlichen Rentenversicherung existiert
eine Beitragsbemessungsgrenze, die 2012 bei
5.600,- Euro / West und 4.800,- Euro / Ost
monatlich liegt. Übersteigt Ihr monatliches
Einkommen diese Grenze, berechnet sich Ihr
Beitrag an die DRV nicht mehr von Ihrem tatsächlichen
Einkommen, sondern immer von 5.600,- Euro.
Die positive Seite: Darüber hinausgehende
Einkommensanteile bleiben beitragsfrei.
Das große Manko: Diese Einkommensanteile
begründen keinen erhöhten Rentenanspruch.
In Zahlen bedeutet das: Bei einem Monatsgehalt
von 5.600,- Euro beträgt die maximale Grundversorgung
seitens der DRV noch 42% des Brutto-Einkommens.
Monatsbezüge in Höhe von 6.500,- Euro werden
nur noch zu 35% und 7.000,- Euro zu 30% abgesichert.
Es entsteht Ihnen im Alter eine Versorgungslücke.
Durch das Alterseinkünftegesetz, das ab 2005
gilt, werden Schritt für Schritt die Altersrenten
nachgelagert besteuert. Die Höhe des steuerpflichtigen
Anteils hängt vom Jahr des Rentenbeginns
ab. Renten, die 2005 begannen, wurden zu
50%, Renten mit Beginn in 2040 oder später
werden vollständig besteuert.
Die Leistungen lassen auf sich warten.
Wie bereits erwähnt, sieht die Gesetzliche
Rentenversicherung u. a. folgende Leistungen
vor: Erwerbsminderungsrente, Altersruhegeld
und Hinterbliebenenrente. Allerdings erst
nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Konkret
bedeutet das für Sie als Berufsanfänger:
In Ihren ersten fünf Berufsjahren können
Sie im Bedarfsfall, z. B. Erwerbsminderung,
keine Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung
erwarten. Der Rentenanspruch bei reiner Berufsunfähigkeit
ist für jüngere Versicherte abgeschafft.
Das Zukunftsproblem der Rentenversicherung
Das Rentensystem basiert auf dem Generationenvertrag,
der eine direkte Verwendung der Beiträge
für die Rentenleistungen vorsieht. Insofern
hängt die Leistungsfähigkeit von einem ausgewogenen
Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern
ab. Die demographische Entwicklung in Deutschland
stellt die Ausgewogenheit für die Zukunft
in Frage.
Wenn derzeit noch zwei Erwerbstätige mit
ihren Beiträgen einen Rentner finanzieren,
wird sich dieses Verhältnis kontinuierlich
bis zu den Jahren 2025 - 2030 verschlechtern.
Dann nämlich kommt jeder Beitragszahler „in
den Genuss” seines Rentners. In diesem Fall
können die Leistungen nur bezahlt werden,
wenn sich entweder die Beiträge drastisch
erhöhen oder das Rentenniveau sinkt. Letztere
Alternative würde im Rentenalter zu Ihren
Lasten gehen.
Die spezielle Akademiker-Problematik
Als Akademiker haben Sie eine relativ lange
Ausbildungszeit genossen, die Ihnen in Bezug
auf Ihre Rentenansprüche mehr schlecht als
recht angerechnet wird. Nach dem 17. Lebensjahr
liegende Schul- und Hochschulzeiten werden
nur bis zu max. 3 Jahren mit 75% des Durchschnittseinkommens
aller Versicherten bewertet. Auch diese Regelung
wird auslaufen. Die aus heutiger Sicht erhältliche
Höchstrente - bei 40 Versicherungsjahren
und Zahlung von Höchstbeiträgen - , die ca.
1.800,- Euro monatlich beträgt, wird für
Sie als Akademiker wegen des relativ späten
Einstiegs in das Berufsleben in unerreichbare
Ferne rücken. Ihre Versorgungslücke vergrößert
sich.
Wie Sie feststellen mussten, steht die erste
Säule Ihrer existentiellen Absicherung auf
wackligen Beinen. Die Gesetzliche Rentenversicherung
darf daher immer nur als eine Grundversorgung
gesehen werden, die aber in keinem Fall zur
Absicherung großer Einkommen im Fall der
Berufsunfähigkeit oder im Alter tauglich
ist.
