Das Vorstellungsgespräch
Tipp! Vorstellungsgespräch – Der Ablauf
• Pünktlich erscheinen!
• Mit Small Talk eine lockere und positive
Stimmung erzeugen.
• Unternehmenspräsentation aufmerksam folgen
• Auf Beobachtungsposten gehen
• Sich positiv ins rechte Licht rücken und
seine Fähigkeiten selbstbewusst darstellen
• Eigene Fragen formulieren
• Wichtige Punkte ggf. auch notieren |
Für den Tag des Vorstellungsgespräches sollten Sie sich einen Zeitplan aufstellen.
Rechnen Sie auf alle Fälle genügend Zeit
für die Anfahrt ein. Kalkulieren Sie Stau
oder Zugverspätungen ein. Zuspätkommen ist
ein absolutes Tabu. Bedenken Sie, dass Sie
bei großen Unternehmen Zeit benötigen, bis
Sie vor dem Personalbüro stehen. Es ist daher
besser, fünf Minuten zu früh als eine Minute
zu spät da zu sein.
Tipp! Von der Pforte - Sie bekommen ein schönes
Besucherschildchen - bis zum Büro können
schon mal 20 Min vergehen!
Ach - nicht vergessen - jetzt Handy ausstellen! Anrufe auf Ihr Handy zu diesem
Zeitraum sind sehr peinlich. |
Beim Vorstellungsgespräch gilt Business Look. Auch schadet ein Blick in den „Knigge“
nichts, denn die Unternehmen achten wieder
verstärkt auf Benimm-Regeln. Die Rekrutierung von Personal ist für ein
Unternehmen eine wichtige und teure Investition.
Fehler möchte man hier vermeiden. Der erste
Eindruck, den Sie in der Begrüßungsphase
hinterlassen, ist oftmals der entscheidende.
Entsprechen Sie den Erwartungen, die Ihre
schriftliche Bewerbung hinterlassen hat?
Passen Sie ins Unternehmen? Ist für den Personal-
und Fachabteilungsleiter die lange Suche
nach dem richtigen Kandidaten nun endlich
vorbei?
Nach der Begrüßungsphase befragt man Sie
nach einer kurzen Firmenpräsentation zu Ihrer Person, Ihren fachlichen und persönlichen
Kenntnissen. Man checkt Ihren Lebenslauf
mit Ihnen durch. Sie sollen aus Ihrem Leben
erzählen. Hierbei müssen Sie sich interessant
machen. Fünf bis zehn Minuten kann so eine
Präsentation Ihrer Person schon dauern. Legen
Sie darauf Wert, dass man Ihnen Ihre zukünftige
Arbeitsposition und Ihr Aufgabengebiet klar
aufzeigt. Hier können Sie auch mit Fragen
Ihrerseits ansetzen. Bis Sie mit einer eventuellen
Zusage rechnen können, werden Sie wohl zwei
Gesprächstermine haben.
Das erste Gespräch dient dem ersten Kennenlernen. Hat man Sie dann in die enge Auswahl gezogen,
wird man in konkrete Verhandlungen mit Ihnen
treten, in denen dann auch zum Beispiel der
Punkt des Gehalts oder weiterer Zusätze besprochen
wird. Wie schon bemerkt, ist Ihre Persönlichkeit
gefragt. Also werden die Unternehmensvertreter
versuchen, Persönliches von Ihnen zu erfahren.
Da die familiären Hintergründe eigentlich
nicht abgefragt werden dürfen und sich diese
Tatsache durch das AGG noch verschärft hat,
können Sie hier auch einmal flunkern, um
einen positiven Eindruck zu hinterlassen.
Beispiel: Sie haben sich nach München beworben, weil
Ihr/e Lebenspartner/in dort lebt. München
oder Bayern empfinden Sie persönlich eigentlich
als nicht so erstrebenswert. Das sollten
Sie aber auf keinen Fall erwähnen, da das
Unternehmen davon ausgeht, dass Sie München
sofort wieder verlassen würden, falls Sie
sich von Ihrem Freund/Ihrer Freundin trennen.
Die Frage nach der Familienplanung dürfte
durch das AGG endlich ad acta gelegt werden.
Sollten Sie mit dieser Frage trotzdem konfrontiert
werden, können Sie getrost ohne mit der Wimper
zu zucken, die karrierebewusste Frau an den
Tag legen. Denn hätten Sie all die Jahre
studiert, um dann mit dem Kinderwagen durch
die Gegend zu fahren? Oder Sie verweisen
darauf, dass Sie diese Frage eigentlich nicht
beantworten müssen.
Leider dürfen Sie bei der Verabschiedung
nach gestressten zwei Stunden nicht fragen:
„Und, wie war ich?“ Sie müssen sich wieder
in Geduld üben, bis das Unternehmen Ihnen
die Entscheidung mitteilt. Aber auch hier
gilt: wenn ein vereinbarter Termin überschritten
wird, sollten Sie Eigeninitiative zeigen
und anrufen. Bekommen Sie eine Absage, hat
es zukünftig wenig Sinn anzurufen und nach
dem Grund zu fragen.
Denn hier wird sich ein Unternehmen aufgrund
der neuen Regelungen durch das AGG kaum noch
aus dem Fenster lehnen. Zu groß ist das Risiko,
dass Sie die Gründe auf die Waagschale legen
und ein Indiz finden, welches das Unternehmen
im Sinne des AGG angreifbar macht. Da ein
Bewerber in diesem Falle sogar klagen kann,
ist es für die Unternehmen einfach sicherer
zu schweigen - ein großer Nachteil für Sie
durch das AGG.
Bei einer mündlichen Zusage sollten Sie besonders
bei großen Unternehmen noch solange abwarten,
bis der Arbeitsvertrag vor Ihnen liegt. Denn
der Betriebsrat hat auch ein Wörtchen mitzureden
und könnte die externe Besetzung der Stelle
noch anzweifeln. Erst wenn Sie den Vertrag
in Händen halten, liegt die Entscheidung
allein bei Ihnen, diesen durch Ihre Unterschrift
anzunehmen. Sollten Sie mehrere Eisen im
Feuer haben, liegt die Qual der Wahl auf
Ihrer Seite. Wenn Sie einen Vertrag unterschrieben
haben, sollten Sie diesen auch einhalten.
Es macht einen sehr schlechten Eindruck,
wenn Sie nicht zu Ihrem Wort stehen.
Weiterführende Links:
• Die Vorbereitung zum Vorstellungsgespräch
• Das Vorstellungsgespräch
• Unternehmen gefragt - Ängste im Vorstellungsgespäch
• Bewerbung Hauptseite
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