B. Die Rürup-Rente
Vor dem Hintergrund des bröckelnden gesetzlichen
Rentensystems wird die sog. „Rürup-Rente“,
oft auch als Basis-Rente bezeichnet, eingeführt.
Beiträge für eine lebenslange Leibrente,
frühestens ab dem 62. Lebensjahr, können
steuerlich in erheblichem Umfang abgesetzt
werden. Diese Rentenansprüche sind aber im
Todesfall nur auf den Ehegatten und auf die
Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) übertragbar.
2. Zusatzversorgung
A. Die Betriebliche Altersversorgung:
In zahlreichen Branchen und Unternehmen haben
Sie eine gute Chance, die Versorgungslücke
der Gesetzlichen Rentenversicherung durch
eine Betriebliche Altersversorgung (BAV)
zu verringern. Allerdings muss diese Betriebs-
oder zweite Rente erst aufgebaut werden.
Beträge zwischen 500,- Euro und 1.000,- Euro
sind - einer Analyse des VDI für angestellte
Ingenieure zufolge - erst nach einer Betriebszugehörigkeit
von mehr als 20 Jahren erreichbar.
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer gegenüber
ihrer Firma den Anspruch, Gehaltsteile bis
zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2012:
2.688 Euro) plus 1.800,- Euro im Jahr in
Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge
umzuwandeln. Der Clou: Diese Beiträge werden
nicht versteuert und sind auch sozialversicherungsfrei.
Nachteil: Renten aus diesen Beiträgen unterliegen
dann im Alter voll der Steuerpflicht. Dennoch
sollten Sie diese Möglichkeit prüfen. Als
Versorgungswege stehen Direktversicherung,
Pensionskasse und -fonds sowie die Unterstützungskasse
und die Pensionszusage zur Verfügung. Der
Arbeitgeber hat das Recht, eine oder mehrere
bestimmte Formen seinen Arbeitnehmern anzubieten.
B. Die „Riester-Rente”
Da die gesetzliche Rentenversicherung auf
dem Generationenvertrag basiert, reisst die
Tatsache, dass die Menschen (glücklicherweise)
immer länger leben und Rente beziehen, eine
finanzielle Lücke. Deshalb werden in den
kommenden Jahren mit einer modifizierten
Rentenformel die Rentensteigerungen abgeflacht.
Dieses Manko können alle in der DRV-Pflichtversicherten
(z. B. Angestellte) ab 2002 mit der sog.
„Riester-Rente” auffangen. Speziell zertifizierte
private Rentenversicherungen oder Sparpläne
von Investmentgesellschaften werden vom Staat
durch einen Zuschuss oder durch eine Steuerminderung
belohnt.
Welche Anlageform Sie wählen und wie die
staatliche Förderung sich am günstigsten
für Sie darstellt, sollten Sie genau prüfen.
3. Die private Vorsorge
Um sicherzugehen, dass Ihr erreichter Lebensstandard
sowohl im Fall der Berufsunfähigkeit als
auch im Alter gewahrt werden kann, müssen
Sie selber initiativ werden. Speziell für
Sie als Berufsanfänger hat das aus DRV und
BAV „gesponnene Netz” zu große Maschen. Zugegeben:
Zu Beginn der beruflichen Laufbahn schiebt
man Themen wie Altersvorsorge und Aufgabe
des Berufs wegen Krankheit oder Unfall gern
weit von sich. Doch gerade das Thema der
Berufsunfähigkeit ist ein typisches „Berufseinsteigerthema“.
Denken Sie daran: Im Fall der Berufsunfähigkeit
erhalten jüngere Versicherte nicht einen
Euro Rente aus der DRV.
Auch die Zahlen, die das Statistische Bundesamt
zur Problematik der Berufsunfähigkeit vorlegt,
signalisieren einen Absicherungsbedarf für
den Fall der Fälle.
Was passiert, wenn mir was passiert?
Gerade in den letzten Jahren hat das Risiko
vorzeitiger Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
immer mehr zugenommen. So erhalten derzeit
mehr als 3 Mio. Arbeitnehmer aus der Sozialversicherung
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten.
Das bedeutet: Diese Personen hatten ihre
Arbeitsfähigkeit ganz oder zumindest zu 50
Prozent eingebüßt. Der Verlust der Arbeitsfähigkeit
wird auch heute noch - trotz eines gestiegenen
Gesundheitsbewusstseins in der Bevölkerung
und einer bewussteren Lebensführung - hauptsächlich
durch Krankheit verursacht, wie z.B. Herz-,
Kreislauf- und Gefäßerkrankungen.
Lebenslänglich - Die Konsequenzen der Berufsunfähigkeit
Durch Krankheit oder Unfall ist ein bleibender
gesundheitlicher Schaden entstanden. Die
Folge: Sie können nicht mehr mit voller Leistungs-
und Arbeitskraft Ihrem Beruf nachgehen. Ein
„Umsatteln” auf einen anderen Beruf, wenn
dies überhaupt möglich ist, ist in der Regel
mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden.
Der soziale Abstieg ist bei Verlust der Arbeitskraft
dennoch keineswegs vorprogrammiert oder unabwendbares
Schicksal, wenn Sie eine entsprechende private
Vorsorge treffen.
Eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung
bieten beispielsweise Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Wenn etwas übrig bleibt
Mit dem Berufseinstieg entstehen neue Bedürfnisse
und erweiterte Anforderungen an das Budget,
das sich gegenüber den Einkünften im Studentenleben
vervielfacht hat. Neben dem „Nachholbedarf”
im Konsumbereich und einer Rücklage für Notfälle
gewinnen Sparziele für Sie an Bedeutung,
die nicht aus dem laufenden Einkommen realisiert
werden können, z.B. Immobilienpläne, Existenzgründung,
Ausbildung der Kinder. Das Thema „Zielsparen“
mit System und Konzept ist für Sie brandaktuell.
Prüfsteine für die Entscheidung
Die Vielfalt persönlicher Motive und Zielvorstellungen
hat am Kapitalmarkt eine entsprechende Anzahl
unterschiedlicher Spar- und Anlagemöglichkeiten
hervorgebracht. Es ist daher unbedingt notwendig,
objektivierbare Kriterien zu haben, anhand
derer die einzelnen Möglichkeiten der Vermögensbildung
eingeordnet und - weit wichtiger - adäquat
beurteilt werden können.
Vier Faktoren spielen bei der Beurteilung
der möglichen Spar- und Anlageformen eine
Rolle: Sicherheit, Rentabilität, Liquidität,
Steuern. Welchen Kriterien eine Spar- oder
Anlageform in jedem Fall genügen muss, wird
eindeutig durch Ihr individuelles Sparziel
und Ihre Anlegermentalität determiniert.
Erst jetzt kann entschieden werden, welche
Finanzdienstleistungen - von Sparbriefen
und Sparplänen über Investmentzertifikate,
Aktien, festverzinsliche Wertpapiere bis
hin zu Bausparverträgen und Rentenversicherungen
- Ihrem Sparkonzept gerecht werden.
Vermögenswirksame Leistungen: Die erste Sparentscheidung
leicht gemacht.
In vielen Fällen steht eine erste Sparentscheidung
an, wenn Ihnen der Arbeitgeber - zusätzlich
zum Monatsgehalt - ein kleines Geschenk zukommen
lässt: die Vermögenswirksamen Leistungen
(VL). Die Höhe dieser entweder tariflich
vereinbarten oder freiwillig gewährten Sozialleistung
liegt zwischen monatlich 6,65 Euro und maximal
39,88 Euro. Um in den Genuss dieses Geschenkes
zu kommen, sind Sie jedoch verpflichtet,
die Vermögenswirksamen Leistungen entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften einer Anlageform
zuzuführen. Es geht hier um die Verwendung
von zweckgebundenem Zusatzeinkommen.
Welche Sparform gewählt wird, ist individuell
zu entscheiden. Grundsätzlich sollte der
Einstieg in erste Sparprozesse über Vermögenswirksame
Leistungen den gleichen Kriterien unterworfen
werden wie jedes andere Spar- und Anlagevorhaben.
Auswählen können Sie zwischen den vier Anlagealternativen
„Bausparen, Investmentfonds, Banksparen und
Vermögensbildende Lebensversicherung“. Für
Bausparverträge und Anlagen in Aktienfonds
können im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen
staatliche Förderungen in Anspruch genommen
werden.